IASB gibt Änderungen an IAS 16 in Bezug auf Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung heraus

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14.05.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16)' herausgegeben. Dabei geht es um Einnahmen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um diese in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen.

 

Hintergrund

Der Sachverhalt wurde ursprünglich dem IFRS Interpretations Committee zur Kenntnis gebracht, das zunächst eine Interpretation von IAS 16 Sachanlagen entwickeln wollte, um eine Lösung zu finden. Während der Erörterungen ergab sich jedoch, dass eng umrissene Änderungen an IAS 16 eine bessere Problemlösung darstellen würden. Der IASB veröffentlichte daraufhin im Juni 2017 einen Entwurf mit vorgeschlagenen Änderungen, die heute finalisiert wurden.

 

Änderungen

Mit Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16) wird der Standard dahingehend geändert, dass verboten wird, von den Kosten einer Sachanlage die Einnahmen abzuziehen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während diese an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um sie in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen. Stattdessen erfasst ein Unternehmen die Einnahmen aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Artikel im Betriebsergebnis.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsbestimmungen

Die heute veröffentlichten Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Vorzeitige Anwendung ist gestattet. Ein Unternehmen wendet die Änderungen rückwirkend nur auf Sachanlagen an, die an den Standort und in den Zustand gebracht werden, der erforderlich ist, damit sie am oder nach Beginn der frühesten im Abschluss dargestellten Periode, in der das Unternehmen die Änderungen erstmals anwendet, in der von der Unternehmensführung beabsichtigten Weise genutzt werden können.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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