Globale Investoren fordern die Berücksichtigung des Pariser Klimaabkommens in der Finanzberichterstattung
19.11.2020
Die Institutional Investors Group on Climate Change (IIGCC), das europäische Gremium für die Zusammenarbeit von Investoren im Bereich des Klimawandels, hat 'Investor Expectations for Paris-aligned Accounts' veröffentlicht.
In der Publikation wird festgehalten, dass Unternehmen es sich nicht länger leisten können, zu ignorieren, was der Klimawandel für ihr Geschäft bedeutet, da der Klimawandel wesentliche Auswirkungen hat und Investoren die Auswirkungen in den Unternehmensabschlüssen sehen können müssen. Die Gruppe fordert daher keine Nachhaltigkeitsangaben oder -berichte, sondern die Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels in der IFRS-Bilanzierung selbst. In einem im November 2019 veröffentlichten Artikel hatte Nick Anderson, Mitglied des IASB, bereits erläutert, wie die IFRS-Vorschriften für die Berichterstattung über Klima- und andere aufkommende Risiken genutzt werden können.
Investor Expectations for Paris-aligned Accounts legt die Erwartungen der Investoren in fünf klaren Schritten dar, die Unternehmen bei der Erstellung von Abschlüssen, die im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen stehen, unternehmen können:
- Eine Bestätigung, dass Klimarisiken in den Abschluss einbezogen werden;
- Anpassungen bei kritischen Annahmen und Schätzungen;
- Sensitivitätsanalysen und ihre Ergebnisse im Zusammenhang mit Abweichungen bei Beurteilungen oder Schätzungen;
- Dividendenbelastbarkeit und Auswirkungen auf die Dividendenausschüttungsfähigkeit beim Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen; und
- Bestätigung der Übereinstimmung zwischen der narrativen Berichterstattung über Klimarisiken und den Rechnungslegungsannahmen.
Die Publikation umreißt auch die spezifischen Erwartungen der Investoren an die Abschlussprüfer, wenn die Abschlüsse wesentliche Klimarisiken ignorieren; es wird klargestellt, dass sie deutlich darauf hinweisen sollten, wenn die Abschlüsse nicht "Paris-konform" sind.
Wo diese Erwartungen nicht erfüllt werden, gibt es laut der Publikation drei Möglichkeiten, wie Anleger vorgehen können: Engagement (Zusammenarbeit mit Vorständen und Prüfungsausschüssen, um auf eine Rechnungslegung im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen zu drängen), Abstimmung (bei unzureichender Leistung gegen Wiederernennungen stimmen) und Veräußerung (Aktien von Unternehmen verkaufen, die keine verlässlichen Abschlüsse im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen vorlegen).
Investor Expectations for Paris-aligned Accounts steht auf der Internetseite der IIGCC zur Verfügung.