DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen der zweite Phase des IBOR-Projekts

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25.05.2020

Das DRSC hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen vorgeschlagenen Änderungen genommen, mit denen Sachverhalte adressiert werden sollen, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könnten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze.

Das DRSC stimmt den Vorschlägen des IASB zu, hat aber zu zwei Aspekten Detailanmerkungen.

  • Eine Abgrenzung, ob und inwieweit eine Modifikation (gänzlich oder teils) IBOR-Reform-bedingt ist, könne im Einzelfall schwierig sein. Deshalb schlägt das DRSC vor, nicht davon zu sprechen, dass eine Modifikation aufgrund der IBOR-Reform "erforderlich" sei, vielmehr sei die Formulierung "eine direkte Auswirkung der IBOR-Reform" besser abgrenzbar und stehe dennoch voll im Einklang mit der Absicht des IASB erscheint.
  • Es scheine unklar, ob die Ausführungen betreffend Fair Value Hedges auch für den Spezialfall  von Portfolio Fair Value Hedges auf Zinsrisiken gelten. Das DRSC regt eine Klarstellung an.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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