Oktober

3. Anwenderforum des DRSC zur elektronischen Finanzberichterstattung nach ESEF

06.10.2020

Am 5. Oktober 2020 fand das dritte Anwenderforum des DRSC zur elektronischen Finanzberichterstattung nach dem neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) als Video- und Telefonkonferenz statt.

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung veröffentlicht, nach der alle börsennotierten Unternehmen in der gesamten Europäischen Union verpflichtet sind, ihre Konzernabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 digital als Inline-XBRL-Dokumente zu erstellen.

Zum gestrigen DRSC-Anwenderforum, das den Mitgliedern des DRSC Einblick in aktuelle Entwicklungen bietet und als Plattform zum Austausch von Umsetzungsfragen dient, hat das DRSC jetzt einen Bericht veröffentlicht, den Sie hier auf der Internetseite des DRSC einsehen können.

Am 7. Dezember 2020 wird es ein viertes Anwenderforum zu dem Thema geben - voraussichtlich ebenfalls als Video- und Telefonkonferenz.

Neuer Podcast in Reihe zur Arbeit des IFRS Interpretations Committee

05.10.2020

In der Reihe von vierteljährlichen Podcasts, die sich auf die Arbeit des IFRS Interpretations Committee konzentriert, wurde jetzt die Ausgabe vom dritten Quartal 2020 freigegeben.

In dem Podcast (Dauer ca. 16 Minuten) erörtern die Vorsitzende des IFRS In­ter­pre­ta­tions Committee Sue Lloyd und die Stabmitarbeiterin Patrina Buchanan Sale-and-Leaseback-Transaktionen, die IBOR-Änderungen und die jüngsten Änderungen am Handbuch für den Konsultationsprozess.

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die kommende Sitzung der Fachausschüsse des DRSC

05.10.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 19. Oktober 2020 per Videokonferenz tagen. Am 20. Oktober folgt eine Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses.

Während seiner 91. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 13. Sitzung wird der  Gemeinsame Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

05.10.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 28. September 2020 per Videokonferenz getagt.

Während seiner 90. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

  • IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung

Den Ergebnisbericht von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im September 2020

02.10.2020

Der IASB hat am 22. und 23. September 2020 per Videokonferenz getagt, um sechs Themen zu erörtern. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Standardpflege und einheitliche Anwendung - Leasingverbindlichkeit in einem Sale-and-leaseback – Restant: Der Stab arbeitet derzeit den Entwurf zur Änderung von IFRS 16 aus. Er hat Sachverhalte identifiziert, die der Board erwägen muss. Der Board hat entschieden, dass der Entwurf spezifiziert, dass ein Verkäufer-Leasingnehmer bei der Bewertung des Vermögenswerts aus dem Nutzungsrecht und der Leasingverbindlichkeit aus einem Sale-and-Leaseback-Verhältnis den Anteil des verkauften Vermögenswerts bestimmt, der sich auf das Nutzungsrecht bezieht, das er behält, indem er den Barwert der erwarteten Zahlungen für das Leasingsverhältnis mit dem beizulegenden Zeitwert des verkauften Vermögenswerts vergleicht. Er hat außerdem entschieden, seinen vorläufig vorgeschlagenen Ansatz für die Art und Weise, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer anschließend die Leasingverbindlichkeit aus dem Leaseback bewertet, so zu ändern, dass der Verkäufer-Leasingnehmer den Buchwert der Leasingverbindlichkeit so reduziert, dass er die erwarteten Zahlungen für das Leasingverhältnis zu Marktpreisen widerspiegelt. Der Entwurf soll im November 2020 veröffentlicht werden.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Das Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle soll im November 2020 veröffentlicht werden. Der Board entschied, eine Stellungnahmefrist von 180 Tagen zu gewähren.

Lageberichterstattung: Der Board entschied, dass das vorgeschlagene überarbeitete Leitliniendokument ein unverbindlicher Rahmen für die Erstellung von Lageberichten bleibt; dasss das Leitliniendokument vorschreibt, dass Lageberichte eine uneingeschränkte Erklärung über die Einhaltung des Leitliniendokuments enthalten, wenn sie allen Vorschriften des Leitliniendokuments entsprechen; dass das Leitliniendokument die Vorschrift beibehält, dass ein Unternehmen, wenn sich ein Lagebericht auf den Abschluss bezieht, entweder den Abschluss zusammen mit dem Lagebericht zur Verfügung stellen oder im Lagebericht den Abschluss, auf den er sich bezieht, angeben muss; und dass das Leitliniendokument vorschreibt, dass ein Unternehmen das Datum angibt, an dem sein Lagebericht zur Veröffentlichung genehmigt wurde, und dass es alle wesentlichen Informationen über Ereignisse wiedergibt, die nach dem Ende des Berichtszeitraums und vor dem Datum, an dem der Lagebericht zur Veröffentlichung genehmigt wurde, eingetreten sind.

Rohstoffindustrien: Die Papiere des Stabs fassten die Ergebnisse der Untersuchungen zusammen, mit denen festgestellt werden sollte, welche Probleme, wenn überhaupt, Unternehmen mit mineralgewinnenden Tätigkeiten bei der Anwendung der IFRS haben und ob die primären Adressaten der Abschlüsse von Unternehmen mit mineralgewinnenden Tätigkeiten alle Informationen erhalten, die sie für diese Unternehmen benötigen. Der Board forderte den Stab auf, die Unterschiede zu untersuchen, die zwischen den Rechtskreisen in Bezug auf die Reserve- und Ressourcenangabevorschriften festgestellt wurden.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der Stab ist dabei, den Entwurf zu den regulatorischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auszuarbeiten. Er hat Sachverhalte aufgezeigt, die der Board erwägen muss. Der Baord entschied, die Definitionen eines regulatorischen Vermögenswerts und einer regulatorischen Verbindlichkeit zu ändern sowie die Bewertung regulatorischer Renditen für noch nicht nutzbare Vermögenswerte klarzustellen. Er entschied außerdem, die Stellungnahmefrist auf 180 Tage zu verlängern. Der Entwurf wird im Januar 2021 erwartet.

Arbeitsprogramm des IASB — aktueller Stand: Der Stab informierte den Board mündlich über den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms. Er beabsichtigt, künftig alle drei bis vier Monate in Form eines Agendapapiers über den aktuellen Stand zu informieren.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Öffentliche Diskussionsveranstaltungen des DRSC zum IASB-Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

02.10.2020

Das DRSC lädt gemeinsam mit Vertretern des IASB und von EFRAG zu zwei alternativen, jeweils vierstündigen öffentlichen Diskussionsveranstaltungen zum IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' ein.

Die folgenden beiden Termine werden angeboten:

  • Freitag, 23. Oktober 2020, 12.30h-17:00h (mit einer Pause von 30 Minuten nach den ersten zwei Stunden)
  • Montag, 2. November 2020, 10:00-15:00h (mit einer Pause von 60 Minuten nach den ersten zwei Stunden)

Die Veranstaltungen finden in deutscher Sprache und aufgrund der Coronaviruspandemie virtuell statt.

Weiterführende Informationen entnehhmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

DRSC-Stellungnahme zum vorgeschlagenen neuen Standard zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss

01.10.2020

Das DRSC hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2019/7 'Allgemeine Darstellung und Angaben' eingereicht, den dieser am 17. Dezember 2020 veröffentlicht hat.

In der Stellungnahme zu den Vorschlägen des IASB unterstützt das DRSC ausdrücklich die Zielsetzung des IASB, die Vergleichbarkeit in der Berichterstattung der Leistung eines Unternehmens (durch die Vorgabe einer neuen Struktur und die Einführung von Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Angaben zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen) sowohl im Zeitablauf als auch im Unternehmensvergleich zu verbessern.

Ungeachtet dieser grundsätzlichen Unterstützung weist das DRSC jedoch darauf hin, dass die Vorschläge in Teilen:

  • wahrscheinlich nicht zum gewünschten Ergebnis führen werden, da die Anforderungen nicht hinreichend klar genug formuliert sind, um verständlich, prüfbar und durchsetzbar zu sein und zu einer konsistenten Anwendung beizutragen,
  • auf falschen oder unvollständigen Annahmen darüber beruhen, was die gegenwärtigen IT-Systeme und -Landschaften in den Unternehmen im Hinblick auf die Datenverfügbarkeit und -generierbarkeit leisten können und was nicht, was möglicherweise zu einer wesentlich anderen Kosten-Nutzen-Bewertung einzelner Vorschläge führt,
  • wahrscheinlich zu einer besseren Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung führen werden, allerdings um den Preis einer Beeinträchtigung der Verständlichkeit dahingehend, dass keine gleichlaufenden Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen vorgeschlagen werden, obgleich eine Angleichung des Ausweises in der Kapitalflussrechnung an Gewinn- und Verlustrechnung möglich und gerechtfertigt und angemessen wäre.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der der Internetseite des DRSC herunterladen.

Standardsetzer diskutieren Annahme der Unternehmensfortführung

01.10.2020

Bei der gegenwärtigen Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) präsentierten die Standardsetzer Neuseelands und Australiens zu Angaben zur Unternehmensfortführung und zur Erstellung von Abschlüssen, wenn ein Unternehmen nicht mehr unter der Annahme der Unternehmensfortführung geführt wird.

Die Präsentation konzentrierte sich auf zwei Aspekte im Zusammenhang mit der Annahme der Unternehmensfortführung.

Der New Zealand External Reporting Board (XRB) hat kürzlich neue Berichtsvorschriften in Bezug auf Angaben zur Unternehmensfortführung veröffentlicht, da die Coronavirus-Pandemie erneut gezeigt hat, wie unterschiedlich die Informationen in der Praxis sind, die zur Verfügung zu stellen sind, wenn die Jahresabschlüsse unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt werden, die Unternehmensleitung jedoch von Ereignissen oder Bedingungen Kenntnis hat, die erhebliche Zweifel an dieser Beurteilung aufkommen lassen können. Der XRB kam zu dem Schluss, dass er im Kontext der Coronavirus-Pandemie schnell handeln müsse, da viele neuseeländische Unternehmen ihre Abschlüsse zum 31. März erstellen und da es eine wahrgenommene Diskrepanz zwischen den Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften gibt.

Da Neuseeland die IFRS unverändert übernommen hat, müssen die neuen Vorschriften zusätzlich zu den IFRS-Vorschriften befolgt werden. Soweit nicht bereits in Übereinstimmung mit den IFRS-Vorschriften angegeben, muss ein Unternehmen, das seinen Abschluss auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt, und dessen Unternehmensleitung Kenntnis von Ereignissen oder Bedingungen hat, die erhebliche Zweifel an der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens aufwerfen können, Informationen über die wesentlichen Ermessensentscheidungen und Annahmen angeben, die im Rahmen der Beurteilung der Angemessenheit der Annahme der Unternehmensfortführung getroffen wurden. Darüber hinaus hat die Unternehmensleitung, wenn ihr bei ihrer Einschätzung wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit Ereignissen oder Bedingungen bekannt sind, die erhebliche Zweifel an der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens aufwerfen können, Informationen über die wesentlichen Einschätzungen und Annahmen wie folgt anzugeben, die im Rahmen ihrer Einschätzung der Fortführungsfähigkeit getroffen wurden:

  • (a) dass eine oder mehrere wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit Ereignissen oder Bedingungen bestehen, die erhebliche Zweifel an der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens aufwerfen können;
  • (b) Informationen über die wichtigsten Ereignisse oder Bedingungen, die zu diesen wesentlichen Unsicherheiten führen;
  • (c) Informationen über die Pläne der Unternehmensleitung zur Milderung der Auswirkungen dieser Ereignisse oder Bedingungen; und
  • (d) dass es aufgrund dieser wesentlichen Unsicherheiten möglicherweise nicht in der Lage ist, seine Vermögenswerte zu realisieren und seine Verbindlichkeiten im normalen Geschäftsverlauf zu erfüllen.

Der Vertreter des XRB merkte an, dass Neuseeland zwar die Notwendigkeit sah, schnell zu handeln, dass es aber ein Projekt des IASB zur Unternehmensfortführung vorziehen würde. Dieser Wunsch wurde von anderen IFASS-Teilnehmern geteilt, auch von Vertretern aus Rechtskreisen, in denen eine lokale Standardsetzung in Betracht gezogen, aber nicht durchgeführt wurde.

Ein weiterer Fall für internationale Standardsetzung wurde dann vom Australian Accounting Standards Board (AASB) vorgebracht. Der AASB-Vertreter argumentierte, dass die derzeitigen Vorschriften für den Fall, dass ein Unternehmen nicht mehr unter der Annahme der Unternehmensfortführung geführt wird (Angabe der Tatsache, Anpassung der Erstellungsgrundlage, Angabe, warum das Unternehmen nicht unter der Annahme der Unternehmensfortführung geführt wird), nicht spezifizieren, wie die Erstellungsgrundlage angepasst werden sollte oder wie die angepasste Grundlage aussehen sollte. Er wies darauf hin, dass klare Leitlinien erforderlich sind, da es an Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen mangelt, bei denen die Annahme der Unternehmensfortführung nicht mehr angemessen ist, und da einige Unternehmen, die nicht mehr unter der Annahme der Unternehmensfortführung geführt werden, weiterhin Abschlüsse vorlegen, die in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt werden. Er merkte an, dass es für die Ersteller von Vorteil wäre, wenn es klare Leitlinien gäbe, für die Nutzer, wenn sie Zugang zu vergleichbareren Informationen hätten, und für die Prüfer, wenn sie eine klare Grundlage der Rechnungslegung hätten, auf der sie ihre Beurteilung treffen könnten.

Wiederum wurde der Vorschlag von den IFASS-Mitgliedern unterstützt, eine grundlegende Überprüfung der Vorschriften in Bezug auf die Grundlage der Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung vorzunehmen und der zugehörigen Angaben, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht mehr angemessen ist, sowie Recherchen durchzuführen, um die Notwendigkeit von Standardsetzung zu beurteilen.

EFRAG-Präsident lädt ein, zu seiner persönlichen Meinungsbildung zu möglichen EU-Standards für nichtfinanzielle Berichterstattung beizutragen

01.10.2020

Obwohl ad personam um seine Meinung gebeten hat der Präsident des EFRAG-Boards jetzt öffentlich um Rückmeldungen zum möglichen Bedarf an Änderungen in der Governance und Finanzierung von EFRAG gebeten, falls diese mit der Entwicklung von europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung in einer überarbeiteten Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung beauftragt werden sollte.

EFRAG hat ein entsprechendes Schreiben mit Anhang veröffentlicht. Um Rückmledungen wird bis zum 30. Oktober 2020 gebeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Tagesordnung für die kommende ITCG-Sitzung

01.10.2020

Die Beratungsgruppe für die XBRL-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) wird am 7. Oktober 2020 ihre nächste Sitzung per Videokonferenz abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Die Tagesordnung ist wie folgt:

Mittwoch, 7. OKtober 2020 (12:00h-12:45h)

  • IFRS-Taxonomieinhalte — Angabe der vorzeitigen Anwendung von neuen oder geänderten Standards

Die Agendapapiere für diese Sitzung werden in Kürze auf der Internetseite des IASB verfügbar gemacht.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im September

01.10.2020

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im September 2020.

Wie bereits berichtet, waren im September folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Sitzungen des EFRAG-Boards am 10. und 14. September 2020 und von TEG am 2. und 3. September 2020, am 14. September 2020 und am 16. September 2020 sowie von CFSS am 23. September 2020.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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