November

Globale Investoren fordern die Berücksichtigung des Pariser Klimaabkommens in der Finanzberichterstattung

19.11.2020

Die Institutional Investors Group on Climate Change (IIGCC), das europäische Gremium für die Zusammenarbeit von Investoren im Bereich des Klimawandels, hat 'Investor Expectations for Paris-aligned Accounts' veröffentlicht.

In der Publikation wird festgehalten, dass Unternehmen es sich nicht länger leisten können, zu ignorieren, was der Klimawandel für ihr Geschäft bedeutet, da der Klimawandel wesentliche Auswirkungen hat und Investoren die Auswirkungen in den Unternehmensabschlüssen sehen können müssen. Die Gruppe fordert daher keine Nachhaltigkeitsangaben oder -berichte, sondern die Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels in der IFRS-Bilanzierung selbst. In einem im November 2019 veröffentlichten Artikel hatte Nick Anderson, Mitglied des IASB, bereits erläutert, wie die IFRS-Vorschriften für die Berichterstattung über Klima- und andere aufkommende Risiken genutzt werden können.

Investor Expectations for Paris-aligned Accounts legt die Erwartungen der Investoren in fünf klaren Schritten dar, die Unternehmen bei der Erstellung von Abschlüssen, die im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen stehen, unternehmen können:

  • Eine Bestätigung, dass Klimarisiken in den Abschluss einbezogen werden;
  • Anpassungen bei kritischen Annahmen und Schätzungen;
  • Sensitivitätsanalysen und ihre Ergebnisse im Zusammenhang mit Abweichungen bei Beurteilungen oder Schätzungen;
  • Dividendenbelastbarkeit und Auswirkungen auf die Dividendenausschüttungsfähigkeit beim Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen; und
  • Bestätigung der Übereinstimmung zwischen der narrativen Berichterstattung über Klimarisiken und den Rechnungslegungsannahmen.

Die Publikation umreißt auch die spezifischen Erwartungen der Investoren an die Abschlussprüfer, wenn die Abschlüsse wesentliche Klimarisiken ignorieren; es wird klargestellt, dass sie deutlich darauf hinweisen sollten, wenn die Abschlüsse nicht "Paris-konform" sind.

Wo diese Erwartungen nicht erfüllt werden, gibt es laut der Publikation drei Möglichkeiten, wie Anleger vorgehen können: Engagement (Zusammenarbeit mit Vorständen und Prüfungsausschüssen, um auf eine Rechnungslegung im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen zu drängen), Abstimmung (bei unzureichender Leistung gegen Wiederernennungen stimmen) und Veräußerung (Aktien von Unternehmen verkaufen, die keine verlässlichen Abschlüsse im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen vorlegen).

Investor Expectations for Paris-aligned Accounts steht auf der Internetseite der IIGCC zur Verfügung.

Deloitte-Publikation mit Hilfestellungen zur Rechnungslegung am Geschäftsjahresende

19.11.2020

Deloitte Deutschland hat für die Bereiche nationale Rechnungslegung und Berichterstattung, IFRS-Rechnungslegung, Steuerbilanz und Corporate Governance/ Enforcement einen Überblick zu ausgewählten Änderungen des Jahres 2020 herausgegeben.

Die jeweils bewusst kurz gehaltenen Beiträge im Update zum Bilanzstichtag 2020 weisen auf aktuelle Themen hin bzw. rufen bereits bekannte Entwicklungen des vergangenen Jahres erneut in Erinnerung, um für die anstehende Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse eine Hilfestellung zu bieten, mit der relevante Entwicklungen rasch identifiziert werden können.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

ISAR 37 — Präsentationen verfügbar

19.11.2020

Die 37. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) fand vom 2. bis 6. November 2020 in einem hybriden Format statt (persönliche Teilnahme in Genf oder virtuelle Teilnahme).

Die beiden Hauptthemen der Sitzung waren:

  • Praktische Umsetzung, einschließlich der Messung, von Kernindikatoren für die Berichterstattung der Unternehmen über den Beitrag zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung: Überprüfung von Fallstudien
  • Klimabezogene finanzielle Angaben in der allgemeinen Unternehmensberichterstattung: gute Praxis und zentrale Herausforderungen

Die Grundsatzrede zum zweiten Thema wurde von Erkki Liikanen, dem Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, gehalten.

Alle Präsentationen von der Sitzung (einschließlich der Präsentationen vom Workshop zu "Güteaussagen zu Nachhaltigkeitsberichten: Aktuelle Praxis und Herausforderungen" am 30. Oktober 2020) können nun online abgerufen werden. Außerdem gibt es Aufzeichnungen aller Sitzungstage.

Tagesordnung und Papiere für die kommenden Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

19.11.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 24. November 2020 per Videokonferenz tagen.

Während seiner 92. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss das folgende Thema besprechen:

  • IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Reaktion von Accountancy Europe zur ad personam-Beauftragung des Präsidenten des EFRAG-Boards

19.11.2020

Obwohl ad personam um seine Meinung gebeten hat der Präsident des EFRAG-Boards öffentlich um Rückmeldungen zum möglichen Bedarf an Änderungen in der Governance und Finanzierung von EFRAG gebeten, falls diese mit der Entwicklung von europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung in einer überarbeiteten Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung beauftragt werden sollte. Accountancy Europe hat jetzt darauf reagiert.

Accountancy Europe wirft insbesondere Punkte zur Governance, Struktur und Finanzierung der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) auf, die berücksichtigt werden müssen, wenn unter dem Dach von EFRAG ein Standardsetzer für nichtfinanzielle Informationen geschaffen werden soll.

Wie schon im Papier über vernetzte Standardsetzung für die Unternehmensberichterstattung weist Accountancy Europe darauf hin, dass Standardsetzung den Prinzipien der Legitimität, Unabhängigkeit, Transparenz, öffentlichen Rechenschaftspflicht, einer ordnungsgemäßen Konsultation und der Ausgewogenheit folgen muss, und hält fest:

Vor allem die Einbeziehung verschiedener Interessengruppen garantiert hohe Qualität und ausgewogene Standards, während die Unabhängigkeit die öffentliche Wahrnehmung der Standardsetzung und damit die Legitimität bestimmt.

In Anwendung dieser Grundsätze auf einen möglichen Standardsetzer für nichtfinanzielle Informationen (NFI) enthält das Schreiben die folgenden Vorschläge:

  • Einrichtung eines neuen Gremiums innerhalb von EFRAG, das sich mit den NFI-Standardaktivitäten befasst;
  • Bereitstellung einer angemessenen Governance und Aufsicht für das NFI-Gremium für Standardaktivitäten (getrennt von der Governance und Aufsicht über die Finanzberichterstattung);
  • Gewährleistung der Konnektivität zwischen NFI- und Finanzaktivitäten innerhalb von EFRAG, wo dies angemessen ist;
  • Bereitstellung einer angemessenen Governance und Aufsicht über die EFRAG-Organisation als Ganzes;
  • Erweiterung der EFRAG-Mitgliederversammlung;
  • Einrichtung eines neuen NFI-Beirats für EFRAG; und
  • Reform des EFRAG European Reporting Lab.

Die Stellungnahme verweist auch auf andere Initiativen in diesem Bereich und hebt insbesondere die Arbeit von CDP-CDSB-GRI-IIRC-SASB sowie die Konsultation der IFRS-Stiftung im Hinblick auf ein umfassendes Berichterstattungssystem hervor. Accountancy Europe schlägt vor, dass EFRAG die NFI-Standards aus diesen Initiativen als Grundlage für die Hinzufügung regionaler (EU-) Vorschriften verwendet und nur dann eigene Standards entwickelt, wenn klar wird, dass eine globale Lösung nicht rechtzeitig verfügbar sein wird, da eine breite Marktakzeptanz auch davon abhängt, dass die einschlägige Arbeit anerkannter NFI-Rahmenkonzepte und Standardsetzer so weit wie möglich genutzt wird.

Was die Finanzierung betrifft, so wird in der Stellungnahme klargestellt, dass je mehr Anforderungen an EFRAG gestellt werden, desto mehr personelle und finanzielle Ressourcen benötigt werden. Zu diesem Zweck ist eine stabile Finanzierung sowohl aus dem privaten Sektor (finanziell und insbesondere in Form sonstiger Unterstützung) als auch von der Europäischen Kommission erforderlich, sowohl für die EFRAG-Aktivitäten im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung als auch für die umfassendere Unternehmensberichterstattung einschließlich der Berichterstattung in Bezug auf NFI.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der  Internetseite von Accountancy Europe.

Aktualisierte Übersicht zur Angleichung von IPSAS und IFRS

19.11.2020

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), der für die Entwicklung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zuständig ist, hat eine aktualisierte Übersicht zur Verfügung gestellt, die zeigt, inwieweit einzelne IPSAS im Einklang mit den entsprechenden IFRS stehen.

Zugang zur aktualisierten Übersicht, die für die Dezembersitzung des IPSASB aktualisiert wurde, haben Sie auf der Internetseite des IPSASB.

Deloitte bietet eine Zusammenfassung der Vorschriften aller IPSAS in unserer Publikation IPSAS in your pocket.

Aufzeichnungen der Internetseminare zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder

19.11.2020

Am 17. November 2020 haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung zwei Internetseminare mit Frage-und-Antwort-Teil zu ihrer Nachhaltigkeitskonsultation angeboten, die sie im September 2020 angestoßen haben.

Mit der Konsultation soll der Bedarf an globalen Nachhaltigkeitsstandards ermittelt und der Frage nachgegangen werden, welche Rolle die Stiftung bei der Entwicklung solcher Standards spielen könnte.

Zugang zu den Aufzeichnungen haben Sie auf der Internetseite des IASB. Der Einführungsteil ist jeweils gleich, aber die Fragen, die gestellt werden, sind unterschiedlich.

IASB nimmt Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 offiziell in sein Arbeitsprogramm auf

19.11.2020

Das Board hat mit der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in IFRS 9 'Finanzinstrumente' begonnen.

Bei seiner Sitzung im October 2020 beschloss der Board einstimmig, die Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 (einschliesslich der Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit der Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet werden) von der Überprüfung nach der Einführung des restlichen IFRS 9 zu trennen und mit der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften so bald wie möglich zu beginnen.

Ein Argument für die Aufteilung der Überprüfung nach der Einführung von IFRS in mehrere Teile war, dass der Teil zu Klassifizierung und Bewertung (im Gegensatz zum Teil zur Wertminderung) keine Beratungsgruppe zum Übergang (TRG) gehabt habe und daher seit der Veröffentlichung des Standards keine Anwendungsfragen behandelt worden seien. Es wurde auch festgehalten, dass es keine großen Überschneidungen zwischen der Klassifizierung und Bewertung und dem Rest von IFRS 9, so dass die Überprüfung nach der Einführung getrennt erfolgen kann.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Berufungen in den IFRS-Beirat des IASB

18.11.2020

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Berufung bzw. Wiederberufung von 15 Mitgliedern des IFRS-Beirat des IASB zum 1. Januar 2021 bekanntgegeben.

Der IFRS-Beirat ist das offizielle Beratungsgremium der Treuhänder und des IASB. Er berät die IFRS-Stiftung in Bezug auf die strategische Ausrichtung, das fachliche Arbeitsprogramm und die Prioritätensetzung.

Die neuen und wiederberufenen Mitglieder sind:

  • Kristian Koktvedgaard - BusinessEurope
  • Sibel Ulusoy Tokgöz - Capital Markets Board of Turkey
  • Prof. Dr. Thorsten Sellhorn - European Accounting Association (EAA)
  • Javier de Frutos - European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS)
  • Saskia Slomp - European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)
  • Ken Warren - External Reporting (XRB), New Zealand
  • Ron Edmonds - Financial Executives International (FEI)
  • Ian Burger - International Corporate Governance Network
  • Antonio Quesada - International Organization of Securities Commissions (IOSCO)
  • Marie Seiller - International Organization of Securities Commissions (IOSCO)
  • Alan Trotter - Investment Company Institute
  • Henry Daubeney - Pricewaterhouse Coopers
  • Barbara McGowan - Weltbank
  • Eduardo Flores
  • Tania Wimberley 

Alle Berufungen erfolgen zum 1. Januar 2021 für eine Amtszeit von drei Jahren.

Darüber hinaus wird in der Presseerklärung bekanntgegeben, dass die Amtszeiten der folgenden Mitglieder des Beirats Ende 2020 enden oder bereits früher in diesem Jahr endeten: Areewan Aimdilokwong, Clive Brown, Garth Coppin, Jean Paul Gauzes, Professor Ann Jorissen, Ton Meershoek, Pam O'Connell.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie eine Presseerklärung anlässlich der Berufungen.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

17.11.2020

Der IASB wird am 18. und 19. November 2020 per Videokonferenz tagen. Der zweite Tag der Sitzung wird gemeinsamen Unterrichtseinheiten mit dem FASB gewidmet. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

IASB-Sitzung

Arbeitsprogramm: Letzten Monat beschloss der Board, mit der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 zu beginnen und zu einem späteren Zeitpunkt zu überdenken, wann die Überprüfungen nach der Einführung der Vorschriften für Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 und von IFRS 15 beginnen sollen. Der Stab empfiehlt, in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu erwägen, wann diese Überprüfungen nach der Einführung aufgenommen werden sollen.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12: Der Stab wird den Board bitten, die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung mit einer 180-tägigen Stellungnahmefrist zu bestätigen. Die Bitte um Informationsübermittlung wird voraussichtlich im Dezember veröffentlicht.

Standardpflege und einheitliche Anwendung — Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen: Der Board ist dabei, Änderungen an IAS 12 zu finalisieren. Der Stab empfiehlt für die Änderungen einen Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 1. Januar 2023 - dies wird 18 Monate nach dem voraussichtlichen Veröffentlichungsdatum der Änderungen im zweiten Quartal 2021 sein.

Lageberichterstattung: Der Stab hat einige Sachverhalte aufgeworfen, die während der Ausarbeitung des Entwurfs identifiziert wurden. Der Stab empfiehlt, dass auch Unternehmen, die die IFRS nicht anwenden, die Möglichkeit haben sollten, das Leitliniendokument anzuwenden. Der Stab empfiehlt auch, den Begriff "Genauigkeit" anstelle von "Fehlerfreiheit" zu verwenden.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der IASB entwickelt derzeit einen Standard mit reduzierten Angabevorschriften für Tochtergesellschaften, die IFRS anwenden, aber die Definition eines KMU erfüllen. Bei dieser Sitzung wird der Stab Ausnahmen vom Verfahren zur Anpassung der Angabevorschriften für Sachverhalte vorschlagen, die vom Stab bei der Vorbereitung der Analyse der Anpassungen der Angabevorschriften des IFRS für KMU oder während der Überprüfung dieser Analyse durch die Boardmitglieder identifiziert wurden.

Gemeinsame Unterrichtseinheiten von IASB und FASB

Ziel dieser Sitzung ist es, dass sich die Boards gegenseitig über einzelne Projekte informieren, die sich teilweise oder ganz mit einem Projekt des anderen Boards überschneiden.

Coronavirus-Pandemie: Die Boards werden die Schritte erläutern, die sie als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie unternommen haben, wie z.B. Umsetzungs- und Lehrmaterialien und Anpassungen ihrer Arbeitsprogramme.

Leasingverhältnisse mit Ausnahme der Coronavirus-Pandemie: Der Stab des IASB wird die jüngsten Anwendungsfragen erläutern, die vom IFRS Interpretations Committee erörtert wurden, sowie die eng umrissene Standardsetzung, die in Bezug auf Sale-and-leaseback-Transaktionen eingeleitet wurde, darstellen. Der FASB überwacht die Umsetzung seines äquivalenten Standards und hat im Juli 2020 ein Projekt auf seine fachliche Agenda gesetzt, um Fragen zu behandeln, bei denen der FASB handeln kann, da er bereits über ausreichende Informationen von Interessengruppen verfügt.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Sowohl der FASB als auch der IASB haben Projekte zur Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten auf ihrer jeweiligen Agenda. Diese Projekte stellen kein gemeinsames Projekt dar. Wegen der weitgehend konvergierten Bilanzierungsmodelle für Unternehmenszusammenschlüsse haben beide Boards jedoch zuvor beschlossen, die Arbeit des jeweils anderen zu verfolgen. Das Projekt des FASB wird aktiv betrieben, während sich das Projekt des IASB in der Forschungsphase befindet.

Finanzierung der Lieferkette: Der IASB wird die Fragen beschreiben, die dem IFRS Interpretations Committee vorgelegt wurden, sowie die vorläufige Agendaentscheidung, die vom Committee veröffentlicht wurde. Der IASB wird Anfang 2021 ein mögliches eng umrissenes Standardsetzungsprojekt erwägen. Die Big-4-Firmen reichten im Oktober 2019 beim FASB einen Antrag auf Aufnahme eines Projekts ein, um Leitlinien zur Angabe von Lieferantenfinanzierungsprogrammen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten, und zur Darstellung der Kapitalflussrechnung zu erhalten. Nach Untersuchungen und Einbindungsveranstaltungen beschloss der FASB im Oktober 2020, ein Projekt auf seine Agenda zu setzen, um Angabevorschriften für Lieferantenfinanzierungsprogramme im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (eng umrissenes Projekt) zu entwickeln.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.