September

EFRAG-Board und TEG tagen zu IBOR 2

13.09.2020

Sowohl der Board als auch der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) werden am 14. September 2020 tagen. Thema wird jeweils die endgültige Übernahmeempfehlung für die Änderungen als Ergebnis des IASB-Projekts zur zweiten Phasen der IBOR-Reform sein.

TEG wird von 9:30h bis 11:00h tagen. Die Papiere finden Sie hier; Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Der Board wird von 14:00h bis 15:00h tagen. Die Papiere finden Sie hier; Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im September 2020

11.09.2020

Der IASB wird am 22. und 23. Juli 2020 per Videokonferenz tagen, um sechs Themen zu erörtern.

Die folgenden Themen sollen besprochen werden:

  • Arbeitsprogramm des IASB — aktueller Stand (mündlicher Bericht)
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Lageberichterstattung
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Rohstoffindustrien

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

IFAC fordert IASB-Schwestergremium für die Setzung globaler Nachhaltigkeitsstandards

11.09.2020

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat 'Enhancing Corporate Reporting: The Way Forward' veröffentlicht, in dem die Schaffung eines neuen Nachhaltigkeitsstandardsetzers gefordert wird, der neben dem IASB unter der IFRS-Stiftung angesiedelt werden soll.

IFAC fordert die IFRS-Stiftung auf, einen International Sustainability Standards Board (ISSB) zu schaffen. Dieses neue Gremium könnte die Unabhängigkeit und den Erfolg der IFRS-Governance nutzen, um globale Standards zu entwickeln und das derzeit fragmentierte Nachhaltigkeitsberichterstattungssystem zu rationalisieren. Wie beim IASB wären eine klare Unterstützung durch globale Institutionen wie die IOSCO und eine angemessene Finanzierung für den Erfolg entscheidend. In der Struktur, die sich der IFAC vorstellt, würde sich der IASB weiterhin auf Rechnungslegungsstandards konzentrieren und sich mit dem ISSB abstimmen, um Überschneidungen und Lücken zu vermeiden.

Der ISSB selbst würde einen "Baustein"-Ansatz verfolgen und mit führender Initiativen, darunter CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB, zusammenarbeiten und auf deren Fachkenntnissen und Angabevorschriften aufbauen. Diese Bausteine würden aus folgenden Elementen bestehen:

  • Vorschriften in Bezug auf wesentliche nichtfinanzielle Informationen konzentriert auf die Unternehmensleistung, das Risikoprofil, wirtschaftliche Entscheidungen und die Wertschöpfung des Unternehmens.
  • Zusammenarbeit im Hinblick auf Vorschriften in Bezug auf die Berichterstattung, die auf eine breitere, wesentliche nachhaltige Entwicklung und die Auswirkungen von Unternehmen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen abzielt. Diese Vorschriften können letztlich in ISSB-Standards aufgenommen oder übernommen werden.
  • Ergänzende Vorschriften in einzelnen Rechtskreisen zur Unterstützung der öffentlichen Rechenschaftspflicht vor Ort.

Finanzielle und nichtfinanzielle Informationen würden durch ein gemeinsames Rahmenkonzept miteinander verbunden.

IFAC stellt fest, dass die Zeit für eine globale Lösung jetzt gekommen ist - um der Nachfrage von Investoren, politischen Entscheidungsträgern und anderen Interessengruppen nach einem Berichtssystem zu entsprechen, das konsistente, vergleichbare, zuverlässige und verlässliche Informationen liefert, die für die Wertschöpfung von Unternehmen, die nachhaltige Entwicklung und die sich entwickelnden Erwartungen relevant sind. Ein fragmentierter Ansatz würde Ineffizienz, erhöhte Kosten und mangelndes Vertrauen fortschreiben. Daher argumentiert IFAC, dass die wichtigen Arbeiten, die derzeit durchgeführt werden, fortgesetzt werden sollten, jedoch mit dem Ziel, letztendlich einen Beitrag zum entstehenden globalen System zu leisten.

Enhancing Corporate Reporting: The Way Forward steht Ihnen auf der Internetseite des IFAC zur Verfügung.

Hin zu einer umfassenden Unternehmensberichterstattung

11.09.2020

Fünf international bedeutende rahmenkonzept- und standardsetzende Institutionen (CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB) haben eine Absichtserklärung veröffentlicht, in der sie erklären, sich gemeinsam für ein umfassendes System der Unternehmensberichterstattung einsetzen zu wollen.

Während GRI, SASB, CDP und CDSB Rahmenkonzepte und Standards für Nachhaltigkeitsangaben, einschließlich der klimabezogenen Berichterstattung, im Einklang mit den Empfehlungen der TCFD, setzen, bietet der IIRC den integrierten Berichtsrahmen, der die Nachhaltigkeitsangaben mit der Berichterstattung über Finanz- und andere Kapitalien verbindet.

Diese Organisationen haben nun ihre Absicht erklärt, Folgendes zur Verfügung zu stellen:

  • gemeinsame Leitlinien für den Markt wie die Rahmenkonzepte und Standards sich ergänzend und additiv angewendet werden können;
  • eine gemeinsame Vision, wie diese Elemente die allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze ergänzen und als natürlicher Ausgangspunkt für Fortschritte auf dem Weg zu einem zusammenhängenden, umfassenden Unternehmensberichtssystem dienen können; und
  • eine gemeinsame Verpflichtung, dieses Ziel durch ein fortlaufendes Programm der vertieften Zusammenarbeit zwischen ihnen voranzutreiben, sowie die erklärte Bereitschaft, eng mit anderen interessierten Parteien zusammenzuarbeiten.

Das Gesamtbild der Beziehung zwischen den Standards und Rahmenkonzepten, einschließlich ihrer Beziehung zu den Standards des IASB und des FASB, sieht einen Ansatz zur Standardsetzung vor, der zu einem weltweit anerkannten Satz von Nachhaltigkeitsthemen und damit verbundenen Angabevorschriften als Ergebnis eines rigorosen und fortlaufenden Standardsetzungsprozesses führt, aus dem sich qualitativ hochwertige globale Standards ergeben.

Das umfassende Unternehmensberichtssystem, das das Papier vorsieht, würde dann drei ineinander verschachtelte Berichtssätze umfassen:

  • Berichterstattung über Sachverhalte, die die erheblichen Auswirkungen des Unternehmens auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen widerspiegeln;
  • Berichterstattung über die Untergruppe von Nachhaltigkeitsthemen, die für die Wertschöpfung des Unternehmens wesentlich sind; und
  • Berichterstattung, die bereits jetzt in den Finanzabschlüssen enthalten ist.

Die Berichterstattung, die bereits in den Abschlüssen enthalten ist, würde weiterhin in den Zuständigkeitsbereich von IASB und FASB fallen, und die Teilmenge der Nachhaltigkeitsthemen, die für die Wertschöpfung der Unternehmen wesentlich sind, würden vom CDSB und SASB abgedeckt. Beide Gruppen würden durch einen übergreifenden integrierten Berichterstattungsrahmen verbunden. GRI-Standards würden Unternehmen in die Lage versetzen, Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen, die ihre wesentlichen Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt oder Menschen und damit ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung beschreiben und auch zur Beschreibung der Auswirkungen auf das Unternehmen verwendet werden könnten. Das CDP würde die entscheidende Rolle der Technologie bei der Berichterstattung besetzen und allen Interessengruppen den Zugang zu Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens ermöglichen. Die sich aus diesem umfassenden Berichtssystem ergebenden Standards würden es Unternehmen ermöglichen, Informationen über die Leistung zu einem bestimmten Nachhaltigkeitsthema einmal zu sammeln, aber relevante Informationen über geeignete Kommunikationskanäle verschiedenen Nutzern zur Verfügung zu stellen.

Eine entsprechende gemeinsame Presseerklärung und die Absichtserklärung selbst wurden heute in englischer Sprache veröffentlicht (externe Verknüpfungen).

Deloitte hat zu der Erklärung eine neue Publikation Purpose-driven Business Reporting in Focus — Fortschritte auf dem Weg zu einem umfassenden Unternehmensberichtssystem herausgegeben.

EFRAG einigt sich auf eine Übernahmeempfehlung für IFRS 17

10.09.2020

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat sich heute in öffentlicher Sitzung geeinigt, den Entwurf einer positiven Übernahmeempfehlung für IFRS 17 'Versicherungsverträge' zu veröffentlichen.

Der Board erzielte in allen Fragen Konsens, mit Ausnahme der jährlichen Kohorten, wo eine Mehrheit von neun Boardmitgliedern dafür stimmte, dass die jährlichen Kohorten die Übernahmekriterien erfüllen (bei sieben Gegenstimmen). Der eigentliche Entwurf einer Übernahmeempfehlung wird nicht vor Oktober erwartet, da noch Fragen an die Stellungnehmenden abgestimmt werden müssen. Den Interessengruppen wird eine Frist von vier Monaten eingeräumt, um zum Entwurf der Übernahmeempfehlung Stellung zu nehmen. Eine endgültige Übernahmeempfehlung soll Ende März 2021 ausgesprochen werden.

IASB&EFRAG@AFRAC 2020

10.09.2020

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 6. November 2020 zu seinem jährlich stattfindenden Informationsforum ein. Einladung und Programm sind jetzt verfügbar. Bedingt durch Coronavirus-Pandemie wird die Veranstaltung dieses Jahr rein virtuell stattfinden.

Anstelle zweier paralleler Workshops wird es dieses zwei Workshops hintereinander geben.

Der erste Workshop ist den aktuellen Themen beim IASB gewidmet. Er wird von Tom Scott (Mitglied des IASB) und Dehao Fang (IASB-Fachmitarbeiter) gehalten. Nach einem Überblick über das Arbeitsprogramm wird im Detail auf das Thema Unternehmenszusammenschlüsse mit Sch

Im zweiten Workshop werden die Aktivitäten von EFRAG vorgestellt und diskutiert. Dieser Workshop wird von Jean-Paul Gauzes (Präsident des EFRAG-Boards), Chiara del Prete (Vorsitzende von TEG) und Saskia Slomp (EFRAG CEO) gehalten. Nach einem Überblick über das Arbeitsprogramm von EFRAG geht es um die aktuellen Entwicklungen in der EU im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung.

Anmeldungen zur Veranstaltung sind bis 27. Oktober 2020 möglich. Zur Einladung mit dem detaillierten Programm auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

Zusammenfassender Bericht eines Feldtest-Workshops mit Finanzinstituten zu den Vorschlägen des IASB in Bezug auf primäre Abschlussbestandteile

09.09.2020

EFRAG führt in enger Abstimmung mit den europäischen nationalen Standardsetzern und dem IASB Feldtests der IASB-Vorschläge durch, die in dem im Dezember 2019 veröffentlichten IASB-Entwurf ED/2019/7 'Allgemeine Darstellung und Angaben' enthalten sind. Ein Bericht liegt nun von einem Feldtest-Workshop mit Finanzinstituten vor, der am 7. Juli 2020 stattfand.

Die Teilnehmer des Feldtests wurden gebeten, die Vorschläge des IASB auf ihre Abschlüsse anzuwenden und einen Fragebogen von EFRAG und IASB zu beantworten. Die Ergebnisse wurden dann im Workshop diskutiert. Von deutscher Seite nahm die Allianz am Workshop teil.

Weiterführende Informationen und Zugang zum Bericht nebst Anhängen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Ergbenisse eines ähnlichen Workshops mit Unternehmen wurden im August 2020 veröffentlicht.

Mitschnitt von der Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses des DRSC

09.09.2020

Der Gemeinsame Fachauschuss des DRSC hat gestern per Videokonferenz getagt.

Die Sitzung war die dritte in der Reihe zur Fertigstellung der CSR-Studie, mit der das DRSC vom BMJV beauftragt wurde. Bei der gestrigen Sitzung ging es um die inhaltliche Gestaltungsdimension der nichtfinanziellen Berichterstattung (Standardisierung, Prüfung, Geltungsbereich und Verortung der nichtfinanziellen Berichterstattung).

Der Mitschnitt von der zweistündigen Sitzung ist jetzt auf der Internetseite des DRSC verfügbar.

EFRAG-Sitzung am kommenden Donnerstag

08.09.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Papiere für die Sitzung des Boards am 10. September 2020 zur Verfügung gestellt.

Einziges Thema der Sitzung ist der Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu IFRS 17 Versicherungsverträge.

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG, Zugang zur Internetübertragung haben Sie hier.

Ergebnisse der Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses des DRSC

07.09.2020

Der Gemeinsame Fachauschuss des DRSC hat am 1. September per Videokonferenz getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung liegt jetzt vor.

Die Sitzung war die zweite in der Reihe zur Fertigstellung der CSR-Studie, mit der das DRSC vom BMJV beauftragt wurde. Bei der Sitzung ging es um die inhaltliche Gestaltungsdimension der nichtfinanziellen Berichterstattung (abzudeckende Aspekte/Belange, Beschreibung der Konzepte und Angabe von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren; nichtfinanzielle Risikoberichterstattung; Prinzipien der Wesentlichkeit und Relevanz in der nichtfinanziellen Berichterstattung). Der Gemeinsame Fachausschuss stimmte allen vom Mitarbeiterstab unterbreiteten Vorschlägen zu.

Der Ergebnisbericht von der zweistündigen Sitzung ist jetzt auf der Internetseite des DRSC verfügbar.

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