Oktober

ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2020 bekannt

28.10.2020

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat heute die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities) veröffentlicht. Damit soll die einheitliche Anwendung der IFRS gefördert werden. Die zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern – wie der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in Deutschland – identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten die börsennotierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für 2020 besonders berücksichtigen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Sachverhalten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.

Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2020 sind:

  • die Anwendung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses mit Schwerpunkt auf der Unternehmensfortführung, signifikanten Beurteilungen und Schätzungsunsicherheiten sowie der Ausweis von Posten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie in den Jahresabschlüssen;
  • die Anwendung von IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten, wo der erzielbare Betrag von Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten und materiellen Vermögenswerten durch die Verschlechterung der wirtschaftlichen Aussichten verschiedener Sektoren beeinflusst werden kann;
  • die Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, einschließlich allgemeiner Überlegungen zu Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben, wobei der Schwerpunkt auf dem Liquiditätsrisiko und auf spezifischen Überlegungen zur Anwendung von IFRS 9 für Kreditinstitute bei der Bemessung erwarteter Kreditverluste liegt; und
  • spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse, einschließlich expliziter Angaben von Leasingnehmern, die die Änderung des IASB angewendet haben, die den Leasingnehmern Erleichterungen bei der Bilanzierung von Mietkonzessionen gewährt.

ESMA hebt auch wichtige nichtfinanzielle Informationsfragen und alternative Leistungskennzahlen im Hinblick auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, soziale und Arbeitnehmerfragen, das Geschäftsmodell und Wertschöpfung sowie Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel hervor.

ESMA hebt auch die Bedeutung von Angaben zur Analyse hervor, welche möglichen Auswirkungen die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, haben kann.

ESMA und die europäischen nationalen Enforcer werden die Anwendung der in den Prioritäten aufgeführten IFRS-Vorschriften beobachten und verfolgen, wobei die nationalen Behörden sie in ihre Überprüfungen einbeziehen und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen. ESMA wird Daten darüber sammeln, wie börsennotierte europäische Unternehmen die Prioritäten umgesetzt haben, und ihre Ergebnisse in einem separaten Bericht veröffentlichen.

Auf der Internetseite der ESMA stehen Ihnen folgende weiterführende Informationen zur Verfügung:

EFRAG-Frühphasenanalyse der Vorschläge zu Preisregulierung — Adressatensicht

28.10.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) lädt Adressaten ein, sich an einer Frühphasenanalyse der wahrscheinlichen Auswirkungen möglicher Änderungen der IFRS-Vorschriften als Ergebnis des IASB-Projekts zu preisregulierten Geschäftsvorfällen zu beteiligen. Es wird erwartet, dass der IASB Anfang 2021 einen Entwurf herausgibt.

Die EFRAG-Analyse zielt darauf ab, die möglichen Auswirkungen des in Betracht gezogenen neuen Rechnungslegungsmodells auf der Grundlage eines Verständnisses der aktuellen Informationsbedürfnisse der Adressaten und der Ansätze in Bezug auf die Analyse von preisregulierten Unternehmen zu bewerten.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

FASB und ASBJ halten ihre halbjährliche gemeinsame Sitzung ab

28.10.2020

Am 26. und 27. Oktober 2020 fand die 28. gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) als Videokonferenz statt.

FASB und ASBJ tauschten sich über ihre jüngsten Aktivitäten einschließlich der Reaktionen auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie aus und erörterten Fachthemen, die für beide Boards von Interesse sind. Dazu gehörten diesmal Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Bilanzierung nach der Equity-Methode und der FASB-Entwurf des Kapitels zu Elementen des Abschlusses seines Rahmenkonzepts.

Die nächste gemeinsame Sitzung von FASB und ASBJ soll im ersten Halbjahr 2021 stattfinden.

Die Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

EFRAG-Sitzung am kommenden Freitag

27.10.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Papiere für die Sitzung des Boards am 30. Oktober 2020 zur Verfügung gestellt.

Einziges Thema der Sitzung ist die endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu primären Abschlussbestandteilen.

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG, Zugang zur Internetübertragung haben Sie hier.

ECON-Informationspapier zu IFRS 17

27.10.2020

Ein für eine Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments vorbereitetes Informationspapier, in dem die aktuelle Situation hinsichtlich der Übernahme von IFRS 17 'Versicherungsverträge' erläutert wird, ist öffentlich zugänglich.

Das Informationspapier beschreibt den Entwurf der positiven Übernahmeempfehlung der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu IFRS 17, in dem festgestellt wird, dass der Board in allen Fragen Konsens erzielte, mit Ausnahme der jährlichen Kohorten, wo eine Mehrheit von neun Boardmitgliedern dafür stimmte, dass die jährlichen Kohorten die Übernahmekriterien erfüllen (bei sieben Gegenstimmen). Das Informationspapier verweist auch auf einen Artikel des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, in dem die Gründe erläutert werden, die die jüngste Entscheidung des IASB unterstützen, die in IFRS 17 geforderte jährliche Kohortenbildung für die Gruppierung von Versicherungsverträgen zur Bewertung und Erlöserfassung  beizubehalten.

Das englischsprachige Informationspapier steht Ihnen auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

26.10.2020

Der IASB wird vom 27. bis 29. Oktober 2020 per Videokonferenz tagen, um neun Themen zu erörtern. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Arbeitsprogramm des IASB: Dies ist die erste regelmäßige Information über den Stand des Arbeitsprogramms, die die Information über den Stand aktuellen Stand des Forschungsprogramms ersetzt. Der Stab hat den Zeitplan für die Konsultationsdokumente überprüft und empfiehlt einige Änderungen des Zeitplans für die Konsultationen (z.B. die Verschiebung des Entwurfs zur Lageberichterstattung auf den Mai 2021) und die Verlängerung einiger Stellungnahmefristen (z.B. für das Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle). Das Arbeitsprogramm auf der Internetseite der IFRS-Stiftung wird weiterhin nach der Sitzung aktualisiert.

Agendakonsultation: Der IASB bereitet die Herausgabe einer Bitte um Informationsübermittlung im ersten Quartal 2021 vor, als Teil der öffentlichen Konsultation über sein Arbeitsprogramm, die er alle fünf Jahre durchzuführen hat. Der Stab hat seine Arbeit abgeschlossen und empfiehlt, dass die Bitte um Informationsübermittlung 27 potentielle Projekte beschreibt, die im Rahmen der durchgeführten Einbindungsaktivitäten identifiziert wurden.

IAS 12 — Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen: Im Juli 2019 veröffentlichte der Board einen Entwurf mit Änderungsvorschlägen an IAS 12. Der Stab empfiehlt dem Board, den Vorschlag zu bestätigen, den Anwendungsbereich der Erfassungsbefreiung so einzuschränken, dass sie nicht für Transaktionen gilt, die zu gleich hohen Beträgen an zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen führt. Die Papiere enthalten Empfehlungen zum Deckelungsvorschlag, zum Umfang der Anwendungsleitlinien und erläuternde Beispiele und Vorschläge zum Übergang.

Lageberichterstattung: Dies ist die letzte Entscheidungssitzung für den Entwurf. Der Stab bittet um die Erlaubnis, mit dem formellen Entwurf und dem Abstimmungsprozess zu beginnen. Die Papiere des Stabs enthalten den Arbeitsentwurf seiner Leitlinien für die Zurverfügungstellung von Informationen über Sachverhalte, die die langfristigen Aussichten eines Unternehmens, die immateriellen Ressourcen und Beziehungen sowie ESG-Angelegenheiten beeinflussen könnten, aber damit sollen eher Rückmeldungen eingeholt als formelle Entscheidungen angestrebt werden. Es wird erwartet, dass der Entwurf im Mai 2021 veröffentlicht wird, wenn der IASB dem überarbeiteten Arbeitsprogramm zustimmt.

Rohstoffindustrien: Der Stab wird Erkenntnisse über die vielfältigen Rechnungslegungsmethoden präsentieren, die auf Aufwendungen für Exploration und Evaluierung innerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 6 angewendet werden. Die Untersuchungen des Stabs deuten darauf hin, dass die Vielfalt in erster Linie auf das Ausmaß zurückzuführen ist, in dem ein Unternehmen die während der Berichtsperiode angefallenen Aufwendungen für Exploration und Evaluierung als Vermögenswert erfasst, sowie auf die Bilanzierungseinheit, die ein Unternehmen beschließt, auf seinen Vermögenswert für Exploration und Evaluierung anzuwenden. Die meisten Unternehmen in der Stichprobe verwenden die "Interessensbereich"-Rechnungslegung. Die Methoden "Vollkosten" und "erfolgreiche Bemühungen" sind die gebräuchlichsten Bilanzierungsgrundsätze für Öl- und Gasunternehmen, die keine "Interessensbereich"-Bilanzierung anwenden. Der Board wird nicht aufgefordert, irgendwelche Entscheidungen zu treffen.

Bilanzierung nach der Equity-Methode: Die Arbeiten zur Überprüfung von Aspekten von IAS 28 begannen im Mai. Der Stab empfiehlt, dass das Ziel dieser Überprüfung darin besteht, zu beurteilen, ob Anwendungsprobleme bei der Equity-Methode für assoziierte Unternehmen und Joint Ventures durch die Identifizierung und Erläuterung der Prinzipien von IAS 28 gelöst werden können. Er empfiehlt dem Board, nicht zu prüfen, ob die Equity-Methode eine einzeilige Konsolidierungsmethode oder eine Bewertungsmethode ist, ob sie durch eine der Bewertungsgrundlagen im Rahmenkonzept ersetzt werden sollte oder ob ein maßgeblicher Einfluss die Grundlage für den Zeitpunkt der Anwendung der Equity-Methode sein sollte.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der IASB entwickelt derzeit einen Standard mit reduzierten Angabevorschriften für Tochtergesellschaften, die IFRS anwenden, aber die Definition eines KMU erfüllen. Bei dieser Sitzung wird der IASB erörtern, ob die von IAS 1 geforderte Einhaltungserklärung die Unternehmen differenzieren sollte, die die reduzierten Angabevorschriften angewendet haben, und ob die Angabevorschriften von IAS 8 von diesen Unternehmen angewendet werden sollten.

Mündliche Berichte: Der Stab wird mündlich über den Stand der Projekte zu dynamischen Risikomanagement und zur IFRS-Taxonomie berichten.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

EFRAG spricht engültige Übernahmeempfehlungen zu diversen kleineren Änderungen aus

23.10.2020

EFRAG hat endgültige Übernahmeempfehlungen in Bezug auf 'Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages', 'Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung', 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020' und 'Verweis auf das Rahmenkonzept' ausgesprochen.

Die Änderungen an IAS 37, Änderungen an IAS 16, Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 sowie Änderungen an IFRS 3 wurden vom IASB alle am 14. Mai 2020 herausgegeben. EFRAG ist auch unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen zu dem Schluss gekommen, dass die Änderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen.

Zugang zu den Übernahmeempfehlungen auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier. Die endgültige Übernahme der Verlautbarungen für die Anwendung in Europa wird derzeit in der zweiten Jahreshälfte 2021 erwartet.

EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in Europa aktualisiert, um die Veröffentlichung der Übernahmeempfehlung widerzuspiegeln.

Wir nehmen Stellung zur Bitte um Einreichung von Informationen in Bezug auf die Überprüfung des IFRS für KMU

23.10.2020

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Bitte um Einreichung von Informationen in Bezug auf die Überprüfung des IFRS für KMU eingereicht, die dieser am 28. Januar 2020 veröffentlicht hat.

In unserer Antwort auf die Bitte um Informationsübermittlung unterstützen wir die vorgeschlagene Angleichung des IFRS für KMU an die vollen IFRS, was die Angleichung der Prinzipien und wichtigen Definitionen einschließt; wir schlagen jedoch vor, dass der Board prüfen sollte, welche Prinzipien und Definitionen für die Anwender des IFRS für KMU relevant sind.

Darüber hinaus stimmen wir dem Vorschlag des Boards zu, die Prinzipien der Relevanz, Vereinfachung und getreuen Darstellung zu verwenden, um einen Rahmen zu schaffen, der bei der Entscheidung hilft, ob und wie der IFRS für KMU an die vollen IFRS angeglichen werden sollte. Da wir uns für eine Angleichung aussprechen, stimmen wir den Vorschlägen des Boards in Teil B der Bitte um Informationsübermittlung zu den spezifischen Abschnitten des IFRS für KMU zu, die an die vollständigen IFRS angepasst werden sollten, mit Ausnahme der vorgeschlagenen Anpassung an IFRS 16 Leasingverhältnisse.

Schliesslich weisen wir darauf hin, dass der IFRS für KMU keine Leitlinien dazu enthält, wie KMU zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche bilanzieren sollten. Wir sind der Meinung, dass der Board eine Angleichung an IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche gegebenenfalls mit Vereinfachungen in Betracht ziehen sollte.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Tagesordnung für die Sitzung des HGB-Fachausschusses

23.10.2020

Am 16. November 2020 wird der HGB-Fachausschuss des DRSC per Videokonferenz tagen.

Während seiner 51. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • E-DRÄS 11 Überarbeitung DRS 18 'Latente Steuern'
  • Verabschiedung DRÄS 11 – Überarbeitung DRS 18 'Latente Steuern' sowie Verweisänderungen im DRS 23 durch DRS 28 und redaktionelle Änderung in DRS 26

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

ISAR 37

23.10.2020

Die 37. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) findet vom 2. bis 6. November 2020 in einem hybriden Format statt (persönliche Teilnahme in Genf oder virtuelle Teilnahme).

Die beiden Hauptthemen der Sitzung werden sein:

  • Praktische Umsetzung, einschließlich der Messung, von Kernindikatoren für die Berichterstattung der Unternehmen über den Beitrag zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung: Überprüfung von Fallstudien
  • Klimabezogene finanzielle Angaben in der allgemeinen Unternehmensberichterstattung: gute Praxis und zentrale Herausforderungen

Die Hintergrundpapiere zu diesen beiden Themen sind in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch verfügbar und können hier abgerufen werden. Die Tagesordnung für die Veranstaltung ist hier verfügbar. Die Grundsatzrede zum zweiten Thema wird von Erkki Liikanen, dem Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, gehalten.

Der Workshop vor der diesjährigen ISAR-Sitzung am 30. Oktober ist dem Thema "Güteaussagen zu Nachhaltigkeitsberichten: Aktuelle Praxis und Herausforderungen" gewidmet. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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