Oktober

Neubesetzungen im EFRAG-Board

15.10.2020

Die EFRAG-Generalversammlung hat bekannt gegeben, dass Ricardo Sanchez als Vertreter der European Banking Federation und Prof. Dr. Sven Morich als Vertreter des DRSC in den Board berufen wurden. Sie füllen Sitze, die durch die Rücktritte von Karin Dohm und von Prof. Dr. Andreas Barckow frei geworden sind. Darüber hinaus wurde Hans Buysse zum Vizepräsidenten des EFRAG-Boards ernannt.

Darüber hinaus verlängerte die EFRAG-Generalversammlung die Mandate aller EFRAG-Boardmitglieder, die am 31. Oktober 2020 ausgelaufen wären (Datum in der Pressemitteilung falsch), um sechs Monate bis zum 30. April 2021, um dem EFRAG-Board in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Möglichkeit zu geben, die endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 17 Versicherungsverträge abzuschließen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Auch das DRSC hat eine entsprechende Presserklärung herausgegeben.

Leitlinien des FRC zur Berichterstattung in Zeiten von Unsicherheit

15.10.2020

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat neue Leitlinien seines 'Rechnungslegungslabors' veröffentlicht, die einige kritische Schwerpunktbereiche der Berichterstattung zum Jahresende 2020 abdecken.

Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie stehen viele Unternehmen vor einem herausfordernden Jahresende. Die Ungewissheit birgt zwar Risiken für die Jahresberichterstattung, bietet aber auch Chancen. Die beiden neuen Leitfäden befassen sich mit zentralen Elementen in Bezug auf Ressourcen, Maßnahmen und Zukunft sowie in Bezug auf Unternehmensfortführung, Risiko und Rentabilität. Beide Leitfäden:

  • fassen Schlüsselbotschaften aus früheren Berichten zusammen;
  • informieren über die jüngsten Entwicklungen in der Unternehmensberichterstattung;
  • bieten einige Gedanken darüber, wie sich die Unternehmensberichterstattung entwickeln kann; und
  • enthalten praktische Beispiele aus Berichten und Präsentationen, die von Unternehmen veröffentlicht wurden.

COVID-19: Resources, action, the future - a look forward und COVID 19: Going concern, risk, and viability - a look forward stehen Ihnen auf der Internetseite des FRC zur Verfügung.

Kurzes Video zur Nachhaltigkeitsberichterstattungskonsultation der Treuhänder

15.10.2020

Die IFRS-Stiftung hat ein kurzes Video mit dem Vorsitzenden der Treuhänder, Erkki Liikanen, veröffentlicht, in dem er erklärt, warum die Treuhänder zur Nachhaltigkeitsberichterstattung konsultieren und welche Fragen sie stellen.

Die Treuhänder haben das Konsultationspapier am 30. September 2020 veröffentlicht. Stellungnahmen werden bis zum 31. Dezember 2020 erbeten.

Das kurze Video (etwas über drei minuten lang) steht auf YouTube zur Verfügung.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2020 in englischer Sprache

15.10.2020

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation 'International GAAP Holdings Limited — Musterkonzernabschluss für am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahre' veröffentlicht.

In diesem Musterkonzernabschluss wird die Anwendung der Ausweis- und Angabevorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2020 enden, durch ein Unternehmen, das kein Erstanwender der IFRS ist, veranschaulicht. Er zeigt die Auswirkungen der Anwendung der IFRS, die verpflichtend anzuwenden sind, auf die Berichterstattung über Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2020 beginnen. Ein Anhang zeigt die Bereiche von Abschlüssen auf, in denen Auswirkungen vom Klimawandel oder von der Coronavirus-Pandemie auftreten können.

Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen.

Wir sind derzeit bei der Übersetzung der Publikation und werden Ihnen die deutschsprachige Fassung demnächst zur Verfügung stellen.

AFRAC-Stellungnahme zum vorgeschlagenen neuen Standard zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss

15.10.2020

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2019/7 'Allgemeine Darstellung und Angaben' eingereicht, den dieser am 17. Dezember 2020 veröffentlicht hat.

Allgemein stimmt AFRAC den Vorschlägen des IASB und dem Ziel des Entwurfs und den vorgeschlagenen Änderungen der Gewinn- und Verlustrechnung und anderen Berichtsbestandteilen zu. Die bisherigen Anforderungen in Bezug auf die Posten und Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung seien für die moderne Finanzberichterstattung nicht ausreichend und führten zu einer mangelnden Vergleichbarkeit der offengelegten Erfolgskennzahlen der Unternehmensleitungen. Der Entwurf stelle ein Gleichgewicht zwischen Vergleichbarkeit (und sogar eine gewisse Einheitlichkeit) und unternehmensspezifischen Anforderungen her.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Neue Termine für die öffentlichen Diskussionsveranstaltungen des DRSC zum IASB-Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

15.10.2020

Das DRSC lädt gemeinsam mit Vertretern des IASB und von EFRAG zu zwei alternativen, jeweils vierstündigen öffentlichen Diskussionsveranstaltungen zum IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' ein. Beide Termine finden jetzt im November 2020 statt.

Die folgenden beiden Termine werden angeboten:

  • Montag, 2. November 2020, 10:00-15:00h (mit einer Pause von 60 Minuten nach den ersten zwei Stunden)
  • Freitag, 20. November 2020, 12.30h-17:00h (mit einer Pause von 30 Minuten nach den ersten zwei Stunden)

Die Veranstaltungen finden in deutscher Sprache und aufgrund der Coronaviruspandemie virtuell statt.

Weiterführende Informationen entnehhmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

IFRS-Stiftung veröffentlicht dritte Zusammenstellung von Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

14.10.2020

Die IFRS-Stiftung hat "Compilation of Agenda Decisions - Volume 3" veröffentlicht; die Publikation enthält alle Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee von April 2020 bis September 2020.

Die IFRS-Stiftung hat diese neue Publikationsreihe im Oktober 2019 angestoßen und gibt nun halbjährlich neue Zusammenstellungen im April und Oktober heraus. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Dort steht Ihnen auch die neue Zusammenstellung der Agendaentscheidungen zur Verfügung.

Tagesordnung für die morgige Sitzung von TEG

14.10.2020

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 15. Oktober 2020 eine halbtägige Sitzung per Videokonferenz abhalten.

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Ausschließliches Thema der Sitzung wird die endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu primären Abschlussbestandteilen sein. Anmeldeinformationen für die Sitzung sind hier verfügbar.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

13.10.2020

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei CDSB, TNFD, GRI/SASB, GRI, PRI, in Neuseeland und Hongkong, bei AccountAbility, IAASB und CAQ.

Zusätzlich zu den jüngsten größeren Entwicklungen bei der Europäischen Kommission, dem CFA-Institut, den fünf ESG-Standardsetzern, dem Weltwirtschaftsforum und den Treuhänder der IFRS-Stiftung im Hinblick auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Satzes von Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung sind folgende kleinere Entwicklungen aufgetreten:

  • Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) hat Anwendungsleitlinien für das CDSB-Rahmenkonzept für die Angabe klimabezogener Daten veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist die erste in einer Reihe von Leitlinien zu naturbezogenen finanziellen Angaben, wobei die Leitlinien für Wasser Anfang nächsten Jahres folgen werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des CDSB..
  • Der CDSB bietet auch eine kostenlose Beratung zur klimabezogenen Berichterstattung für EU-Unternehmen an. Nähere Informationen finden Sie hier.
  • Es sind Bemühungen im Gange, eine Arbeitsgruppe für naturbezogene finanzielle Angaben (Task Force for Nature-related Financial Disclosures, TNFD) einzurichten. Es wurde eine informelle Arbeitsgruppe gegründet, die 2021 zur Schaffung der TNFD selbst führen soll. Die Schaffung eines Berichtsrahmens für die Auswirkungen und Abhängigkeiten des Finanzsektors von der Natur wird als entscheidend für die Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt und Ökosystemen angesehen. Eine TNFD-Internetseite ist bereits verfügbar.
  • Nach der Aufnahme der Zusammenarbeit zwischen der Global Reporting Initiative (GRI) und dem Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) arbeiten die Standardsetzer gemeinsam an der Entwicklung von Materialien, die zeigen, wie die beiden Berichtsstandards gemeinsam genutzt werden können. Als nächster Schritt in der Zusammenarbeit wurde eine gemeinsame Umfrage gestartet, um die aktuellen Erfahrungen von Organisationen, die einen oder beide Standardsätze für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung verwenden, besser zu verstehen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von GRI.
  • Außerdem hat eine kürzlich von GRI durchgeführte öffentliche Meinungsumfrage zur sozialen und ökologischen Unternehmensleistung gezeigt, dass das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung weltweit zunimmt. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von GRI
  • Die von den Vereinten Nationen ausgegebenen Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment (Principles for Responsible Investment, PRI) haben einen Aufruf von Investorengruppen an Unternehmen veröffentlicht, klimabezogene Risiken in der Finanzberichterstattung zu berücksichtigen. Sie betonen die Ansicht der Anleger, dass klimabedingte Risiken wesentliche Faktoren sind, die in den Jahresabschlüssen angemessen berücksichtigt werden sollten. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite von PRI verfügbar.
  • Neuseeland wird als erstes Land die obligatorische Berichterstattung über Klimarisiken in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der TCFD einführen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der neuseeländischen Regierung.
  • Die Hong Kong Money Authority, HKMA, hat vor kurzem einen Aufsichtsansatz festgelegt, der sicherstellen soll, dass Banken gegenüber klimabedingten Risiken widerstandsfähiger werden. Hinsichtlich der Angaben und Daten hält die HKMA fest, dass die beaufsichtigten Finanzinstitute die Empfehlungen der TCFD berücksichtigen und gleichzeitig einen "angemessenen" Ansatz zur Angabe von klimabedingten Risiken entwickeln sollten, der die Transparenz erhöht. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • AccountAbility gibt drei Entwicklungen bekannt:
    • Übersetzungen der AA1000 AccountAbility Principles ins Deutsche und in chinesische Kurzzeichen (Presseerklärung)
    • Übersetzungen der AA1000 AccountAbility Principles ins Spanische, Portugiesische und Indonesische (Presseerklärung)
    • Jüngste Leitlinien zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen (Presseerklärung)
  • Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat einen Staff Audit Practice Alert The Consideration of Climate-Related Risks in an Audit of Financial Financial Statements herausgegeben. Der Staff Audit Practice Alert hilft Prüfern zu verstehen, was bereits heute in den internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) enthalten ist und in welchem Zusammenhang dies mit den Überlegungen der Prüfer zu klimabedingten Risiken bei der Prüfung von Jahresabschlüssen steht. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IAASB.
  • Das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat einen neuen Bericht veröffentlicht, der feststellt, dass externe Prüfer zur Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit von Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen und KPIs beitragen können - Informationen, die außerhalb der geprüften Jahresabschlüsse bereitgestellt werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des CAQ.

Studie zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte durch KMU

13.10.2020

Die europäische Vereinigung der Rechnungsleger und Prüfer für KMU (European Federation of Accountants and Auditors for SMEs, EFAA) hat die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, die den Grad der Harmonisierung der Rechnungslegung für immaterielle Vermögenswerte von KMU in Europa untersucht hat.

Immaterielle Vermögenswerte sind häufig und in zunehmendem Maße die primären Treiber des Werts eines Unternehmens. Während es in der Europäischen Union bedeutende Regelungen darüber gibt, wie öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen immaterielle Vermögenswerte in ihren Abschlüssen auszuweisen haben, enthält die Rechnungslegungsrichtlinie mit Ausnahme der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten keine ausdrücklichen Regelungen für KMU. Daher führte die EFAA eine Studie durch, um Einblicke in die bilanzielle Behandlung immaterieller Vermögenswerte in den verschiedenen Rechtskreisen der EFAA-Mitgliedsorganisationen zu gewinnen.

Die Ziele der Studie waren:

  • Den jeweils geltenden regulatorischen Rahmen für die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte in jedem Rechtskreis zu eruieren;
  • diese Rahmen zu vergleichen;
  • festzustellen, ob es Anreize gibt, die den Erwerb und die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten beeinflussen; und
  • die aktuelle Debatte über immaterielle Vermögenswerte in Europa zu informieren.

Es überrascht nicht, dass die Studie zeigt, dass es bei der bilanziellen Behandlung immaterieller Vermögenswerte durch KMU erhebliche Unterschiede zwischen den Rechtskreisen in Europa gibt, und dass folglich die Adressaten von KMU-Abschlüssen auf die mangelnde Vergleichbarkeit von Informationen über immaterielle Vermögenswerte achten müssen.

Die englischsprachige Studie The Financial Reporting of Intangibles by SMEs in Europe steht Ihnen auf der Internetseite der EFAA zur Verfügung.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.