IASB stimmt für Finalisierung der Änderung an IFRS 16

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15.05.2020

In seiner heutigen Ergänzungssitzung hat der IASB die Rückmeldungen zu seinem Entwurf 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' vom 24. April erörtert, der einen Änderungsvorschlag enthielt, mit dem Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt würde, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Die Stellungnahmefrist von 14 Tagen endete am 8. Mai 2020, und der Board erhielt insgesamt 110 Stellungnahmen (einschließlich später Einreichungen).

Leicht vom ursprünglichen Vorschlag abweichend, aber die praktische Erleichterung selbst nicht verändernd entschied der Board, die Anwendung der Erleichterung auf Mietkonzessionen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie für Zahlungen zu gestatten, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig gewesen wären. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Betrag ist anzugeben, um Änderungen der Mietzahlungen widerzuspiegeln, die sich aus Mietkonzessionen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ergeben. Und in der Berichtsperiode, in der ein Leasingnehmer die Änderung zum ersten Mal anwendet, ist er nicht verpflichtet, die quantitativen Informationen, die in Textziffer 28(f) von IAS 8 gefordert werden, anzugeben. Die Entscheidungen wurden von 13 Boardmitgliedern unterstützt.

Die Änderung tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen, wobei eine frühere Anwendung gestattet ist. Trotz der Formulierung "jährliche Berichtsperioden" würde die Änderung auch für Zwischenberichte zur Verfügung stehen.

Des Weiteren entschied der Board, keine weiteren Maßnahmen für Leasinggeber zu ergreifen. Er argumentierte, dass es, da viele Unternehmen derzeit vor erheblichen Herausforderungen stehen, genügend Gründe für standardsetzerische Maßnahmen geben müsse, wofür der Board keine ausreichenden Hinweise sah. Diese Entscheidung wurde von allen 14 Boardmitgliedern unterstützt.

Der Board sah keine Notwendigkeit, die Änderungen noch einmal zwecks Stellungnahme zu veröffentlichen, und kein Boardmitglied beabsichtigt, der Veröffentlichung der endgültigen Änderung zu widersprechen. Der Board ist überzeugt, alle notwendigen Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten zu haben, und gab die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten. Diese Entscheidungen wurden von allen 14 Boardmitgliedern unterstützt. Der Stab geht davon aus, die endgültige Änderung am oder um den 28. Mai 2020 herausgeben zu können.

Die Übersetzungen der detaillierten Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung stehen Ihnen hier zur Verfügung.

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