EFRAG veröffentlicht Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 1

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07.11.2020

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer kombinierten Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1)' und 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderung an IAS 1)' herausgegeben.

Der IASB hat die Änderungen an IAS 1 im Januar 2020 herausgegeben, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen. Im Juli 2020 veröffentlichte der IASB dann eine weitere Änderung an IAS 1, mit der der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr auf 2023 verschoben wurde.

EFRAG ist in beiden Fällen zu dem Schluss gekommen, dass die Änderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen. Zugang zum Entwurf der Übernahmeempfehlung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 11. Januar 2021 erbeten.

EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in Europa aktualisiert, um die Herausgabe des Entwurfs einer Übernahmeempfehlung widerzuspiegeln

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