Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IBOR-Entwurf

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27.05.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2020/1 'Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)' veröffentlicht.

EFRAG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen generell, da sie es den Unternehmen ermöglichen, die Auswirkungen des Übergangs vom IBOR-Zinssatz auf alternative Referenzzinssätze widerzuspiegeln, ohne dass dies zu Auswirkungen auf die Rechnungslegung führt, die den Abschlussadressaten keine entscheidungsnützlichen Informationen liefern würden.

EFRAG ist damit einverstanden, die neue Definition einer Modifikation auf die Änderungen zu beschränken, die direkt mit der IBOR-Reform zusammenhängen. EFRAG ist auch damit einverstanden, eine praktische Erleichterung zur Bilanzierung solcher Modifikationen zur Verfügung zu stellen, und ist der Ansicht, dass dies den Abschlussadressaten entscheidungsnützlichere Informationen liefern würde und auch die operative Belastung der Ersteller erheblich verringern dürfte.

EFRAG hat Vorbehalte gegenüber den vorgeschlagenen Angaben, insbesondere den auf Buchwerten basierenden Angabevorschriften, da diese in der Praxis als unausgewogen in Bezug auf Kosten/Nutzen wahrgenommen werden könnten.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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