September

Standardsetzer erörtern immaterielle Vermögenswerte bei der IFASS-Sitzung

30.09.2020

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) hält gegenwärtig virtuell seine Herbstsitzung ab. Eine Präsentation heute war ein Beitrag der Standardsetzer Deutschlands, Japans, Kanadas, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten über die Perspektiven der Finanzberichterstattung bezüglich immaterieller Vermögenswerte.

Die fünf Standardsetzer stellten fest, dass es selbst in ihrer Gruppe von fünf Mitgliedern unterschiedliche Sichtweisen auf die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte gab - einige sahen in der Differenz zwischen Buchwert und Marktwert eines Unternehmens ein Problem, einige sahen in der Differenz zwischen Buchwert und Marktwert ein Problem, das durch Angaben gelöst werden kann, einige sahen in der Differenz zwischen Buchwert und Marktwert kein Problem. Der Zweck der Präsentation bestand darin, eine ausgewogene Diskussion über die alternativen Perspektiven zu bieten, um eine gemeinschaftsweite Betrachtung der Fragen zu unterstützen und die einschlägige akademische Forschung anzuregen.

FASB-Boardmitglied Christine Botosan präsentierte die Sichtweise derjenigen, die glauben, dass es ein Problem gibt, das durch den zusätzlichen Ansatz von immaterieller Vermögenswerten gelöst werden kann. Sie argumentierte:

  • Die Nichterfassung wichtiger immaterieller Posten unterbewertet den Buchwert des Eigenkapitals und die finanzielle Leistung;
  • die Nichterfassung wichtiger immaterieller Posten verringert die Relevanz von Jahresabschlüssen;
  • die Erfassung eines bestimmten Betrags ist besser als keine Erfassung:
    • Bewertungsprobleme sollten die Erfassung nicht verhindern; und
    • Bedenken hinsichtlich der Überprüfbarkeit sollten einer Erfassung nicht entgegenstehen.

Botosan kommentierte auch die Bewertungsgrundlagen und ihre Anwendung auf immaterielle Vermögenswerte. Sie unterschied zwischen "im Austausch" befindlichen Vermögenswerten, die einzeln verwendet werden und leicht in Barmittel umgewandelt werden können, und "im Gebrauch" befindlichen Vermögenswerten, die in Kombination verwendet werden und nicht leicht in Barmittel umgewandelt werden können.Botosan merkte an, dass die meisten immateriellen Vermögenswerte "in Gebrauch" seien und dass die relevante Bewertungsgrundlage die historischen Kosten oder die Wiederbeschaffungskosten sein sollten. Diese Kosten sind jedoch schwer zu bestimmen. Ebenso ist die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes von immateriellen Vermögenswerten schwierig, da immaterielle Vermögenswerte in der Regel einzigartig sind.

Kelly Khalilieh, Direktorin für Rechnungslegungsstandards bei AcSB Kanada, präsentierte die Sicht derjenigen, die glauben, dass es kein Problem oder kein Problem gibt, das nicht durch zusätzliche Angaben gelöst werden kann. Sie merkte an, dass die Forschung zeige, dass die Relevanz von Finanzinformationen nicht abnehme und dass es nicht das Ziel von Jahresabschlüssen sei, den Marktwert eines Unternehmens darzustellen.Khalilieh ging auf die Vorteile von verpflichtenden und freiwilligen Angaben ein. Sie merkte an, dass Pflichtangaben einer Prüfung unterzogen werden könnten und vergleichbar und konsistent wären. Freiwillige Angaben würden eine größere Flexibilität bieten und maßgeschneiderte Angaben ermöglichen. Als mögliche Angaben nannte sie:

  • Disaggregierte Informationen über Aufwendungen für intellektuelles Kapital ("zukunftsorientierte immaterielle Vermögenswerte"),
  • eine zusätzliche Klassifizierung für "immaterielle Aktivitäten" in der Kapitalflussrechnung,
  • eine Aufstellung der immateriellen Vermögenswerte oder der Ströme von intellektuellem Kapital und
  • eine Erklärung im Anhang zu den Aufwendungen für immaterielle Posten.

Außerhalb der Finanzberichte schlug sie vor, die immateriellen Aktivitäten mit der Diskussion über die Strategie und die Ziele der Organisation zu verknüpfen und sie durch Humankapital-Kennzahlen zu ergänzen.

Das Papier der fünf Standardsetzer ist bei einer akademischen Zeitschrift zwecks Veröffentlichung eingereicht.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (September 2020)

30.09.2020

Der IASB hat einen Podcast mit der stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Sue Lloyd und IASB-Boardmitglied Darrel Scott aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im September zusammengefasst werden.

In dem zwölfminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • Lageberichterstattung
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Rohstoffindustrien
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung

    Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

    Wir sind gegenwärtig dabei, detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften zur Verfügung zu stellen.

    Wir nehmen Stellung zum vorgeschlagenen neuen Standard zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss

    30.09.2020

    Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2019/7 'Allgemeine Darstellung und Angaben' eingereicht, den dieser am 17. Dezember 2020 veröffentlicht hat.

    Wir unterstützen die Initiative des Boards, die Art und Weise zu verbessern, wie Informationen in den Jahresabschlüssen kommuniziert werden, insbesondere die in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Informationen. Wir lehnen jedoch die Vorschläge zu außergewöhnlichen Posten und zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen entschieden ab.

    Darüber hinaus unterstützen wir das Ziel, die Vergleichbarkeit zu verbessern. Wir sind jedoch der Ansicht, dass dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn die der Bestimmung der für die Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschlagenen Betriebsergebniskategorie zugrunde liegenden Prinzipien klarer zum Ausdruck gebracht werden.

    Schließlich sind wir mit zwei Vorschlägen zur Klassifizierung von Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung und mit dem Vorschlag, Erträge und Aufwendungen aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten als Teil der Finanzierungstätigkeit darzustellen, nicht einverstanden.

    Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

    EFRAG-Einbindungsveranstaltung zu Unternehmenszusammenschlüssen und der Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten

    30.09.2020

    EFRAG wird zusammen mit dem IASB am 16. Oktober 2020 eine Einbindungsveranstaltung abhalten, um zu erörtern, wie die Angaben zu Übernahmen, die Verbesserung der Werthaltigkeitsprüfung und die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten verbessert werden können.

    Die Veranstaltung wird ein breites Spektrum an hochrangigen Rednern aufweisen und die Meinung der interessierten Interessengruppen zu den vorläufigen Ansichten des IASB einzuholen suchen, die im Diskussionspapier Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung enthalten sind und auf die im Entwurf der EFRAG-Stellungnahme eingegangen wird.

    Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung für die Veranstaltung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

    IDW nimmt Stellung zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC

    30.09.2020

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem IFRS Interpretations Committee Stellung zu der vorläufigen Agendaentscheidung vom Juni 2020 Stellung genommen.

    Das IDW begrüßt grundsätzlich die Bemühungen um Leitlinien zu einer sachgerechten Darstellung von Reverse-Factoring-Vereinbarungen im Abschluss, insbesondere da derartige Transaktionen in den letzten Jahren immer mehr Verbreitung gefunden haben. Allerdings würden das IDW anstelle einer Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee ein Standardsetzungsprojekt des IASB bevorzugen, in dem sich der Standardsetzer dann nicht nur mit möglichen Angabevorschriften befasst, sondern auch das Zusammenspiel mit den Ausbuchungsregelungen von IFRS 9 näher betrachtet.

    Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

    Entwurf einer Übernahmeempfehlung für IFRS 17 jetzt verfügbar

    30.09.2020

    Wie bereits berichtet hat der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) sich am 10. September 2020 in öffentlicher Sitzung geeinigt, den Entwurf einer positiven Übernahmeempfehlung für IFRS 17 'Versicherungsverträge' zu veröffentlichen. Allerdings stand das eigentliche Dokument noch aus.

    Der Board erzielte in allen Fragen Konsens, mit Ausnahme der jährlichen Kohorten, wo eine Mehrheit von neun Boardmitgliedern dafür stimmte, dass die jährlichen Kohorten die Übernahmekriterien erfüllen (bei sieben Gegenstimmen). Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 29. Januar 2021 erbeten. Er kann nebst diversen unterstützenden Dokumenten über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG abgerufen werden.

    Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des Entwurfs der Übernahmeempfehlung hat EFRAG seinen Bericht zum Status des Übernahmeprozesses aktualisiert.

    IFRS-Stiftung konsultiert zu einem separaten Board für Nachhaltigkeitsstandards

    30.09.2020

    Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben ein Konsultationspapier veröffentlicht, um den Bedarf an globalen Nachhaltigkeitsstandards zu ermitteln und zu prüfen, welche Rolle die Stiftung bei der Entwicklung solcher Standards spielen könnte.

    Nach einer einleitenden Darstellung der aktuellen Situation, in der der wachsende und dringende Bedarf und die Notwendigkeit einer einheitlichen Berichterstattung und vergleichbarer Informationen betont wird, legt das Konsultationspapier allgemeine Handlungsoptionen für die IFRS-Stiftung dar. Diese Optionen werden als Beibehaltung des Status quo, Förderung bestehender Initiativen oder Schaffung eines Sustainability Standards Board (SSB) und damit Einrichtung eines eigenen Standardsetzers, der mit bestehenden Initiativen zusammenarbeitet und auf deren Arbeit aufbaut, erläutert.

    Für die Einrichtung eines möglichen neuen Boards für Nachhaltigkeitsstandards könnte die bestehende dreistufige Governance-Struktur der IFRS-Stiftung genutzt werden. Der neue Board könnte neben dem International Accounting Standards Board (IASB) im Rahmen der bestehenden Governance-Struktur arbeiten, auf bestehenden Entwicklungen aufbauen und mit anderen Gremien und Initiativen im Bereich der Nachhaltigkeit zusammenarbeiten, wobei er sich zunächst auf klimabezogene Fragen konzentrieren könnte. Das Konsultationspapier legt jedoch kritische Erfolgsfaktoren für die Schaffung eines SSB dar. Dazu gehören:

    • Erzielung ausreichender Unterstützung durch öffentliche Institutionen und Marktteilnehmer;
    • Zusammenarbeit mit regionalen Initiativen, um globale Konsistenz zu erreichen und die Komplexität in der Berichterstattungslandschaft zu reduzieren;
    • Erreichen eines angemessenen Finanzierungsniveaus; und
    • Sicherstellung, dass die gegenwärtige Mission der IFRS-Stiftung nicht gefährdet wird.

    Wenn die Stellungnehmenden der Meinung sind, dass der SSB von der IFRS-Stiftung eingerichtet werden könnte und sollte, schlägt das Diskussionspapier einen "Climate-First"-Ansatz vor, schlägt vor, dass der SSB seine Bemühungen zunächst auf die Nachhaltigkeitsinformationen konzentrieren sollte, die für Investoren und andere Marktteilnehmer am relevantesten sind, und könnte im weiteren Verlauf seiner Arbeit überlegen, wie sein Geltungsbereich ausgeweitet werden könnte, und erläutert Prüfungsaspekte.

    Das Konsultationspapier enthält zehn Fragen an die Stellungnehmenden und ermuntert die Interessengruppen, weitere Kommentare oder relevante Sachverhalte zur Erwägung durch die Treuhänder aufzubringen. Stellungnahmen zu der Konsultation werden bis zum 31. Dezember 2020 erbeten.

    Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

    In einer Engführung der jüngsten Bemühungen um eine globale Nachhaltigkeitsberichterstattung haben die fünf führenden Nachhaltigkeitberichterstattungsorganisationen als Reaktion in einem offenen Brief an IOSCO ihre Absicht erneut zum Ausdruck gebracht zusammenzuarbeiten und sich ggf. unter das Dach der IFRS-Stiftung zu begeben. Thedéen würdigte den Brief und die Konsultation der IFRS-Stiftung in einer Rede, in der er festhielt: "Obwohl diese Initiativen derzeit parallel laufen, erwarte ich, dass sie zusammenkommen werden."

    Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine Erklärung veröffentlicht, in der er sowohl die Konsultation der IFRS-Stiftung als auch den offenen Brief der Nachhaltigkeitberichterstattungsorganisationenbegrüßt und unterstützt.

    Wir nehmen Stellung zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC

    29.09.2020

    Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im 'IFRIC Update' vom Juni 2020 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung, wie Verbindlichkeiten darzustellen sind, auf die sich Reverse-Factoring-Vereinbarungen beziehen, und welche Informationen in Bezug auf diese Vereinbarungen in den Jahresabschlüssen angegeben werden müssen, nicht auf die Agenda zu nehmen.

    Wir stimmen zu, dass die Schlussfolgerungen des IFRS Interpretations Committee bezüglich der Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette die Vorschriften der IFRS widerspiegeln und dass das Ergebnis der Anwendung dieser Vorschriften zu unterschiedlichen Ausweisen in der Bilanz, unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten oder sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten führen wird, je nach den Bedingungen der Vereinbarung und der relativen Ähnlichkeit der Art und Funktion der Verbindlichkeit im Rahmen der Vereinbarung mit herkömmlicheren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Wir sind jedoch besorgt, dass die Anwender nicht von einem umfassenderen Verständnis dieser Vereinbarungen profitieren, da die von IFRS 7 geforderten spezifischen Angaben fehlen. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung alternativer Finanzierungsmodelle wie diesen und des Wechsels weg von der Finanzierung durch ein breites Spektrum von Anbietern hin zu einem konzentrierteren Ansatz mit einer einzigen oder wenigen Finanzinstitutionen oder anderen Finanzierungsinstrumenten könnte der Board erwägen, ein Projekt zur Verbesserung der Angaben in diesem Bereich in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen, möglicherweise durch erläuternde Beispiele.

    Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

    Ergebnisse der 11. Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses des DRSC

    29.09.2020

    Der Gemeinsame Fachauschuss des DRSC hat am 16. September 2020 per Videokonferenz getagt.

    Die Sitzung war die vierte in der Reihe zur Fertigstellung der CSR-Studie, mit der das DRSC vom BMJV beauftragt wurde. Bei dieser Sitzung wurden die Beratungen zum Geltungsbereich und zur Verortung der nichtfinanziellen Berichterstattung fortgesetzt und abgeschlossen.

    Der Bericht von der zweistündigen Sitzung ist jetzt auf der Internetseite des DRSC verfügbar.

    Mitschnitt von der Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

    29.09.2020

    Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat gestern per Videokonferenz getagt.

    Während seiner 90. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

    • IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung

    Den Mitschnitt von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.