Reaktion von Accountancy Europe zur ad personam-Beauftragung des Präsidenten des EFRAG-Boards

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19.11.2020

Obwohl ad personam um seine Meinung gebeten hat der Präsident des EFRAG-Boards öffentlich um Rückmeldungen zum möglichen Bedarf an Änderungen in der Governance und Finanzierung von EFRAG gebeten, falls diese mit der Entwicklung von europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung in einer überarbeiteten Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung beauftragt werden sollte. Accountancy Europe hat jetzt darauf reagiert.

Accountancy Europe wirft insbesondere Punkte zur Governance, Struktur und Finanzierung der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) auf, die berücksichtigt werden müssen, wenn unter dem Dach von EFRAG ein Standardsetzer für nichtfinanzielle Informationen geschaffen werden soll.

Wie schon im Papier über vernetzte Standardsetzung für die Unternehmensberichterstattung weist Accountancy Europe darauf hin, dass Standardsetzung den Prinzipien der Legitimität, Unabhängigkeit, Transparenz, öffentlichen Rechenschaftspflicht, einer ordnungsgemäßen Konsultation und der Ausgewogenheit folgen muss, und hält fest:

Vor allem die Einbeziehung verschiedener Interessengruppen garantiert hohe Qualität und ausgewogene Standards, während die Unabhängigkeit die öffentliche Wahrnehmung der Standardsetzung und damit die Legitimität bestimmt.

In Anwendung dieser Grundsätze auf einen möglichen Standardsetzer für nichtfinanzielle Informationen (NFI) enthält das Schreiben die folgenden Vorschläge:

  • Einrichtung eines neuen Gremiums innerhalb von EFRAG, das sich mit den NFI-Standardaktivitäten befasst;
  • Bereitstellung einer angemessenen Governance und Aufsicht für das NFI-Gremium für Standardaktivitäten (getrennt von der Governance und Aufsicht über die Finanzberichterstattung);
  • Gewährleistung der Konnektivität zwischen NFI- und Finanzaktivitäten innerhalb von EFRAG, wo dies angemessen ist;
  • Bereitstellung einer angemessenen Governance und Aufsicht über die EFRAG-Organisation als Ganzes;
  • Erweiterung der EFRAG-Mitgliederversammlung;
  • Einrichtung eines neuen NFI-Beirats für EFRAG; und
  • Reform des EFRAG European Reporting Lab.

Die Stellungnahme verweist auch auf andere Initiativen in diesem Bereich und hebt insbesondere die Arbeit von CDP-CDSB-GRI-IIRC-SASB sowie die Konsultation der IFRS-Stiftung im Hinblick auf ein umfassendes Berichterstattungssystem hervor. Accountancy Europe schlägt vor, dass EFRAG die NFI-Standards aus diesen Initiativen als Grundlage für die Hinzufügung regionaler (EU-) Vorschriften verwendet und nur dann eigene Standards entwickelt, wenn klar wird, dass eine globale Lösung nicht rechtzeitig verfügbar sein wird, da eine breite Marktakzeptanz auch davon abhängt, dass die einschlägige Arbeit anerkannter NFI-Rahmenkonzepte und Standardsetzer so weit wie möglich genutzt wird.

Was die Finanzierung betrifft, so wird in der Stellungnahme klargestellt, dass je mehr Anforderungen an EFRAG gestellt werden, desto mehr personelle und finanzielle Ressourcen benötigt werden. Zu diesem Zweck ist eine stabile Finanzierung sowohl aus dem privaten Sektor (finanziell und insbesondere in Form sonstiger Unterstützung) als auch von der Europäischen Kommission erforderlich, sowohl für die EFRAG-Aktivitäten im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung als auch für die umfassendere Unternehmensberichterstattung einschließlich der Berichterstattung in Bezug auf NFI.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der  Internetseite von Accountancy Europe.

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