IDW-Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Änderung in Bezug auf Mietkonzessionen als Ergebnis der Coronavirus-Pandemie

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12.05.2020

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen vorgeschlagener Änderung genommen, mit denen Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt würde, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist.

Das IDW begrüßt die vorgeschlagene Erleichterung. Allerdings hält das IDW es für sachgerechter, als Bedingung für die Anwendung der Regelung nicht darauf abzustellen, dass die im Rahmen eines Mietzugeständnisses reduzierten Leasingzahlungen ausschließlich im Jahr 2020 fällig werden, sondern dass das Mietzugeständnis im Jahr 2020 infolge der Coronavirus-Pandemie vereinbart wurde. Des Weiteren empfiehlt das IDW dem IASB, in einem weiteren kurzfristigen Projekt zu überprüfen, ob (und ggf. inwieweit) auch Leasinggebern Erleichterungen in der aktuellen Situation geboten werden können.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

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