EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zu Mietkonzessionen

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01.05.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2020/2 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf stimmt EFRAG den Vorschlägen im letzten Freitag veröffentlichten Entwurf zu, mit denen Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt würde, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. EFRAG würde jedoch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Änderung befürworten, um alle im Jahr 2020 gewährten Mietkonzessionen und nicht nur die im Jahr 2020 fälligen Zahlungen einzubeziehen.

EFRAG hat außerdem einen vorbereitenden Entwurf einer Übernahmeempfehlung für die Änderung veröffentlicht. Dadurch, dass dies vor der Veröffentlichung der endgültigen Änderung durch den IASB geschieht, soll die Finalisierung der Übernahmeempfehlung so bald wie möglich nach der Veröffentlichung der Änderung von IFRS 16 durch den IASB ermöglicht werden. Der vorbereitende Entwurf der Übernahmeempfehlung basiert auf der Annahme, dass sich die endgültige Änderung nicht wesentlich von den Vorschlägen im Entwurf unterscheiden wird.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 7. Mai 2020 kommentiert werden, der vorbereitende Entwurf der Übernahmeempfehlung bis zum 20. Mai. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort sind auch der Stellungnahmeentwurf und der vorbereitende Entwurf der Übernahmeempfehlung zugänglich.

Wie bereits berichtet bietet EFRAG außerdem am 7. Mai 2020 eine einstündige Veranstaltung zum Entwurf an, um möglichst viele Rückmeldungen der Adressatengruppen während der sehr kurzen Stellungnahmefrist einholen zu können.

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