DRSC nimmt Stellung zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC

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06.11.2020

Das DRSC hat gegenüber dem IFRS Interpretations Committee Stellung zu der vorläufigen Agendaentscheidung vom September 2020 Stellung genommen.

Bei der Sitzung hat das Interpretations Committee unter anderem das Thema 'Sale-and-leaseback in einer Mantelgesellschaft' erörtert und entschieden, eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, in der analysiert wird, wie IFRS 10 und IFRS 16 auf eine Transaktion angewendet werden, bei der ein Unternehmen seine Kapitalbeteiligung an einer Tochtergesellschaft verkauft, die nur einen Immobilienwert hält, und diesen Immobilienwert dann zurückleast.

Das Ergebnis der vorläufigen Entscheidung erscheint dem DRSC sachgerecht. Jedoch könnten die Erläuterungen verbessert werden, indem klargestellt wird, ob das Vorhandensein der Unternehmenshülle einen entscheidenden Einfluss auf die (Abbildung der) Transaktion hat. Zudem verweist das DRSC auf eine frühere Diskussion, bei der ebenfalls eine Transaktion über einen Vermögenswert in einer Unternehmenshülle Gegenstand war. Das DRSC regt an, dass das IFRS IC jenes frühere Thema nochmals aufgreift und mit dem jetzigen Sachverhalt gemeinsam und konsistent beantwortet.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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