September

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

29.09.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den zweiten Satz formaler Korrekturen 2020 herausgegeben.

Der neue Satz von Korrekturen betrifft das Rote Buch und das annotierte Rote Buch 2020 sowie das Blaue Buch und das annotierte Blaue Buch 2020. Gegenstand der Korrekturen sind IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IFRS 9 Finanzinstrumente und das Glossar. Der einzige eigenständige Standard, der betroffen ist, ist IFRS 17 Versicherungsverträge.

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

DRSC nimmt Stellung zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC

28.09.2020

Das DRSC hat gegenüber dem IFRS Interpretations Committee Stellung zu der vorläufigen Agendaentscheidung vom Juni 2020 Stellung genommen.

Bei der Sitzung hat das Interpretations Committee unter anderem das Thema 'Finanzierung der Lieferkette - Reverse Factoring' erörtert und entschieden, eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, in der dargelegt wird, wie die IFRS auf verschiedene Aspekte der Bilanzierung von Reverse-Factoring-Vereinbarungen angewendet werden. Das DRSC stimmt der vorläufigen Agndaentscheidung grundsätzlich zu, schlägt jedoch einige Anpassungen des Wortlauts der Begründung vor.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

IASB-Vorsitzender sagt, Treuhänder 'erwägen' Nachhaltigkeitsberichterstattung

28.09.2020

In seiner Grundsatzrede bei der virtuellen Konferenz der IFRS-Stiftung sprach der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst über die Nachhaltigkeitsberichterstattung und darüber, wie die "traditionelle" Finanzberichterstattung dazu beitragen kann, klimabezogene Finanzthemen besser sichtbar zu machen.

In seiner Rede, in der er auch kurz auf Themen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie einging, stellte Hoogervorst fest, dass die wachsende Dringlichkeit des Klimawandels das Interesse an der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den letzten Jahren verstärkt hat. Bei der Erläuterung der Beziehung zwischen finanzieller Berichterstattung und nichtfinanzieller Berichterstattung hielt er die folgenden Punkte fest:

  • Keiner der IFRS erwähnt auch nur "Klimawandel" oder "Nachhaltigkeit". Die Finanzberichterstattung versucht lediglich, die wirtschaftliche Realität, so wie sie ist, neutral zu beschreiben.
  • Das bedeutet jedoch nicht, dass es eine Entkopplung zwischen den IFRS und Nachhaltigkeitsfragen gibt, und die Finanzberichterstattung auf der Grundlage der aktuellen IFRS kann Nachhaltigkeitsfragen stärker widerspiegeln, als vielen Menschen bewusst ist.
  • Der prinzipienbasierte Ansatz der IFRS bedeutet, dass viele Aspekte durch die Vorschriften erfasst werden können, sowohl in Bezug auf den Ansatz und die Bewertung als auch auf die Angaben. Tatsächlich könnten bereits separate Angaben zu den Auswirkungen des Klimawandels auf der Grundlage der Wesentlichkeitsvorschriften vorgeschrieben sein.
  • Die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat einen wichtigen Mehrwert für die Jahresabschlüsse. Wie unsicher diese Informationen auch sein mögen, sie können für Anleger sehr wohl wesentlich sein.
  • Die Nachhaltigkeitsberichterstattung kann auch dazu dienen, ein Unternehmen viel früher auf die finanziellen Folgen solcher Sachverhalte aufmerksam zu machen.
  • Es besteht die Hoffnung, dass Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Zukunft noch enger zusammenrücken werden.

Hoogervorst merkte auch an, dass die Treuhänder der IFRS-Stiftung als ein separates Vorhaben, das die Vorschriften der IFRS und die Arbeit des IASB zu Lageberichten ergänzen soll, derzeit Nachhaltigkeitsberichterstattung in Erwägung ziehen. Sie sind dabei, sich auf ihre nächste alle fünf Jahre stattfindende Strategieüberprüfung vorzubereiten, und eine Arbeitsgruppe der Treuhänder hat Untersuchungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgeführt. Hoogervorst erläuterte, dass die Treuhänder beabsichtigen, auf den Ergebnissen dieser Untersuchungen aufzubauen, und in Kürze zu diesem Thema konsultieren wollen.

Das vollständige Manuskript der Rede von Hoogervorst in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (September 2020)

28.09.2020

Im Nachgang der Sitzung des IASB im September 2020 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Sechs Datumsangaben wurden konkretisiert, und ein Projekt verzögert sich.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 28. August 2020.

Standardsetzung

  • Lageberichterstattung — ein Entwurf wird jetzt im ersten Quartal 2021 erwartet (zuvor: erste Jahreshälfte 2021)
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — ein Entwurf wird jetzt im ersten Quartal 2021 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2020) 

Standardpflege

  • IAS 12 — Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im Oktober 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2020)
  • Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion — ein Entwurf wird jetzt im November 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2020)

Forschungsprojekte

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle — ein Diskussionspapier wird jetzt im November 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2020)
  • Dynamisches Risikomanagement — die Einbindungsaktivitäten zum Kernmodell werden jetzt im Oktober 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2020)
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen — eine Überprüfung der Forschungsergebnisse wird jetzt im November 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2020)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 28. August 2020 und 28. September 2020 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats und des Erstellerforums

25.09.2020

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Donnerstag, den 8. Oktober 2020 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) und dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) per Videokonferenz tagen. Die Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Donnerstag, 8. Oktober 2020 (11:00h-16:00h)

  • Begrüßung und Anleitung für die virtuelle Sitzung
  • Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Erörterung zu drei Bereichen von Rückmeldungen zu den vorläufigen Sichtweisen des Boards, zu denen der Stab bis jetzt Stellungnahmen erhalten hat
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Erörterungg der Rückmeldungen zu den Vorschlägen des Boards, die bei den Einbindungsveranstaltungen zum Entwurf eingegangen sind
  • Optionaler Sitzungsteil
    • Anwendung der IFRS 2020
    • Sachverhalte im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Ergebnisse der Befragung des DRSC zum Standardentwurf 'Allgemeine Darstellung und Angaben' des IASB

25.09.2020

Der Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat die Ergebnisse einer durchgeführten Befragung (webbasierter Fragebogen) zum IASB-Standardentwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben veröffentlicht.

Im Juli 2020 hatte der DRSC die fachlich interessierte Öffentlichkeit dazu aufgerufen, an der Befragung teilzunehmen. Mit der Befragung sollte ein fundiertes und breites Meinungsbild zu den Änderungsvorschlägen des IASB erlangt werden. Insgesamt haben 38 Vertreter aus den Bereichen Abschlussersteller, Hochschule, Investoren und Wirtschaftsprüfung teilgenommen.

Die Mehrheit der Befragten unterstützt die Vorschläge einer einheitlichen Definition der Zwischensummen „Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern“ und „Operatives Ergebnis“ sowie die Einführung verbindlicher Vorgaben, welche Erträge und Aufwendungen in diese Zwischensummen einbezogen werden sollen. Der Implementierungsaufwand einzelner Vorschläge wird jedoch als äußerst aufwendig eingeschätzt.

Eine Präsentation mit den Ergebnissen der Befragung und eine zusammenfassende Nachricht hierzu sind auf der Website des DRSC abrufbar.

 

Bericht über die gemeinsame Gesprächsrunde zum Standardentwurf 'Allgemeine Darstellung und Angaben'

25.09.2020

In dem Workshop am 1. September 2020, der gemeinsam mit Business Europe und dem IASB durchgeführt wurde, diskutierten verschiedene Ersteller potenzielle Umsetzungs- und Anwendungsschwierigkeiten sowie den möglichen Bedarf an zusätzlichen Leitlinien.

Der zusammenfassende Bericht wurde erstellt, um den europäischen Teilnehmern die Zusammenfassung der Beiträge aus dem Workshop zu erleichtern. Er wird ebenso von den beteiligten Organisationen im Rahmen des jeweiligen Due Process zu den IASB-Vorschlägen weiter berücksichtigt werden.

Den Bericht können Sie hier auf der Internetseite von EFRAG herunterladen.

IDW Stellungnahme zum Entwurf des Standards 'Allgemeine Darstellung und Angaben'

25.09.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat Ende letzten Jahres einen Standardentwurf mit dem Ziel veröffentlicht, eine bessere Darstellung der finanziellen Leistung (financial performance) von Unternehmen in deren IFRS-Abschlüssen zu erreichen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat jetzt seine Stellungnahme zum Entwurf freigegeben.

Das IDW begrüßt in seiner Stellungnahme zum Entwurf die Zielsetzung  sowie zahlreiche Änderungsvorschläge.

Hinsichtlich einiger Aspekte werden Anregungen gegeben, die Vorschläge zu überdenken oder weitere Klarstellungen sowie Verbesserungen vorzunehmen.

Insbesondere die Einführung neuer bislang nicht definierter Begriffe im Zusammenhang mit der neuen Struktur des Periodenergebnisses kann zu erheblichen Abgrenzungsproblemen führen. Ebenfalls erscheinen die Vorschläge zur Angabe von Leistungskennzahlen teilweise unausgereift. Vor allem seien klarere Definitionen erforderlich, damit auch die von vielen Erstellern üblicherweise verwendeten finanziellen Leistungskennzahlen wie EBITDA oder Free Cash Flow berücksichtigt werden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

29. Ergänzungslieferung der DRS erhältlich

25.09.2020

Laut Information vom Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort das Standardwerk der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) inklusive der 29. Ergänzungslieferung zur Verfügung.

Die 29. Ergänzungslieferung umfasst den DRS 28 Segmentberichterstattung, den aktualisierten Anwendungshinweis DRSC AH 3 (IFRS) sowie die aktualisierten Deckblätter des DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder, DRS 20 Konzernlagebericht und der DRSC Interpretation 1 (IFRS).

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schäffer-Poeschel Verlags.

Tod von Bob Garnett, ehemaliges Mitglied des IASB und Vorsitzender des IFRS Interpretations Committee

24.09.2020

Die Mitglieder von IASB und die Mitarbeiter der IFRS Stiftung haben ihr Beileid zum Tod von Robert (Bob) Garnett, ehemaliges Mitglied des IASB und Vorsitzender des IFRS Interpretations Committee, zum Ausdruck gebracht.

Robert Garnett war von 2001 bis 2010 Boardmitglied des IASB, während einer Zeit der weltweiten Einführung von IFRS-Standards. Von 2005 bis 2011 hatte er auch den Vorsitz des IFRS Interpretations Committee inne. Er war Mitglied im IASC (dem Vorgänger des IASB)-Projekt zur Rohstoffindustrie und war Mitglied des South African Accounting Practices Board.

Bitte klicken Sie für die Erklärung zum Abschied von Bob Garnett auf der IASB-Website.

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