Neuer TCFD-Statusbericht, zusätzliche Leitlinien, öffentliche Konsultation

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29.10.2020

Die sogenannte Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, um freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken zu entwickeln, die von Unternehmen genutzt werden können, um Kreditgebern, Versicherern, Anlegern und anderen Interessengruppen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, hat einen dritten Statusbericht veröffentlicht, der einen Überblick darüber gibt, inwieweit Unternehmen in ihren Berichten für 2019 Informationen zur Verfügung stellen, die mit den im Juni 2017 veröffentlichten TCFD-Kernempfehlungen übereinstimmen.

Die TCFD untersuchte die Angaben von rund 1.700 Unternehmen aus verschiedenen Sektoren mit breiter geografischer Abdeckung (69 Länder). Sie kam zu folgenden Ergebnissen:

  • Nahezu 60% der 100 größten börsennotierten Unternehmen der Welt unterstützen die TCFD, berichten im Einklang mit den Empfehlungen der TCFD oder tun beides.
  • Die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen hat seit 2017 zugenommen, doch sind weitere Fortschritte erforderlich.
  • Energieunternehmen und Baustoff- und Bauunternehmen sind bei der Offenlegung führend.
  • Eines von 15 überprüften Unternehmen legte Informationen über die Belastbarkeit seiner Strategie offen.
  • Die Berichterstattung der Vermögensverwalter und Vermögenseigentümer an ihre Kunden bzw. Nutznießer ist wahrscheinlich unzureichend.

Der Bericht stellt auch fest, dass Experten die Auswirkungen des Klimawandels auf das Geschäft und die Strategie eines Unternehmens als "am nützlichsten" für die Entscheidungsfindung empfinden, eine Einsicht, die den Erstellern als Wegweiser dienen könnte.

Die TCFD veröffentlichte auch Leitlinien zur Analyse klimabezogener Szenarien für Nicht-Finanzunternehmen und zur Integration klimabezogener Risiken in bestehende Risikomanagementprozesse. Darüber hinaus hat die TCFD eine öffentliche Konsultation zu zukunftsbezogenen Klimametriken für Finanzunternehmen angestoßen (Stellungnahmen sind bis zum 27. Januar 2021 einzureichen).

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des Finanzstabilitätsrats zur Verfügung:

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