Mai

Treuhänderin der IFRS-Stiftung spricht über Nachhaltigkeitsberichterstattung

13.05.2020

In einer virtuellen Präsentation auf der Sitzung der organisationsübergreifenden Lenkungsgruppe "Green and Sustainable Finance" erörterte die Treuhänderin der IFRS-Stiftung, Teresa Ko, die möglichen Rollen, die die IFRS Foundation bei der Entwicklung international anerkannter Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung spielen könnte.

Insbesondere wies Ko auf die Notwendigkeit hin, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinheitlichen:

Bisher hat sich noch kein globaler Standard herausgebildet, den wir alle brauchen würden. Es ist klar zu erkennen, dass die Vielfalt und Freiwilligkeit dieser Angabenrahmenkonzepte Herausforderungen schaffen und Risiken und Spielraum für "Rosinenpicken" und "Greenwashing" bieten. [...] Insbesondere Anleger wollen vergleichbare und überprüfbare Informationen, anstatt sich durch ein Meer von unterentwickelten Daten und Analysen zu investierbaren Vermögenswerten wühlen zu müssen, für die es in der Regel keine ausreichenden internen Fachkenntnisse oder Ressourcen gibt, um ihnen zu helfen. Dies kann zu der nicht beabsichtigten Konsequenz führen, dass von Investitionen in diesen Bereichen abgesehen wird.

Sie wies dann darauf hin, dass IASB und Treuhänder durchaus aktiv geworden sind. So hat der IASB beschlossen, das Leitliniendokument zur Lageberichterstattung zu überarbeiten. Da Abschlüsse eher einen rückwärts gerichteten Blick aufweisen, ist nach Meinung des IASB der Lagebericht der richtige Ort, um über vorwärtsgerichtete Informationen zu berichten. Die Idee sei, mit Hilfe von Lageberichten zu erklären, wie sich langfristigen Herausforderungen auf künftige Zahlungsströme auswirken können, die (noch) nicht in den Jahresabschlüssen erfasst sind.

Die Treuhänder haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die untersuchen soll, welche Rolle die IFRS-Stiftung in diesem Zusammenhang spielen kann. Ko, die selbst Mitglied dieser Arbeitsgruppe ist, sieht die Rolle der Stiftung als koordinierend. Sie führt aus:

Die IFRS-Stiftung hat zudem den zusätzlichen Vorteil ihrer Verbindung mit der Finanzberichterstattung nach IFRS, da es nicht richtig wäre, den Schwerpunkt auf die eine Form der Berichterstattung auf Kosten der anderen zu legen. [...] Ich bin der Meinung, dass die beiden Arten der Berichterstattung nicht jeweils in einem eigenen Vakuum existieren sollten. Beide Arten der Berichterstattung sollten dazu führen, parallel, aber mit einem hohen Grad an Korrelation zueinander entwickelt zu werden, so dass Anleger und die Welt als Ganzes von den daraus resultierenden vergleichbaren, prüfbaren und entscheidungsrelevanten Zahlen, Informationen und Daten profitieren können.

Das Manuskript der vollständigen Präsentationull in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Sitzungen im Mai 2020

13.05.2020

Am 11. und 12. Mai 2020 haben der IFRS-Fachausschuss, der gemeinsame Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss des DRSC per Videokonferenz getagt. Die nächsten Sitzungen sind für den 25. Mai 2020 (gemeinsamer Fachausschuss und HGB-Fachausschuss) und den 28. Mai 2020 angesetzt (IFRS-Fachausschuss). Von den zurückliegenden Sitzungen sind jetzt Mitschnitte verfügbar, für die kommenden Sitzungen Tagesordnungen.

Während seiner 84. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • IASB-Entwurf ED/2020/3 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1)
  • IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben
  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED/2020/1 Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)
  • IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung

Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 85. Sitzung wird der Ausschuss folgende Themen besprechen:

  • IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben
  • Überarbeitung Anwendungshinweis 3 (IFRS)

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 5. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

  • EU-Konsultationen zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie und zur nachhaltigen Finanzstrategie

Den Mitschnitt von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 6. Sitzung wird der Ausschuss das folgende Thema besprechen:

  • CSR-Berichterstattung

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 48. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

  • Finalisierung E-DRS 36 Segmentberichterstattung und Verabschiedung DRS 28 Segmentberichterstattung 

Den Mitschnitt von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 49. Sitzung wird der Ausschuss das folgende Thema besprechen:

  • E-DRÄS 11 Überarbeitung DRS 18 'Latente Steuern'

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Neue Entwicklungen bei AFRAC

13.05.2020

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine neue und eine überarbeitete AFRAC-Stellungnahme veröffentlicht.

Die neue AFRAC-Stellungnahme 35 Konzerneigenkapitalspiegel (UGB) befasst sich mit dem Konzerneigenkapitalspiegel, der gemäß § 250 Abs 1 UGB ein Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses ist. Nachdem das Gesetz die Ausgestaltung des Konzerneigenkapitalspiegels nicht regelt, wird in dieser Stellungnahme die systematische Darstellung der Zusammensetzung und der Entwicklung des im Konzernabschluss ausgewiesenen Eigenkapitals behandelt. Ferner werden ausgewählte Bilanzierungsfragen mit Auswirkung auf die Darstellung des Konzerneigenkapitals adressiert, um die einheitliche Anwendung sicherzustellen. Sie können sich die Stellungnahme hier herunterladen.

Die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 8 Teilwertabschreibungen (IFRS) befasst sich mit den Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Jahresabschluss nach IFRS. Die Stellungnahme wurde an IFRS 9 Finanzinstrumente angepasst, und es wurden die erläuternden Beispiele geändert. Sie können sich die Stellungnahme hier herunterladen.

Ergebnisse der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

12.05.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 27. April 2020 per Videokonferenz getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 83. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • IASB-Entwurf ED/2020/2 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)
  • IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben

Den Ergebnisbericht von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Mietkonzessionen

12.05.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2020/2 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' genommen.

In der Stellungnahme stimmt EFRAG den Vorschlägen im Entwurf zu, mit denen Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt würde, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. EFRAG würde jedoch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Änderung befürworten, um alle im Jahr 2020 gewährten Mietkonzessionen und nicht nur die im Jahr 2020 fälligen Zahlungen einzubeziehen.

Um die Änderungen für Leasingnehmer nicht zu verzögern, schlägt EFRAG vor, dass der IASB im Rahmen eines separaten Projekts die Bilanzierung von Konzessionen im Zusammenhang mit der Pandemie durch die Leasinggeber erwägt.

Außerdem schlägt EFRAG vor, die derzeit in der Grundlage für Schlussfolgerungen enthaltene Anforderung in den Kerntext aufzunehmen, dass die praktische Erleichterung einheitlich auf Verträge mit ähnlichen Merkmalen und unter ähnlichen Umständen angewendet werden muss. Darüber hinaus sollte der IASB klarstellen, ob die Änderung in Bezug auf Mietkonzessionen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie auf Einzelfallbasis oder auf Portfoliobasis angewendet werden sollte.

Zugang zur Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier.

 

IDW-Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Änderung in Bezug auf Mietkonzessionen als Ergebnis der Coronavirus-Pandemie

12.05.2020

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen vorgeschlagener Änderung genommen, mit denen Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt würde, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist.

Das IDW begrüßt die vorgeschlagene Erleichterung. Allerdings hält das IDW es für sachgerechter, als Bedingung für die Anwendung der Regelung nicht darauf abzustellen, dass die im Rahmen eines Mietzugeständnisses reduzierten Leasingzahlungen ausschließlich im Jahr 2020 fällig werden, sondern dass das Mietzugeständnis im Jahr 2020 infolge der Coronavirus-Pandemie vereinbart wurde. Des Weiteren empfiehlt das IDW dem IASB, in einem weiteren kurzfristigen Projekt zu überprüfen, ob (und ggf. inwieweit) auch Leasinggebern Erleichterungen in der aktuellen Situation geboten werden können.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im April

11.05.2020

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 2. April 2020 veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung des IASB):

  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — Phase 2 (1–12): Den ASAF-Mitgliedern wurde ein Überblick über die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen für den bevorstehenden Entwurf zur IBOR-Reform - Phase 2 gegeben, und sie gaben erste Stellungnahmen zu den erwarteten Vorschlägen ab, die breite Unterstützung fanden. Darüber hinaus gaben die ASAF-Mitglieder Rückmeldung darüber, was eine " Modifikation " von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten darstellt, sowie zu Angaben und anderen Themen.
  • Planung der Agenda (13–17): ASAF wurde über den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms des IASB und die Änderung der Zeitpläne verschiedener Projekte aufgrund der Coronavirus-Pandemie informiert. ASAF geht davon aus, dass die nächste Sitzung im Juli 2020 und wahrscheinlich virtuell stattfinden wird.
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten (18–25): Den ASAF-Mitgliedern wurde ein Überblick über die vorläufigen Ansichten des IASB im jüngst veröffentlichten Diskussionspapier gegeben, und sie gaben Empfehlungen für die Durchführung von Einbindungsaktivitäten.
  • Primäre Abschlussbestandteile (26–46): Die ASAF-Mitglieder diskutierten Themen im Zusammenhang mit den Vorschlägen des Entwurfs vom Dezember 2019. Zu den besprochenen Themen gehören Zwischensummen und Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung, Disaggregation, von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen und die Kapitalflussrechnung.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

28. Ergänzungslieferung der DRS erhältlich

10.05.2020

Laut Information vom Schäffer-Poeschel-Verlag steht ab sofort das Standardwerk der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) inklusive der 28. Ergänzungslieferung zur Verfügung.

Diese Ergänzungslieferung beinhaltet die mit DRÄS 9 aufgrund von ARUG II überarbeiteten DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder und DRS 20 Konzernlagebericht.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schäffer-Poeschel-Verlags

TEG und EFRAG-Board werden die endgültige EFRAG-Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Änderung an IFRS 16 erörtern

10.05.2020

Am morgigen Montag, den 11. Mai 2020 werden zunächst der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) und dann der Board der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2020/2 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' erörtern.

Die TEG-Sitzung ist für 11:00h bis 12:30h angesetzt, die Boardsitzung für 17:00h-18:00h. Die Papiere für beide Sitzungen sind identisch und können beispielsweise hier abgerufen werden. Anmeldungen als Beobachter sind über die Presseerklärungen mögliche (TEG-Sitzung/Boardsitzung).

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur vorgeschlagenen Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der jüngsten Änderungen an IAS 1

08.05.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2020/3 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1)' veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf stimmt EFRAG den Vorschlägen im Montag veröffentlichten Entwurf zu, mit denen der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr verschoben würde.

EFRAG erkennt an, dass es mit den Änderungen verbundene praktische Auswirkungen geben könnte, ist jedoch der Ansicht, dass die Vorteile einer Verschiebung während dieser Zeit erheblicher Beeinträchtigungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie die Nachteile überwiegen würden, da eine frühere Anwendung der Änderungen weiterhin zulässig sein wird.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 25. Mai 2020 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

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