IASB schlägt vor, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der jüngsten Änderungen an IAS 1 um ein Jahr zu verschieben

  • IASB-Verlautbarung Image

04.05.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1)' herausgegeben, um vorzuschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr zu verschieben. Stellungnahmen werden bis zum 3. Juni 2020 erbeten.

 

Hintergrund

Am 23. Januar 2020 hat der IASB Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) herausgegeben, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 Darstellung des Abschlusses einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen. Die Änderungen sollen derzeit zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Im April 2020 hielt der IASB eine Ergänzungssitzung ab, um Themen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu erörtern, darunter auch die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die zeitlichen Planungen des IASB. Der Board entschied vorläufig, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden um ein Jahr auf jährliche Berichtsperioden zu verschieben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Die heute veröffentlichte vorgeschlagene Änderung zielt ausschließlich darauf ab, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr zu verschieben.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Mit der Änderung, die im Entwurf ED/2020/3 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1) vorgeschlagen wird, würde der Zeitpunkt des Inkrafttretens von Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) um ein Jahr auf Berichtsperioden verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die vorzeitige Anwendung der Änderungen vom Januar 2020 wäre weiterhin gestattet.

 

Stellungnahmefrist

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 3. Juni 2020 erbeten. Die verkürzte Stellungnahmefrist von 30 Tagen wurde vom DPOC in einer Telefonkonferenz am 16. April 2020 genehmigt.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.