EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Mietkonzessionen

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12.05.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2020/2 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' genommen.

In der Stellungnahme stimmt EFRAG den Vorschlägen im Entwurf zu, mit denen Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt würde, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. EFRAG würde jedoch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Änderung befürworten, um alle im Jahr 2020 gewährten Mietkonzessionen und nicht nur die im Jahr 2020 fälligen Zahlungen einzubeziehen.

Um die Änderungen für Leasingnehmer nicht zu verzögern, schlägt EFRAG vor, dass der IASB im Rahmen eines separaten Projekts die Bilanzierung von Konzessionen im Zusammenhang mit der Pandemie durch die Leasinggeber erwägt.

Außerdem schlägt EFRAG vor, die derzeit in der Grundlage für Schlussfolgerungen enthaltene Anforderung in den Kerntext aufzunehmen, dass die praktische Erleichterung einheitlich auf Verträge mit ähnlichen Merkmalen und unter ähnlichen Umständen angewendet werden muss. Darüber hinaus sollte der IASB klarstellen, ob die Änderung in Bezug auf Mietkonzessionen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie auf Einzelfallbasis oder auf Portfoliobasis angewendet werden sollte.

Zugang zur Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier.

 

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