November

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum vorgeschlagenen neuen Standard zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss

02.11.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/7 'Allgemeine Darstellung und Angaben' veröffentlicht.

Der vorgeschlagene neue Standard soll IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen.

In der Stellungnahme

  • unterstützt EFRAG die Vorschläge des IASB zum Ausweis einer Betriebs-, einer Investitions- und einer Finanzierungskategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung, um die Vergleichbarkeit zu verbessern und die Vielfalt in der Praxis zu verringern, hat jedoch Vorbehalte gegenüber einigen Vorschlägen im Entwurf;
  • verleiht EFRAG der Ansicht Ausdruck, dass die getrennte Darstellung von integralen und nicht integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures zu relevanten Informationen für die Adressaten von Abschlüssen führen und die Vergleichbarkeit verbessern wird, jedoch ein erhebliches Maß an Urteilsvermögen erfordert;
  • unterstützt EFRAG den Vorschlag des IASB, von den Unternehmen weiterhin zu verlangen, dass sie eine Analyse der Aufwendungen entweder nach Funktion oder nach Art vorlegen, wobei die Methode zu wählen ist, die den Adressaten der Jahresabschlüsse die entscheidungsnützlichsten Informationen liefert;
  • begrüßt EFRAG die Bemühungen des IASB, ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen zu definieren und Unternehmen zu verpflichten, solche Posten im Anhang anzugeben, stellt jedoch fest, dass die Definition von ungewöhnlichen Posten eher eng gefasst zu sein scheint; und
  • begrüßt EFRAG die Bemühungen des IASB, Leitlinien für von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen zur Verfügung zu stellen, weist jedoch auf eine Reihe von Herausforderungen in Bezug auf die Vorschläge im Entwurf hin und erwähnt auch die Möglichkeit eines alternativen engeren Anwendungsbereichs.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort ist auch die endgültige Stellungnahme zugänglich.

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