IDW nimmt Stellung zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC

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30.09.2020

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem IFRS Interpretations Committee Stellung zu der vorläufigen Agendaentscheidung vom Juni 2020 Stellung genommen.

Das IDW begrüßt grundsätzlich die Bemühungen um Leitlinien zu einer sachgerechten Darstellung von Reverse-Factoring-Vereinbarungen im Abschluss, insbesondere da derartige Transaktionen in den letzten Jahren immer mehr Verbreitung gefunden haben. Allerdings würden das IDW anstelle einer Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee ein Standardsetzungsprojekt des IASB bevorzugen, in dem sich der Standardsetzer dann nicht nur mit möglichen Angabevorschriften befasst, sondern auch das Zusammenspiel mit den Ausbuchungsregelungen von IFRS 9 näher betrachtet.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

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