November

Reaktion von Deloitte zur ad personam-Beauftragung des Präsidenten des EFRAG-Boards

10.11.2020

Obwohl ad personam um seine Meinung gebeten hat der Präsident des EFRAG-Boards öffentlich um Rückmeldungen zum möglichen Bedarf an Änderungen in der Governance und Finanzierung von EFRAG gebeten, falls diese mit der Entwicklung von europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung in einer überarbeiteten Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung beauftragt werden sollte. Die Mitgliedsfirmen von Deloitte in der EU haben jetzt darauf reagiert.

Als allgemeinen Hintergrund begrüßen wir die Überprüfung der Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung durch die Europäische Kommission und unterstützen Unternehmen, die qualitativ hochwertige, transparente, relevante und vergleichbare nichtfinanzielle Informationen angeben, die mit Finanzinformationen innerhalb der allgemeinen Unternehmensberichterstattung verbunden sind. Wir unterstützen globale Standards für die Berichterstattung darüber, weil Themen wie der Klimawandel global sind und die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung natürlich global sind. Wir empfehlen jedoch einen "Bausteinansatz", bei dem die globalen Kernstandards durch lokale Anforderungen ergänzt werden können.

Wir sind uns der Dringlichkeit der Entwicklung harmonisierter Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung und der besonderen Bedürfnisse der EU bewusst, da die EU Berichtsanforderungen verabschiedet hat, die in relativ naher Zukunft insbesondere für Unternehmen des Finanzsektors gelten werden. Wir sind ermutigt durch die jüngsten internationalen Entwicklungen, einschließlich der Absichtserklärung der fünf führenden Nachhaltigkeitsstandardsetzer, in diesem Bereich zusammenzuarbeiten, sowie durch das Konsultationspapier der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Wir sind uns einig, dass EFRAG eine wesentliche Rolle im Hinblick auf die nichtfinanzielle Berichterstattung in der EU zu spielen hat. Welche Rolle diese Rolle sein wird, hängt von dem von den EU-Institutionen vereinbarten Gesamtkonzept sowie von den Ergebnissen der aktuellen Entwicklungen bei der Standardsetzung für nichtfinanzielle Informationen auf globaler Ebene ab. Wir sehen mindestens zwei mögliche Rollen und Ansätze für EFRAG:

  • ein Einflussnehmer und Berater in Bezug auf globale Nachhaltigkeitsstandards; oder
  • Standardsetzungsaktivitäten für die EU für nichtfinanzielle Rechnungslegungsstandards.

Die erwartete Rolle von EFRAG bei der Standardsetzung im Bereich der Nichtfinanzberichterstattung wird von einem richtigen Verständnis dessen abhängen, was auf europäischer Ebene entwickelt werden muss im Vergleich zu dem, was aus bestehenden und zukünftigen globalen Entwicklungen und dem damit verbundenen Zeitplan genutzt werden könnte. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die möglichen Änderungen der EFRAG-Governance und der Ressourcenausstattung.

Bitte klicken Sie hier zum Herunterladen unserer vollständigen Analyse in der Stellungnahme.

IFAC-Schulungsmaterialien zu den IPSAS

10.11.2020

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat ein Paket von Schulungsmaterialien zur Unterstützung der Umsetzung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) entwickelt.

Die Schulungsmaterialien richten sich in erster Linie an Unternehmen, die derzeit auf Kassenbasis bilanzieren und auf die periodengerechte Rechnungsführung nach IPSAS umstellen oder einen Umstieg darauf planen.

Der Kurs ist in zehn Module gegliedert, von denen jedes in Themen wie Vermögenswerte, Schulden, Finanzinstrumente und die erstmalige Anwendung von IPSAS auf Periodenabgrenzungsbasis unterteilt ist.

Für weiterführende Informationen und Zugang zu den Materialien verweisen wir Sie auf die Internetseite des IFAC.

DPR-Prüfungsschwerpunkte 2021

09.11.2020

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) e.V. hat ihre Schwerpunkte für die Prüfungen der Abschlüsse 2020 im kommenden Jahr 2021 veröffentlicht.

Die Schwerpunkte sind im Einzelnen:

  1. die Anwendung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses mit Schwerpunkt auf der Unternehmensfortführung, signifikanten Beurteilungen und Schätzungsunsicherheiten sowie der Ausweis von Posten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie in den Jahresabschlüssen;
  2. die Anwendung von IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten, wo der erzielbare Betrag von Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten und materiellen Vermögenswerten durch die Verschlechterung der wirtschaftlichen Aussichten verschiedener Sektoren beeinflusst werden kann;
  3. die Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, einschließlich allgemeiner Überlegungen zu Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben, wobei der Schwerpunkt auf dem Liquiditätsrisiko und auf spezifischen Überlegungen zur Anwendung von IFRS 9 für Kreditinstitute bei der Bemessung erwarteter Kreditverluste liegt; und
  4. spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse, einschließlich expliziter Angaben von Leasingnehmern, die die Änderung des IASB angewendet haben, die den Leasingnehmern Erleichterungen bei der Bilanzierung von Mietkonzessionen gewährt.
  5. IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, insbesondere
    • Abgrenzung/Identifizierung der nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24.9)
    • Angaben zum obersten beherrschenden Unternehmen (Ultimate Controlling Party, IAS 24.13)
    • Angaben zur Art der Beziehung, zur Höhe und zu den Bedingungen von Geschäftsvorfällen sowie zu ausstehenden Salden (IAS 24.18)
    • Kategorisierung der Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24.19)
    • Konsistenz der Angaben zum Abhängigkeitsbericht sowie korrekte Wiedergabe der Schlusserklärung (§ 312 Abs. 3 AktG)
  6. § 315 HGB Konzernlagebericht – Risikoberichterstattung unter Beachtung der Auswirkungen von COVID-19
    • Vollständigkeit und Angemessenheit der Berichterstattung über wesentliche Risiken (§ 315 Abs. 1 S. 4 HGB), insbesondere über:
      • Einzelrisiken und bestandsgefährdende Risiken (§ 315 Abs. 1 S. 4 HGB)
      • Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 315 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 HGB): Ausmaß von Ausfall- und Liquiditätsrisiken, Darstellung und Erläuterung wesentlicherfinanzieller Risiken im Zusammenhang mit Financial Covenants (IFRS 7.18 f. und IFRS 7.31 ff.)
    • Einklang zwischen Risiko- und Prognoseberichterstattung

Die ersten vier Punkte sind mit den Prüfungsschwerpunkten der ESMA identisch.

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung auf der Internetseite der DPR entnehmen. Außerdem haben wir einen IFRS fokussiert-Newsletter mit einer näheren Erläuterung der Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht.

IASB kündigt achtes Forschungsforum an

09.11.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird am 1. und 2. November 2021 sein achtes Forschungsforum abhalten. Es soll entweder im asiatisch-pazifischen Raum oder virtuell stattfinden (je nach der Möglichkeit, wieder internationale Konferenzen abzuhalten).

Das Forum wird in Zusammenarbeit mit dem Journal Accounting and Finance durchgeführt. In der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen, die die Standardsetzungstätigkeit des IASB unterstützen können, werden die folgenden Bereiche als von besonderem Interesse hervorgehoben:

  • Bessere Kommunikation in der Finanzberichterstattung:
    • Primäre Abschlussbestandteile
    • Lageberichterstattung
    • Angabeninitiative – Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene
    • Taxonomie
  • Forschungsprojekte
    • Rohstoffindustrien
    • Bilanzierung nach der Equity-Methode
    • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Anwendung
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16
    • Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU
  • Projekte zu allen anderen Themen im Arbeitsprogramm des IASB oder in der Forschungspipeline

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IPSASB verschiebt Inkrafttreten von Standards und Änderungen

09.11.2020

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Coronavirus-Pandemie: Verschiebung von Zeitpunkten des Inkrafttretens' veröffentlicht. Mit den Änderungen wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens von kürzlich veröffentlichten Standards und Änderungen um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben. Sie sind eine Reaktion des IPSASB auf die globale Coronavirus-Pandemie und sollen den Anwendern zusätzliche Umsetzungszeit verschaffen.

Die betroffenen Standards und Änderungen sind: 

  • IPSAS 41 Finanzinstrumente;
  • IPSAS 42 Sozialleistungen;
  • Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IPSAS 36) und Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IPSAS 41);
  • Kollektive und individuelle Leistungen (Änderungen an IPSAS 19); und
  • Verbesserungen an den IPSAS 2019

Zugang zu den Änderungen haben Sie auf der Internetseite des IPSASB.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im November 2020

07.11.2020

Der IASB wird am 18. und 19. November 2020 per Videokonferenz tagen. Der zweite Tag der Sitzung wird gemeinsamen Unterrichtseinheiten mit dem FASB gewidmet.

Am ersten Tag der Sitzung wird der IASB folgende Themen erörtern:

  • Arbeitsprogramm
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind
  • Lageberichterstattung
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

Am zweiten Tag der Sitzung werden IASB und FASB die folgenden Themen erörtern:

  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Leasingverhältnisse mit Ausnahme der Coronavirus-Pandemie
  • Coronavirus-Pandemie
  • Finanzierung der Lieferkette

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

EFRAG veröffentlicht Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 1

07.11.2020

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer kombinierten Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1)' und 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderung an IAS 1)' herausgegeben.

Der IASB hat die Änderungen an IAS 1 im Januar 2020 herausgegeben, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen. Im Juli 2020 veröffentlichte der IASB dann eine weitere Änderung an IAS 1, mit der der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr auf 2023 verschoben wurde.

EFRAG ist in beiden Fällen zu dem Schluss gekommen, dass die Änderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen. Zugang zum Entwurf der Übernahmeempfehlung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 11. Januar 2021 erbeten.

EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in Europa aktualisiert, um die Herausgabe des Entwurfs einer Übernahmeempfehlung widerzuspiegeln

DRSC nimmt Stellung zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC

06.11.2020

Das DRSC hat gegenüber dem IFRS Interpretations Committee Stellung zu der vorläufigen Agendaentscheidung vom September 2020 Stellung genommen.

Bei der Sitzung hat das Interpretations Committee unter anderem das Thema 'Sale-and-leaseback in einer Mantelgesellschaft' erörtert und entschieden, eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, in der analysiert wird, wie IFRS 10 und IFRS 16 auf eine Transaktion angewendet werden, bei der ein Unternehmen seine Kapitalbeteiligung an einer Tochtergesellschaft verkauft, die nur einen Immobilienwert hält, und diesen Immobilienwert dann zurückleast.

Das Ergebnis der vorläufigen Entscheidung erscheint dem DRSC sachgerecht. Jedoch könnten die Erläuterungen verbessert werden, indem klargestellt wird, ob das Vorhandensein der Unternehmenshülle einen entscheidenden Einfluss auf die (Abbildung der) Transaktion hat. Zudem verweist das DRSC auf eine frühere Diskussion, bei der ebenfalls eine Transaktion über einen Vermögenswert in einer Unternehmenshülle Gegenstand war. Das DRSC regt an, dass das IFRS IC jenes frühere Thema nochmals aufgreift und mit dem jetzigen Sachverhalt gemeinsam und konsistent beantwortet.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Papiere für die Sitzung des HGB-Fachausschusses

06.11.2020

Am 16. November 2020 wird der HGB-Fachausschuss des DRSC per Videokonferenz tagen.

Während seiner 51. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • E-DRÄS 11 Überarbeitung DRS 18 'Latente Steuern'
  • Verabschiedung DRÄS 11 – Überarbeitung DRS 18 'Latente Steuern' sowie Verweisänderungen im DRS 23 durch DRS 28 und redaktionelle Änderung in DRS 26

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IDW-Positionspapier zur nichtfinanziellen Berichterstattung

06.11.2020

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Positionspapier "Zukunft der nichtfinanziellen Berichterstattung und deren Prüfung" veröffentlicht und spricht sich darin für eine stärkere Standardisierung der nichtfinanziellen Berichte sowie für eine integrierte Berichterstattung aus.

Kernpunkte des Positionspapiers sind:

  • Investoren sollten von nichtfinanziellen Informationen die gleiche Qualität wie bei der Finanzberichterstattung erwarten können.
  • Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit ist eine stärkere Standardisierung der nichtfinanziellen Berichterstattung nötig.
  • Eine internationale Lösung unter dem Dach der IFRS-Stiftung ist zu bevorzugen.
  • Das Vertrauen in die nichtfinanzielle Berichterstattung muss durch obligatorische Prüfung der nichtfinanziellen Informationen gestärkt werden.

Zugang zum Posotionspapier haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

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