EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur vorgeschlagenen Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der jüngsten Änderungen an IAS 1

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08.05.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2020/3 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1)' veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf stimmt EFRAG den Vorschlägen im Montag veröffentlichten Entwurf zu, mit denen der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr verschoben würde.

EFRAG erkennt an, dass es mit den Änderungen verbundene praktische Auswirkungen geben könnte, ist jedoch der Ansicht, dass die Vorteile einer Verschiebung während dieser Zeit erheblicher Beeinträchtigungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie die Nachteile überwiegen würden, da eine frühere Anwendung der Änderungen weiterhin zulässig sein wird.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 25. Mai 2020 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

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