Mai

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

30.05.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' veröffentlicht.

Das IASB-Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten zielt darauf ab, die Informationen zu verbessern, die Unternehmen den Anlegern zu angemessenen Kosten über die von diesen Unternehmen erworbenen Unternehmen zur Verfügung stellen, und würde dazu beitragen, die Unternehmensleitung für ihre Entscheidungen zum Erwerb dieser Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.

Im Stellungnahme-Entwurf zum Diskussionspapier vom März 2020

  • unterstützt EFRAG das Ziel, zu untersuchen, ob Unternehmen zu vernünftigen Kosten Anlegern mehr entscheidungsnützliche Informationen über die von Unternehmen getätigten Übernahmen zur Verfügung stellen können;
  • weist EFRAG auf einige Praxisfragen hin, die im Zusammenhang mit der Angabe der strategischen Gründe, der Ziele der Unternehmensleitung für eine Übernahme und der Synergien zu berücksichtigen sind; fragt, ob diese Informationen im Lagebericht und nicht im Jahresabschluss enthalten sein sollten; und stellt die Frage, ob der Nutzen einiger der Angaben die Kosten aufwiegen würde;
  • schlägt EFRAG vor, dass die Leitlinien für die Zuweisung von Geschäfts- oder Firmenwert auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten möglicherweise geändert werden könnten, um die Anwendung des Wertminderungstests für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, die Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, in der Praxis zu verbessern;
  • gibt EFRAG noch keine Einschätzung dazu ab, ob die Abschreibung von Geschäfts- und Firmenwert nicht wieder eingeführt werden sollte;
  • erkennt EFRAG die Versuche an, die Werthaltigkeitsprüfung zu vereinfachen, hat aber Vorbehalte gegen die Einführung eines reinen Indikatoransatzes;
  • unterstützt EFRAG den Vorschlag, die Einschränkung aufzuheben, die es Unternehmen untersagt, ungebundene Cashflows aus Restrukturierungen und Vermögenswertsteigerungen einzubeziehen oder die Leistung des Vermögenswerts zu verbessern, sowie die die Möglichkeit zu gewähren, dass Unternehmen bei der Berechnung des Nutzungswertes Nachsteuerwerte und Nachsteuerabzinsungssätze verwenden dürfen;
  • kommt EFRAG nicht zu der Einschätzung, dass es Vorteile hätte, den Betrag des gesamten Eigenkapitals ohne Geschäfts- und Firmenwert in der Darstellung der finaziellen Lage auszuweisen; und
  • empfiehlt EFRAG, dass die Frage, ob einige immaterielle Vermögenswerte in den Geschäfts- und Firmenwert einbezogen werden könnten, in einer zweiten Phase des Projekts geprüft werden sollte.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 30. November 2020 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

Tagesordnung für die Sitzung von TEG

30.05.2020

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 3. und 4. Juni 2020 per Videokonferenz tagen.

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Mehrer Sitzungsteile gelten Übernahmeempfehlungen zu jüngst veröffentlichten Verlautbarungen des IASB. Ein weiteres großes Thema auf der Agenda sind die Änderungen an IFRS 17. Anmeldeinformationen für die Sitzung sind hier verfügbar.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (Mai 2020)

29.05.2020

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und der stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der regulären IASB-Sitzung im Mai und der in der Woche davor abgehaltenen Ergänzungssitzung zu Mietkonzessionen als Ergebnis der Coronavirus-Pandemie zusammengefasst werden.

In dem zwölfminütigen Podcast wird zunächst die Änderung an IFRS 16 Leasingverhältnisse in Bezug auf Mietkonzessionen als Ergebnis der Coronavirus-Pandemie erörtert. Danach wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • Änderungen an 17 Versicherungsverträge;
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — Phase 2;
  • Lageberichterstattung;
  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; und
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung (eng umrissene Änderungen an IFRS 16).

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden. Wir bieten Ihnen auch ausführliche Sitzungsmitschriften von der Ergänzungssitzung und der regulären Maisitzung in deutscher Sprache.

Mitschnitte von der gestrigen Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

29.05.2020

Am 28. Mai 2020 hat der IFRS-Fachausschuss des DRSC per Videokonferenz getagt. Vor den einzelnen Sitzungsteilen sind jetzt Mitschnitte verfügbar.

Während seiner 85. Sitzung hat der Ausschuss folgende Themen besprochen:

  • IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben
  • Überarbeitung Anwendungshinweis 3 (IFRS)

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Erläuterung der ESMA-Erklärung zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Halbjahresberichte

28.05.2020

Am 20. Mai 2020 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) eine öffentliche Erklärung herausgegeben, mit der zu Transparenz in Bezug auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in Halbjahresberichten aufgefordert wird.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat jetzt einen IFRS fokussiert-Newsletter herausgegeben, in dem die ESMA-Erklärung in deutscher Sprache näher erläutert wird.

IASB finalisiert Änderung in Bezug auf Mietkonzessionen als Ergebnis der Coronavirus-Pandemie

28.05.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16)' herausgegeben, um Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Gleichzeitig hat der IASB auch eine vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie veröffentlicht, um diese Standardänderung widerzuspiegeln.

 

Hintergrund

Die Coronavirus-Pandemie hat dazu geführt, dass einige Leasinggeber den Leasingnehmern Erleichterungen gewährt haben, indem sie ihnen Beträge, die ansonsten zu zahlen wären, gestundet oder erlassen haben. In einigen Fällen geschieht dies auf dem Verhandlungsweg zwischen den Parteien, es kann aber auch die Folge davon sein, dass eine Regierung dazu ermutigt oder verlangt, dass die Entlastung gewährt wird. Solche Erleichterungen gibt es in vielen Rechtskreisen, in denen Unternehmen, die IFRS anwenden, tätig sind.

Bei einer Änderung der Leasingzahlungen hängen die bilanziellen Auswirkungen davon ab, ob diese Änderung der Definition einer Leasingmodifikation entspricht, die IFRS 16 Leasingverhältnisse definiert als "eine Änderung des Umfangs eines Leasingverhältnisses oder der Gegenleistung für ein Leasingverhältnis, die nicht Teil der ursprünglichen Bedingungen des Leasingverhältnisses war (z.B. Hinzufügung oder Beendigung des Rechts zur Nutzung eines oder mehrerer zugrunde liegender Vermögenswerte oder Verlängerung oder Verkürzung der vertraglichen Leasingdauer)".

Am 24. April 2020 veröffentlichte der Board den Entwurf einer vorgeschlagenen Änderung, mit der Leasingnehmern eine praktische Erleichterungen bei der Bilanzierung von Mietkonzessionen als Folge der Coronavirus-Pandemie gewährt werden soll. Angesichts der Dringlichkeit der Angelegenheit wurde der Entwurf mit einer Kommentierungsfrist von 14 Tagen veröffentlicht. Am 15. Mai 2020 erörterte der Board die Rückmeldungen zum Entwurf und entschied, die die praktische Erleichterung mit einigen Änderungen zu finalisieren.

 

Änderungen

Mit der in Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16) enthaltenen Änderung wird IFRS 16 geändert, um:

  1. den Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist;
  2. den Leasingnehmern vorzuschreiben, dass sie bei Anwendung der Ausnahmeregelung die auf die Coronavirus-Pandemie bezogenen Mietkonzessionen so bilanzieren müssen, als ob es sich nicht um Modifikationen des Leasingvertrags handelte;
  3. den Leasingnehmern, die die Ausnahmeregelung anwenden, die Offenlegung dieser Tatsache vorzuschreiben; und
  4. den Leasingnehmern vorzuschreiben, die Ausnahmeregelung in Übereinstimmung mit IAS 8 rückwirkend anzuwenden, aber nicht vorzuschreiben, dass sie die Vergleichszahlen für frühere Perioden anpassen müssen.

Die wichtigste Änderung gegenüber dem Vorschlag im Entwurf besteht darin, dass der IASB vorgeschlagen hatte, dass die praktische Erleichterung nur für ursprünglich im Jahr 2020 fällige Leasingzahlungen zur Verfügung stehen sollte. Nach Erwägung der Rückmeldungen zum Entwurf beschloss der IASB jedoch, diesen Zeitraum bis Juni 2021 zu verlängern, um auch Mietkonzessionen zu erfassen, die jetzt gewährt werden und für 12 Monate gelten.

Der IASB zusätzlichen Erleichterungen für Leasinggeber erwogen, sich aber entschieden, keine zu gewähren. Er ist der Meinung, dass sie die derzeitige Situation für Leasinggeber nicht genauso herausfordernd wie für Leasingnehmer ist und die vorgeschriebene Bilanzierung für Leasinggeber nicht so kompliziert ist wie für Leasingnehmer.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die Änderung tritt für jährliche Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, auch in Abschlüssen, die am 28. Mai 2020 noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben sind. Die Änderung steht auch für Zwischenberichte zur Verfügung.

 

Vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie

Der IASB hat außerdem eine vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie veröffentlicht, um die Änderung an IFRS 16 widerzuspiegeln. Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Ergänzung der IFRS-Taxonomie werden bis zum 29. Juni 2020.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Ergebnisse der DRSC-Sitzungen Mitte Mai

28.05.2020

Am 11. und 12. Mai 2020 haben der IFRS-Fachausschuss, der gemeinsame Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss des DRSC per Videokonferenz getagt. Zu den Sitzungen liegt jetzt ein Ergebnisbericht vor.

Während seiner 84. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • IASB-Entwurf ED/2020/3 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1)
  • IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben
  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED/2020/1 Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)
  • IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung

Während seiner 5. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

  • EU-Konsultationen zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie und zur nachhaltigen Finanzstrategie

Während seiner 48. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

  • Finalisierung E-DRS 36 Segmentberichterstattung und Verabschiedung DRS 28 Segmentberichterstattung 

Den Ergebnisbericht zu allen drei Sitzungen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung um drei Monate verschoben

27.05.2020

Im Februar 2020 hat die Europäische Kommission eine Initiative zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung angestoßenen. Die Coronavirus-Pandemie hat jetzt zu einer Verschiebung in den zeitlichen Planungen geführt.

Die Überprüfung sollte ursprünglich im vierten Quartal 2020 abgeschlossen werden. Ein heute veröffentlichtes aktualisiertes Arbeitsprogramm zeigt, dass dieses Datum auf das erste Quartal 2021 verschoben wurde.

Dieses heute veröffentlichte Dokument auf der Internetseite der Kommission zeigt die Verschiebung (vierter Eintrag unter Aufzählungspunkt 2).

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IBOR-Entwurf

27.05.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2020/1 'Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)' veröffentlicht.

EFRAG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen generell, da sie es den Unternehmen ermöglichen, die Auswirkungen des Übergangs vom IBOR-Zinssatz auf alternative Referenzzinssätze widerzuspiegeln, ohne dass dies zu Auswirkungen auf die Rechnungslegung führt, die den Abschlussadressaten keine entscheidungsnützlichen Informationen liefern würden.

EFRAG ist damit einverstanden, die neue Definition einer Modifikation auf die Änderungen zu beschränken, die direkt mit der IBOR-Reform zusammenhängen. EFRAG ist auch damit einverstanden, eine praktische Erleichterung zur Bilanzierung solcher Modifikationen zur Verfügung zu stellen, und ist der Ansicht, dass dies den Abschlussadressaten entscheidungsnützlichere Informationen liefern würde und auch die operative Belastung der Ersteller erheblich verringern dürfte.

EFRAG hat Vorbehalte gegenüber den vorgeschlagenen Angaben, insbesondere den auf Buchwerten basierenden Angabevorschriften, da diese in der Praxis als unausgewogen in Bezug auf Kosten/Nutzen wahrgenommen werden könnten.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Mai 2020

27.05.2020

Der IASB hat am 20. und 21. Mai 2020 per Videokonferenz getagt, um sechs Themen zu erörtern. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Änderungen an IFRS 17 VersicherungsverträgeDie Änderungen an IFRS 17 werden derzeit vom Stab fertiggestellt. Während dieses Prozesses hat der Stab fünf Restanten identifiziert, für die der Board entschied, zusätzliche Änderungen am Standard vorzunehmen. Nach Fertigstellung des Papiers für die Sitzung hat der Stab außerdem zwei weitere Restanten identifiziert, die er in einem zusätzliche Papier vorstellte und bei denen der Board ebenfalls entschied, zusätzliche Änderungen am Standard vorzunehmen.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion: Bei seiner Sitzung im April 2020 beschloss der Board, IFRS 16 in Bezug auf Sale-and-leaseback-Transaktionen zu ändern, wenn der Leasingvertrag variable Zahlungen vorsieht. Der Board entschied auf dieser Sitzung, dass die vorgeschlagene Änderung gemäß IAS 8 rückwirkend anzuwenden ist, es sei denn, dass nachträgliche Erkenntnisse erforderlich sind, und eine vorzeitige Anwendung zuzulassen.

Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Der Board unterstützte die Empfehlung des Stabs, den Vorschlag, Unternehmen die Angabe "wesentlicher" Rechnungslegungsgrundsätze anstelle von "bedeutenden" Bilanzierurungs- und Bewertungsmethoden vorzuschreiben, zu finalisieren. Angesichts der Bedeutung der Formulierung wurde der Stab jedoch gebeten, erneut einen überarbeiteten Entwurf zur Prüfung durch den Board vorzulegen. Die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 sollten nicht verzögert werden, um sie mit den Änderungen in Einklang zu bringen, die sich aus dem Entwurf Allgemeine Darstellung und Angaben ergeben, zu dem derzeit Stellung genommen werden kann. Der Stab wird jedoch erwägen, ob der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung an die Änderungen von IAS 8 im Rahmen des Projekts zu Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen angepasst werden soll.

Lageberichterstattung: Der Board unterstützte die Empfehlungen des Stabs in Bezug auf die Angabeziele hinsichtlich Risiko und externer Umgebung sowie in Bezug auf die Art der Informationen, die diese Ziele unterstützen würden.

Aktueller Stand des Forschungsprogramms: Der Stab hat den Board über den aktuellen Stand des Forschungsprogramms informiert, einschließlich der jüngsten Änderungen des Zeitplans und der Prioritäten.

Es gab außerdem einen mündlichen Bericht über die IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: Auf der Grundlage informeller Gespräche sind die Rückmeldungen zum Entwurf insgesamt unterstützend und positiv. Die Analyse der Stellungnahmen und mögliche Änderungen werden bei der Sitzung im Juni 2020 erörtert. 

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

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