IASB nimmt Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 offiziell in sein Arbeitsprogramm auf
19.11.2020
Das Board hat mit der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in IFRS 9 'Finanzinstrumente' begonnen.
Bei seiner Sitzung im October 2020 beschloss der Board einstimmig, die Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 (einschliesslich der Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit der Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet werden) von der Überprüfung nach der Einführung des restlichen IFRS 9 zu trennen und mit der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften so bald wie möglich zu beginnen.
Ein Argument für die Aufteilung der Überprüfung nach der Einführung von IFRS in mehrere Teile war, dass der Teil zu Klassifizierung und Bewertung (im Gegensatz zum Teil zur Wertminderung) keine Beratungsgruppe zum Übergang (TRG) gehabt habe und daher seit der Veröffentlichung des Standards keine Anwendungsfragen behandelt worden seien. Es wurde auch festgehalten, dass es keine großen Überschneidungen zwischen der Klassifizierung und Bewertung und dem Rest von IFRS 9, so dass die Überprüfung nach der Einführung getrennt erfolgen kann.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.