November

Mitschnitte von der heutigen Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

24.11.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat heute morgen per Videokonferenz getagt.

Während seiner 92. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

  • IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung

Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IFRS-Stiftung veröffentlicht vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie

24.11.2020

Auf der Internetseite des IASB steht eine vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2020 in Bezug auf den Ausweis von Informationen im Zusammenhang mit IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer' zur Verfügung.

Die vorgeschlagene Aktualisierung enthält Elemente, die die übliche Berichterstattungspraxis widerspiegeln, sowie neue und geänderte Etiketten, um die bilanzielle Bedeutung und die beabsichtigte Verwendung einiger bestehender Elemente klarzustellen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der vorgeschlagenen Ergänzung auf der Internetseite des IASB. Stellungnahmen werden bis zum 26. Januar 2021 erbeten.

Wir nehmen Stellung zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC

24.11.2020

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im 'IFRIC Update' vom September 2020 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung der Anwendung der Sale-and-leaseback-Vorschriften in IFRS 16 auf einen Geschäftsvorfall, bei dem ein Unternehmen seine Eigenkapitalanteile an einer Tochtergesellschaft, die einen Vermögenswert hält, veräußert und diesen dann zurückleast, nicht auf die Agenda zu nehmen.

Wir stimmen zu, dass die Schlussfolgerungen des Committees, wie sie in der Agendaentscheidung dargelegt sind, die Vorschriften von IFRS 10 und IFRS 16 in Bezug auf das darin dargestellte spezifische Faktenmuster widerspiegeln. Wir schlagen jedoch ausdrücklich vor, dass der Board zusätzlich zu dieser Entscheidung ein umfassenderes Projekt in Angriff nimmt, das sich mit der bilanziellen Behandlung der Veräußerung von Mantelgesellschaften befasst, insbesondere wenn diese als Veräußerung von Vermögenswerten und nicht als Veräußerung von Tochtergesellschaften bilanziert werden sollten.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Zusammenfassung der Ergebnisse von der jüngsten Sitzung des Kapitalmarktbeirats und des Erstellerforums

24.11.2020

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am 8. Oktober 2020 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) und dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) per Videokonferenz getagt. Ein Bericht mit den Ergebnissen von der gemeinsame Sitzung sowie Aufzeichnungen von den einzelnen Sitzungsteilen wurden jetzt auf der Internetseite des IASB veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Primäre Abschlussbestandteile

Außerdem gab es einen optionalen Sitzungsteil zu Sachverhalten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.

Der Bericht von der Sitzung auf der Internetseite des IASB deckt nur die ersten beiden Themen ab. Zu allen drei Themen gibt es jedoch Aufzeichnungen auf der Sitzungsseite.

Die nächste CMAC-Sitzung ist für den 11. März 2021 und die nächste GPF-Sitzung ist für den 12. März 2021 angesetzt.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im November 2020

23.11.2020

Der IASB hat am 18. und 19. November 2020 per Videokonferenz getagt. Der zweite Tag der Sitzung war gemeinsamen Unterrichtseinheiten mit dem FASB gewidmet. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

IASB-Sitzung

Arbeitsprogramm: Letzten Monat beschloss der Board, mit der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 zu beginnen und zu einem späteren Zeitpunkt zu überdenken, wann die Überprüfungen nach der Einführung der Vorschriften für Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 und von IFRS 15 beginnen sollen. Der Board wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 erwägen, wann diese Überprüfungen nach der Einführung aufgenommen werden sollen.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12: Der Board bestätigte die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung mit einer 150-tägigen Stellungnahmefrist (anstatt der vom Stab empfohlenen 180-tägigen Stellungnahmefrist). Die Bitte um Informationsübermittlung wird voraussichtlich im Dezember veröffentlicht.

Standardpflege und einheitliche Anwendung — Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen: Der Board ist dabei, Änderungen an IAS 12 zu finalisieren. Die Änderungen sollen im zweiten Quartal 2021  veröffentlicht und mit einem Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 1. Januar 2023 versehen werden.

Lageberichterstattung: Der Stab hat einige Sachverhalte aufgeworfen, die während der Ausarbeitung des Entwurfs identifiziert wurden. Der Board hat entschieden, dass auch Unternehmen, die die IFRS nicht anwenden, die Möglichkeit haben sollten, das Leitliniendokument anzuwenden. Der Board hat auch entschieden, den Begriff "Genauigkeit" anstelle von "Fehlerfreiheit" zu verwenden und zu betonen, dass sich dies auf qualitative und quantitative Informationen bezieht.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der IASB entwickelt derzeit einen Standard mit reduzierten Angabevorschriften für Tochtergesellschaften, die IFRS anwenden, aber die Definition eines KMU erfüllen. Der Board hat entschieden, Ausnahmen vom Verfahren zur Anpassung der Angabevorschriften vorzunehmen, wenn Anpassungen der Angabevorschriften des IFRS für KMU erfolgen.

Eine Analyse der Änderungen am Arbeitsprogramm, die sich aus diesen Entscheidungen des Boards ergeben, finden Sie hier.

Gemeinsame Unterrichtseinheiten von IASB und FASB

Die Boards haben sich gegenseitig über einzelne Projekte informiert, die sich teilweise oder ganz mit einem Projekt des anderen Boards überschneiden. Der Zweck der Sitzung war der Informationsaustausch. Daher wurden keine Entscheidungen getroffen. 

Coronavirus-Pandemie: Die Boards haben die Schritte erläutert, die sie als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie unternommen haben, wie z.B. Umsetzungs- und Lehrmaterialien und Anpassungen ihrer Arbeitsprogramme. Ein Großteil der Diskussion konzentrierte sich auf die Bilanzierung von staatlichen Zuschüssen. 

Leasingverhältnisse mit Ausnahme der Coronavirus-Pandemie: Der Stab des IASB hat die jüngsten Anwendungsfragen erläutert, die vom IFRS Interpretations Committee erörtert wurden, sowie die eng umrissene Standardsetzung, die in Bezug auf Sale-and-leaseback-Transaktionen eingeleitet wurde, dargestellt. Der FASB überwacht die Umsetzung seines äquivalenten Standards und hat im Juli 2020 ein Projekt auf seine fachliche Agenda gesetzt, um Fragen zu behandeln, bei denen der FASB handeln kann, da er bereits über ausreichende Informationen von Interessengruppen verfügt. Beide Boards betonten, dass sie sich weiterhin um eine möglichst große Konvergenz zwischen den jeweiligen Standards bemühen wollen.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Sowohl der FASB als auch der IASB haben Projekte zur Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten auf ihrer jeweiligen Agenda. Diese Projekte stellen kein gemeinsames Projekt dar. Wegen der weitgehend konvergierten Bilanzierungsmodelle für Unternehmenszusammenschlüsse haben beide Boards jedoch zuvor beschlossen, die Arbeit des jeweils anderen zu verfolgen. Das Projekt des FASB wird aktiv betrieben, während sich das Projekt des IASB in der Forschungsphase befindet.

Die Boards erörterten die vorläufige Sichtweise des IASB, dass ein Unternehmen verpflichtet sein sollte, die Kennzahlen anzugeben, die die Unternehmensleitung (der Hauptentscheidungsträger des Unternehmens wie in IFRS 8 beschrieben) verwendet, um zu überwachen, ob die Ziele der Übernahme erreicht wurden. Außerdem erörterten die Boards die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten.

Finanzierung der Lieferkette: Der IASB hat die Fragen beschrieben, die dem IFRS Interpretations Committee vorgelegt wurden, sowie die vorläufige Agendaentscheidung, die vom Committee veröffentlicht wurde. Der IASB wird Anfang 2021 ein mögliches eng umrissenes Standardsetzungsprojekt erwägen und umriss dieses kurz. Die Big-4-Firmen reichten im Oktober 2019 beim FASB einen Antrag auf Aufnahme eines Projekts ein, um Leitlinien zur Angabe von Lieferantenfinanzierungsprogrammen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten, und zur Darstellung der Kapitalflussrechnung zu erhalten. Nach Untersuchungen und Einbindungsveranstaltungen beschloss der FASB im Oktober 2020, ein Projekt auf seine Agenda zu setzen, um Angabevorschriften für Lieferantenfinanzierungsprogramme im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (eng umrissenes Projekt) zu entwickeln. Der FASB stellte fest, dass es in den USA als Folge von Reden und Leitlinien des SEC-Stabs vermehrt Angaben zu qualitativen und quantitativen Aspekten in der Lageberichterstattung gibt. 

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Unterlage zu den DRSC-Veranstaltungen zum IASB-Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

23.11.2020

Das DRSC hat am 2. und 20. November 2020 gemeinsam mit Vertretern des IASB und von EFRAG zu zwei alternativen, jeweils vierstündigen öffentlichen Diskussionsveranstaltungen zum IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' eingeladen.

Die Unterlag zu den Veranstaltungen sind jetzt öffentlich verfügbar; Sie können darauf über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC zugreifen.

Tagesordnung für die Dezembersitzung des IFRS Interpretations Committee

20.11.2020

Das IFRS Interpretations Committee hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung veröffentlicht, die am 1. und 2. Dezember 2020 per Videokonferenz stattfinden wird.

Das Committe wird die folgenden Themen erörtern:

  • Einführung und IFRIC Update vom September 2020
  • IAS 1 — Klassifizierung von Schulden mit Klauseln als kurz- oder langfristig
  • IAS 19 — Zuordnung von Leistungen zu Dienstleistungsperioden 
  • Finanzierungsvereinbarungen für die Lieferkette - Reverse-Factoring
  • IAS 38 — Konfigurations- oder Anpassungskosten in einer Cloud-Computing-Vereinbarung
  • IFRS 9 — Absicherung von Schwankungen der Cashflows aufgrund von Realzinssätzen
  • Laufende Arbeiten

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

    Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (November 2020)

    20.11.2020

    Im Nachgang der Sitzung des IASB im November 2020 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

    Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 31. Oktober 2020.

    Standardsetzung

    • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind — die Entscheidung, ob ein Diskussionspapier oder ein Entwurf veröffentlicht werden soll, soll nun im Januar 2021 gefällt werden (zuvor: Dezember 2020)
    • Lageberichterstattung — ein Entwurf wird jetzt im zweiten Quartal 2021 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2021)
    • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — ein Entwurf wird jetzt im Januar 2021 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2021) 

    Standardpflege

    • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen — endgültige Änderungen werden nun im ersten Quartal 2021 erwartet (zuvor: Dezember 2020)
    • Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen — endgültige Änderungen werden jetzt im zweiten Quartal 2021 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
    • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — endgültige Änderungen werden nun im ersten Quartal 2021 erwartet (zuvor: Dezember 2020)

    Forschungsprojekte

    • Dynamisches Risikomanagement — die Erörterung der erhaltenen Rückmeldungen zum Kernmodell soll jetzt im zweiten Quartal 2021 aufgenommen werden (zuvor: erstes Halbjahr 2021)
    • Rohstoffindustrien — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im ersten Quartal 2021 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2021)
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen; nächster Schritt im Projekt wird die Veröffentlichung einer Bitte um Informationsübermittlung sein (kein Zeitpunkt angegeben)

    Sonstige Projekte

    • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IAS 1, IAS 8 und dem IFRS-Leitliniendokument 2 — eine vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wird jetzt im ersten Quartal 2021 erwartet (zuvor: Dezember 2020)
    • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Praxisergänzungen zu IAS 19 — der erwartete Zeitpunkt einer vorgeschlagenen Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wurde fallegelassen, allerdings hat der IASB in einer separaten Presseerklärung die Veröffentlichung für den 24. November 2020 angekündigt
    • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 — die Erörterung der Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Aktualisierung wurde abgeschlossen und eine endgültige Aktualisierung wird jetzt im Dezember 2020 erwartet

    Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 31. Oktober 2020 und 20. November 2020 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

    Lehrmaterial zur Anwendung der IFRS auf klimabezogene Aspekte

    20.11.2020

    Die IFRS-Stiftung hat eine Publikation herausgegeben, die zeigt, wie die bestehenden IFRS-Vorschriften Unternehmen dazu verpflichten, klimabezogene Aspekte zu berücksichtigen, wenn deren Auswirkungen für den Jahresabschluss wesentlich sind.

    Die Publikation besteht im Wesentlichen aus einer nicht abschließenden Liste von Beispielen, die veranschaulicht, wann die IFRS Unternehmen dazu verpflichten können, bei der Anwendung der Prinzipien einer Reihe von Standards die Auswirkungen von klimabezogenen Aspekten zu berücksichtigen.

    Die Beispiele in der Liste beziehen sich auf die folgenden Standards:

    • IAS 1 Darstellung des Abschlusses
    • IAS 2 Vorräte
    • IAS 12 Ertragsteuern
    • IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
    • IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
    • IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen und IFRIC 21 Abgaben
    • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
    • IFRS 9 Finanzinstrumente
    • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
    • IFRS 17 Versicherungsverträge

    In der Publikation wird auch darauf hingewiesen, dass IAS 1 zusätzlich zu den in der Tabelle aufgeführten spezifischen Vorschriften einige übergreifende Vorschriften enthält, die bei der Erwägung klimabezogener Aspekte relevant sein können.

    In einem im November 2019 veröffentlichten Artikel hatte Nick Anderson, Mitglied des IASB, bereits erläutert, wie die IFRS-Vorschriften für die Berichterstattung über Klima- und andere aufkommende Risiken genutzt werden können.

    Die Publikation Effects of climate-related matters on financial statements ist auf der Internetseite des IASB verfügbar.

    Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses des DRSC

    20.11.2020

    Der Gemeinsame Fachauschuss des DRSC wird am 25. November per Videokonferenz tagen.

    In der Sitzung wird der Fachausschuss erste Berichtsteile seiner CSR-Studie erörtern, mit der das DRSC vom BMJV beauftragt wurde. Die Sitzung findet nicht öffentlich statt.

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.