ESMA-Erklärung zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Halbjahresberichte

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20.05.2020

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine öffentliche Erklärung herausgegeben, mit der zu Transparenz in Bezug auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in Halbjahresberichten aufgefordert wird.

Folgende Punkte werden in der Erklärung besonders hervorgehoben:

  • die Bedeutung der Bereitstellung relevanter und verlässlicher Informationen, was die Emittenten dazu verpflichten kann, die nach nationalem Recht eingeräumte Frist für die Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten zu nutzen, ohne den Zeitpunkt der Veröffentlichung unangemessen zu verzögern;
  • die Bedeutung der Aktualisierung der in den letzten Jahresabschlüssen enthaltenen Informationen, um die Adressatengruppen angemessen über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu informieren, insbesondere in Bezug auf erhebliche Ungewissheiten und Risiken, die Aussichten für die Unternehmensfortführung, die Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten und den Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung; und
  • den Bedarf an unternehmensspezifischen Informationen über die vergangenen und erwarteten künftigen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die strategische Ausrichtung und die Ziele, die Geschäftstätigkeit, die Leistung der Emittenten sowie über alle Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen der Pandemie.

ESMA weist auch darauf hin, dass die Erklärung auch für Abschlüsse in anderen Zwischenberichtsperioden gilt, wenn IAS 34 Zwischenberichterstattung angewendet wird.

Zugang zu der Erklärung haben Sie auf der Internetseite von ESMA.

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