IPSASB verschiebt Inkrafttreten von Standards und Änderungen

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09.11.2020

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Coronavirus-Pandemie: Verschiebung von Zeitpunkten des Inkrafttretens' veröffentlicht. Mit den Änderungen wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens von kürzlich veröffentlichten Standards und Änderungen um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben. Sie sind eine Reaktion des IPSASB auf die globale Coronavirus-Pandemie und sollen den Anwendern zusätzliche Umsetzungszeit verschaffen.

Die betroffenen Standards und Änderungen sind: 

  • IPSAS 41 Finanzinstrumente;
  • IPSAS 42 Sozialleistungen;
  • Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IPSAS 36) und Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IPSAS 41);
  • Kollektive und individuelle Leistungen (Änderungen an IPSAS 19); und
  • Verbesserungen an den IPSAS 2019

Zugang zu den Änderungen haben Sie auf der Internetseite des IPSASB.

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