EFRAG spricht engültige Übernahmeempfehlungen zu diversen kleineren Änderungen aus

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23.10.2020

EFRAG hat endgültige Übernahmeempfehlungen in Bezug auf 'Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages', 'Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung', 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020' und 'Verweis auf das Rahmenkonzept' ausgesprochen.

Die Änderungen an IAS 37, Änderungen an IAS 16, Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 sowie Änderungen an IFRS 3 wurden vom IASB alle am 14. Mai 2020 herausgegeben. EFRAG ist auch unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen zu dem Schluss gekommen, dass die Änderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen.

Zugang zu den Übernahmeempfehlungen auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier. Die endgültige Übernahme der Verlautbarungen für die Anwendung in Europa wird derzeit in der zweiten Jahreshälfte 2021 erwartet.

EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in Europa aktualisiert, um die Veröffentlichung der Übernahmeempfehlung widerzuspiegeln.

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