Oktober

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Oktober 2020)

31.10.2020

Im Nachgang der Sitzung des IASB im Oktober 2020 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Die Änderungen sind zahlreich.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 28. September 2020.

Standardsetzung

  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind — die Entscheidung, ob ein Diskussionspapier oder ein Entwurf veröffentlicht werden soll, soll nun im Dezember 2020 gefällt werden (zuvor: viertes Quartal 2020)
  • Lageberichterstattung — ein Entwurf wird jetzt im ersten Halbjahr 2021 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2021)
  • Primäre Abschlussbestandteile — die Erörterung der eingegangenen Rückmeldungen zum Entwurf soll nun im Dezember 2020 aufgenommen werden (zuvor: viertes Quartal 2020)

Standardpflege

  • Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU — die Erörterung der eingegangenen Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung soll nun im Dezember 2020 aufgenommen werden (zuvor: viertes Quartal 2020)
  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen — endgültige Änderungen werden nun im Dezember 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2020)
  • Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen — der Board hat entschieden, die vorgeschlagenen Änderungen zu finalisieren (kein Veröffentlichungszeitpunkt angegeben)
  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — endgültige Änderungen werden nun im Dezember 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2020)
  • Angabeninitiative — Überprüfung bestehender Angabevorschriften — ein Entwurf wird nun im ersten Quartal 2021 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2021)
  • Mangel an Umtauschbarkeit — ein Entwurf wird nun im ersten Quartal 2021 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)

Forschungsprojekte

  • Dynamisches Risikomanagement — die Erörterung der erhaltenen Rückmeldungen zum Kernmodell soll im ersten Halbjahr 2021 aufgenommen werden (die Einbindungsaktivitäten wurden im Oktober 2020 abgeschlossen)
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode — neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen; die Entscheidung über die weitere Projektausrichtung steht noch aus
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im Dezember 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2020)
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — die Erörterung der eingegangenen Rückmeldungen zum Diskussionspapier soll nun im ersten Quartal 2021 aufgenommen werden (zuvor: erste Jahreshälfte 2021)
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen — eine Überprüfung der Forschungsergebnisse wird jetzt im Dezember 2020 erwartet (zuvor: November 2020)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — die Veröffentlichung einer Bitte um Informationsübermittlung wird jetzt im Dezember 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2020)

Sonstige Projekte

  • Agendakonsultation 2020 — die Veröffentlichung einer Bitte um Informationsübermittlung wird jetzt im ersten Quartal 2021 erwartet (zuvor: erste Jahreshälfte 2021)
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Allgemeine Verbesserungen und Praxisergänzungen 2020 — eine vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wurde am 29. Oktober 2020 veröffentlicht, und die Rückmeldungen sollen im ersten Quartal 2021 erörtert werden
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IAS 1, IAS 8 und dem IFRS-Leitliniendokument 2 — neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen; eine vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wird im Dezember 2020 erwartet
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IFRS 17, IFRS 4 und IAS 16 — die Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wurden erörtert, und eine endgültige Aktualisierung wird im ersten Quartal 2021 erwartet
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 — die Erörterung der Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Aktualisierung sollte im Oktober 2020 aufgenommen werden; der erwartete Zeitpunkt wurde jedoch aus dem Arbeitsprogramm gestrichen
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung — neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen; die Rückmeldungen zum Konsultationspapier der Treuhänder sollen im Dezember 2020 erörtert werden (obwohl die Stellungnahmefrist noch bis zum 31. Dezember 2020 läuft)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 28. September 2020 und 31. Oktober 2020 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Zusammenfassung der Treuhänder- und der DPOC-Sitzung vom Oktober 2020

31.10.2020

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) haben am 15. Oktober 2020 per Videokonferenz getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Der Bericht ist in zwei inhaltliche Abschnitte aufgeteilt und enthält als Anhang einen Bericht von der Sitzung des DPOC:

  • Eigentliche Treuhändersitzung:
    • Bericht des Executive Director — Die Treuhänder erhielten einen Bericht des Executive Director Lee White über die Aktivitäten seit der letzten Sitzung. Unter anderem informierte er über die durch die Coronavirus-Pandemie notwendig geworden Änderungen der Arbeitsweisen der Stiftung und des IASB.
    • Nachhhaltigkeitsberichterstattung — Die Treuhänder erörterten die ersten Reaktionen auf das Konsultationspapier zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, das sie im September veröffentlicht haben.
    • Berichte der einzelnen Ausschüsse — Die Treuhänder erörterten Berichte des Prozess- und Technologieausschusses, des Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschusses, des Personalausschusses, des Nominierungsausschusses und des DPOC. (Ein Bericht von der DPOC-Sitzung ist dem Bericht der Treuhänder als Anhang beigefügt).
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB — Der Vorsitzende des IASB verwies auf den erfolgreichen Abschluss der zeitkritischen Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge und an den Standards für Finanzinstrumente, um den Auswirkungen der laufenden IBOR-Reform Rechnung zu tragen, und informierte die Treuhänder über die anhaltenden Diskussionen in der EU über die Übernahme von IFRS 17.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Oktober

30.10.2020

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Oktober 2020.

Wie bereits berichtet, waren im Oktober folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Sitzungen des EFRAG-Boards am 8. und 30. Oktober 2020 und von TEG am 15. sowie am 21. und 22. Oktober 2020.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

30.10.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat formale Korrekturen an IFRS 7 'Finanzinstrumente: Angaben' herausgegeben.

Der identifizierte Fehler trat zuerst in Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) auf (September 2019) und wurde später im Roten Buch und im annotierten Roten Buch 2020 sowie im Blauen Buch und im annotierten Blauen Buch 2020 reproduziert.

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Internetseminar zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder

29.10.2020

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben ein Internetseminar mit Frage-und-Antwort-Teil zu ihrer Nachhaltigkeitskonsultation angekündigt, die sie im September 2020 angestoßen haben.

Mit der Konsultation soll der Bedarf an globalen Nachhaltigkeitsstandards ermittelt und der Frage nachgegangen werden, welche Rolle die Stiftung bei der Entwicklung solcher Standards spielen könnte.

Für Teilnehmer aus verschiedenen Zeitzonen wird es zwei Zeitpunkte des Seminars geben, in denen jeweils dieselben Themen diskutiert werden sollen:

  • Dienstag, 17. November 2020, 10:00h–11:00h britischer Zeit und
  • Dienstag, 17. November 2020, 15:00h–16:00h britischer Zeit.

Jede Sitzung dauert maximal 60 Minuten und beinhaltet einen moderierte Frage-und-Antwort-Teil. Fragen können im Voraus eingereicht werden.

Über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB haben Sie Zugang zu weiterführenden Informationen und zur Registrierung sowie die Möglichkeit, Fragen einzureichen.

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie

29.10.2020

Auf der Internetseite des IASB steht eine vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2020 in Bezug auf den Ausweis von Informationen in den primären Abschlussbestandteilen zur Verfügung.

Die vorgeschlagene Aktualisierung enthält Elemente, die die übliche Berichterstattungspraxis widerspiegeln, sowie neue und geänderte Etiketten, um die bilanzielle Bedeutung und die beabsichtigte Verwendung einiger bestehender Elemente klarzustellen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der vorgeschlagenen Ergänzung auf der Internetseite des IASB. Stellungnahmen werden bis zum 5. Januar 2021 erbeten.

Vorsitzender der IOSCO-Arbeitsgruppe für nachhaltige Finanzierung bestätigt erneut, dass IOSCO bereit ist, globale Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen

29.10.2020

Wie bereits berichtet richteten fünf international bedeutende rahmenkonzept- und standardsetzende Institutionen (CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB) einen offenen Brief an Erik Thedéen, den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für nachhaltige Finanzierung der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO), über die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit, um den Bedürfnissen der Kapitalmärkte in Bezug auf globale Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht zu werden. Thedéen nahm den Brief bereits öffentlich zur Kenntnis und beantwortete ihn in einer Rede im September, hat nun aber ein Antwortschreiben veröffentlicht.

In seiner Antwort wiederholt Thedéen die IOSCO-Erklärung vom April 2020, dass die IOSCO eine wichtige Rolle im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung spielen möchte. Noch einmal auf die Konsultation der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Absichtserklärung von CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB eingehend, stellt er erneut fest, dass diese Initiativen derzeit zwar parallel laufen, die IOSCO aber sehr daran interessiert ist, dass sie zusammenkommen.

Was die Rolle der IOSCO und den weiteren Weg betrifft bekräftigt Thedéen erneut, dass die IOSCO bereit ist, Unterstützung und Hilfe anzubieten. Er schreibt:

Wie bereits erwähnt, stimmen wir zu, dass es dringend notwendig ist, die Vollständigkeit, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Gemeinsam können Ihre gemeinsame Initiative und die der IFRS-Stiftung [...] die Grundlagen für eine globale Systemarchitektur schaffen, die zu einem kohärenteren und umfassenderen System der Unternehmensberichterstattung führen wird. [...] Wir glauben, dass sich die IOSCO in einer einzigartigen Position befindet, um in diesem Prozess zu helfen - so wie wir es vor 20 Jahren taten, als wir die IFRS für die Verwendung bei grenzüberschreitenden Börsengängen und -notierungen befürworteten und die Grundlagen für die derzeitige dreistufige Governance-Struktur schufen, von der die IFRS-Stiftung heute profitiert. Wir freuen uns auf die Fortsetzung und Vertiefung unserer Zusammenarbeit mit Ihren Organisationen und der IFRS-Stiftung.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IOSCO.

Neuer TCFD-Statusbericht, zusätzliche Leitlinien, öffentliche Konsultation

29.10.2020

Die sogenannte Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, um freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken zu entwickeln, die von Unternehmen genutzt werden können, um Kreditgebern, Versicherern, Anlegern und anderen Interessengruppen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, hat einen dritten Statusbericht veröffentlicht, der einen Überblick darüber gibt, inwieweit Unternehmen in ihren Berichten für 2019 Informationen zur Verfügung stellen, die mit den im Juni 2017 veröffentlichten TCFD-Kernempfehlungen übereinstimmen.

Die TCFD untersuchte die Angaben von rund 1.700 Unternehmen aus verschiedenen Sektoren mit breiter geografischer Abdeckung (69 Länder). Sie kam zu folgenden Ergebnissen:

  • Nahezu 60% der 100 größten börsennotierten Unternehmen der Welt unterstützen die TCFD, berichten im Einklang mit den Empfehlungen der TCFD oder tun beides.
  • Die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen hat seit 2017 zugenommen, doch sind weitere Fortschritte erforderlich.
  • Energieunternehmen und Baustoff- und Bauunternehmen sind bei der Offenlegung führend.
  • Eines von 15 überprüften Unternehmen legte Informationen über die Belastbarkeit seiner Strategie offen.
  • Die Berichterstattung der Vermögensverwalter und Vermögenseigentümer an ihre Kunden bzw. Nutznießer ist wahrscheinlich unzureichend.

Der Bericht stellt auch fest, dass Experten die Auswirkungen des Klimawandels auf das Geschäft und die Strategie eines Unternehmens als "am nützlichsten" für die Entscheidungsfindung empfinden, eine Einsicht, die den Erstellern als Wegweiser dienen könnte.

Die TCFD veröffentlichte auch Leitlinien zur Analyse klimabezogener Szenarien für Nicht-Finanzunternehmen und zur Integration klimabezogener Risiken in bestehende Risikomanagementprozesse. Darüber hinaus hat die TCFD eine öffentliche Konsultation zu zukunftsbezogenen Klimametriken für Finanzunternehmen angestoßen (Stellungnahmen sind bis zum 27. Januar 2021 einzureichen).

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des Finanzstabilitätsrats zur Verfügung:

Artikel über die Auswirkungen, die die Coronavirus-Pandemie auf die Anwendung der IFRS haben könnte

28.10.2020

IASB-Mitglied Mary Tokar und der fachliche Mitarbeiter Sid Kumar haben einen Artikel veröffentlicht, der einen Überblick über die wichtigsten Überlegungen zur Finanzberichterstattung im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie gibt.

Der Artikel baut auf einer Podiumsdiskussion auf der virtuellen Konferenz der IFRS-Stiftung am 28. September 2020 auf, die sich darauf konzentrierte, was Unternehmen bei der Entwicklung von Annahmen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen in Zeiten erhöhter Unsicherheit berücksichtigen müssen und welche Informationen über die verwendeten Annahmen offenzulegen sind.

In Brief: Applying IFRS Standards in 2020 — impact of covid-19 steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Oktober

28.10.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 19. Oktober 2020 per Videokonferenz getagt. Am 20. Oktober folgte eine Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses. Zu beiden Sitzungen liegt jetzt ein gemeinsamer Ergebnisbericht vor.

Während seiner 91. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Während seiner 13. Sitzung hat der  Gemeinsame Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

Den Ergebnisbericht zu den Sitzungen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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