Mitschriften von der IASB-Sitzung im April 2020

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05.05.2020

Der IASB hat vom 21. bis 23. April 2020 per Videokonferenz getagt, um sieben Themen zu erörtern. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Bei der Sitzung des Boards im Dezember 2019 erörterte der Board die vorläufige Analyse des Stabes, wie die fixed-for-fixed-Bedingung in IAS 32 klargestellt werden könnte. Auf dieser Sitzung entschied der Board, sein Grundlagenprinzip zu artikulieren, indem er festlegt, dass bei einem Derivat auf eigene Aktien, das der fixed-for-fixed-Bedingung entspricht, der Betrag der funktionalen Währungseinheiten, der mit jedem zugrunde liegenden Aktieninstrument ausgetauscht werden soll, fest ist und nicht variiert, außer (falls zutreffend) mit Erhaltungsanpassungen und Zeitverlaufanpassungen. Der Board stimmte auch den Empfehlungen des Stabs zu, wie die Erhaltungsanpassungen und die Zeitverlaufanpassungen formuliert werden sollten.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12: Der Board entschied mit der Überprüfung nach der Einführung fortzufahren und (im Dezember) eine Bitte um Informationsübermittlung zu veröffentlichen, um weitere Informationen über die Anwendung dieser Standards zu erhalten.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Bei der Sitzung im Januar 2020 beschloss der Board, das Projekt aus dem Forschungsprogramm in das Standardsetzungsprogramm zu überführen. Das Ziel ist die Entwicklung eines IFRS mit reduzierten Angaben, der auf freiwilliger Basis auf Tochtergesellschaften, die KMU sind, angewendet werden soll, mit gegebenenfalls angepassten Angabevorschriften des IFRS für KMU. Der Stab geht davon aus, im vierten Quartal zu beginnen, ein Entwurf oder ein Diskussionspapier zu formulieren.

Standardpflege und einheitliche Anwendung:

  • Warenanleihen: Im Jahr 2017 erhielt das IFRS Interpretations Committee eine Frage zu einem bestimmten Warenkreditgeschäft und stellte fest, dass die Transaktion möglicherweise nicht in den Anwendungsbereich eines IFRS fällt. Der Board entschied, in seiner Bitte um Informationsübermittlung im Rahmen der Agendakonsultation 2020 auf Warentransaktionen als ein mögliches Projekt zu verweisen.
  • IFRS 16 — Sale-and-leaseback mit variablen Zahlungen: Bei seiner Sitzung im März 2020 diskutierte das IFRS Interpretations Committee eine Einreichung bezüglich einer Sale-and-Leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen. Das Committee veröffentlichte eine vorläufige Agendaentscheidung, aber seine Diskussionen machten deutlich, dass IFRS 16 hinsichtlich der Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit, die bei einer Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht, nicht so vollständig ist, wie er sein könnte. Das Committee empfahl daher, dass der Board eine eng umrissene Änderung an IFRS 16 vornimmt. Der Board entschied, IFRS 16 dahingehend zu ändern, dass bei Leasingmodifikationen oder Änderungen der Leasingdauer einer Sale-and-Leaseback-Transaktion der Verkäufer-Leasingnehmer die Leasingverbindlichkeit neu bewertet, indem er die revidierten erwarteten Zahlungen für den Leasingvertrag mit einem revidierten Diskontsatz diskontiert.
  • Mangel an Umtauschbarkeit: Bei seiner Sitzung im November 2019 beschloss der Board, eine Änderung zu IAS 21 vorzuschlagen, um die Bilanzierung zu klären, wenn der Spot-Kurs nicht beobachtbar ist (wegen mangelnder Umtauschbarkeit zwischen zwei Währungen). Der Board unterstützte die Empfehlungen des Stabs in Bezug eine Definition der mangelnden Umtauschbarkeit, Indikatoren zur Beurteilung der Umtauschbarkeit und Angabevorschriften.
  • Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen: Im Juli 2019 veröffentlichte der Board den Entwurf Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12), um den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung für den Ansatz zu beschränken (davon sind der erstmaligen Ansatz von Leasingverhältnissen und Stilllegungsverbindlichkeiten berührt). Der Stab stellte eine Zusammenfassung der erhaltenen Rückmeldungen vor. Obwohl eine Mehrheit der Boardmitglieder der Meinung war, dass der Stab das Projekt weiterführen sollte, stellten mehrere Mitglieder in Frage, ob der Nutzen der Änderung die Kosten übersteigen würde.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Stab hat am 22. April eine Umfrage veröffentlicht mit einer Kommentierungsfrist bis zum 27. Juli 2020. Dies soll Adressatengruppen helfen, die über kein bestehendes Verfahren verfügen oder nicht genügend Kapazitäten oder Ressourcen haben, um eine Stellungnahme einzureichen.

Lageberichterstattung: Der Board erörterte die Angabeziele und die Art der Informationen, die diese Ziele unterstützen würden. Die drei Schwerpunktbereiche waren Geschäftsmodell, Strategie sowie Ressourcen und Beziehungen.

Außerdem wurde der Board mündlich über die Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge informiert. Die Änderungen sollen bis Ende Juni 2020 finalisiert werden.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Zugehörige Themen

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