2020

Neue Entwicklungen bei AFRAC

24.12.2020

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) gibt zahlreiche neue Entwicklungen bekannt. Unter anderem hat er die Fachinformation zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie erneut erweitert und Stellung zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder genommen.

Die im April 2020 veröffentlichte AFRAC-Fachinformation Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) auf die Unternehmensberichterstattung wurde hinsichtlich der Bilanzierung von COVID-19-Zuschüssen ergänzt. Zugang zur erweiterten Fachinformation haben Sie hier.

In Beantwortung der Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder ist AFRAC ist allgemein der Meinung, dass die Konsultation wichtig und dringend ist. Wenn die IFRS-Stiftung jetzt nicht handele, werde es wahrscheinlich später wenig Handlungsspielraum geben. AFRAC spricht sich auch für die Einrichtung eines neuen Gremiums für Nachhaltigkeitsstandards aus. Dabei hält AFRAC hält es für wichtig, die Perspektive des neuen Boards nicht auf Investoren oder Kapitalmärkte zu beschränken. Nichtfinanzielle Informationen sollten auch den Informationsbedarf einer breiteren Gruppe von Interessengruppen abdecken. Zugang zur Stellungnahme haben Sie hier.

In der Stellungnahme zum Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderungunterstützt AFRAC nachdrücklich die Wiedereinführung der Abschreibung (mit einer widerlegbaren Vermutung von zehn Jahren Nutzungsdauer, empfiehlt AFRAC, zusätzliche Angabevorschriften in Bezug auf Erwerbe auf qualitative Informationen über die strategischen Gründe für die Durchführung einer Akquisition zu beschränken, und spricht sich AFRAC für eine Vereinfachung bzw. Verbesserung der Wethaltigkeitsprüfung aus. Zugang zur Stellungnahme haben Sie hier.

AFRAC hat folgende Stellungnahmen überarbeitet oder neu herausgegeben:

  • Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 15 Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB) (Presseerklärung)
  • Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 19 Funktionsfähigkeit Risikomanagement (ÖCGK) (Presseerklärung)
  • Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 22 Corporate Governance-Bericht (UGB) (Presseerklärung)
  • Neue AFRAC-Stellungnahme 37 Vergütungsbericht gemäß § 78c AktG (Presseerklärung)

Am 2. Dezember 2020 fand die diesjährige AFRAC-Jahresveranstaltung statt. Einen Bericht von der Veranstaltung sowie Zugang zu einer Aufzeichnung und den verwendeten Präsentationsfolien finden Sie hier.

 

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Dezember 2020

23.12.2020

Der IASB hat vom 14. bis 16. Dezember 2020 per Videokonferenz getagt. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: In der Sitzung im Dezember 2020 hat das IFRS Interpretations Committee eine Agendaentscheidung zu Finanzierungsvereinbarungen für die Lieferkette (Reverse Factoring) finalisiert. Im Rahmen dieser Sitzung hat der Board diese Entscheidung bestätigt. Wenn vier oder mehr Boardmitglieder Einspruch erhoben hätten, wäre die Agendaentscheidung nicht veröffentlicht worden. Dies war die erste Agendaentscheidung, die im Zuge des überarbeiteten Konsultationsprozesses dem IASB vorgelegt wurde.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der IASB entwickelt einen Standard mit reduzierten Angabepflichten für Tochterunternehmen, die IFRS anwenden, aber die Definition eines kleinen oder mittelgroßen Unternehmens (KMU) erfüllen. Der Board entschied Rückmeldungen dazu zu suchen, ob das Konsultationsdokument auch reduzierte Angabepflichten für IFRS 17 enthalten soll. Zudem entschied der Board, dass IFRS 1 nicht geändert wird und keine gesonderten Übergangsvorschriften entwickelt werden. Des Weiteren entschied der Board, dass, wenn ein Unternehmen den Standard zu reduzierten Angabepflichten nicht mehr anwendet, die Vergleichszahlen die Angabepflichten der vollständigen IFRS umfassen sollten. Außerdem sollte der Standard zu reduzierten Angaben der Ansicht des Stabs entsprechend mehr als einmal "erstmalig" angewendet werden können und eine Klarstellung beinhalten, dass der Standard ein Wahlrecht ist und ein Unternehmen seine Entscheidung, ihn anzuwenden, rückgängig machen kann.

Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU: Der IASB hat im Januar 2020 eine Bitte um Übermittlung von Informationen im Rahmen der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU herausgegeben. Der IASB hat 66 Stellungnahmen, hauptsächlich von Rechnungslegungsgremien und standardsetzenden Organisationen, erhalten. Grundsätzlich sprachen sich die Interessengruppen dafür aus, dass sich der IFRS für KMU an den vollen IFRS orientieren sollen. Der Board entschied, die SME Implementation Group (SMEIG) zu bitten, eine Reihe von Empfehlungen für den Board über die nächsten Schritte der zweiten umfassenden Überprüfung der IFRS für KMU zu entwickeln. Die nächste Sitzung der SMEIG ist im Februar 2021 vorgesehen.

Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Der Board entwickelt derzeit eine Änderung an IAS 1 und seinem Leitliniendokument zur Anwendung der Wesentlichkeit vor. Der Board entschied, keine Übergangsvorschriften zu entwickeln. Außerdem soll das Leitliniendokument keinen Hinweis dazu enthalten, welche Version des Dokuments ein Leser gerade liest. Der Board entschied sich des Weiteren für eine kleine Änderung des Wortlauts in IAS 1.117B.

Primäre Abschlussbestandteile: Im Dezember 2019 veröffentlichte der IASB den Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben. Der Stab hat die Rückmeldungen aus den 215 eingegangenen Stellungnahmen, den Einbindungsaktivitäten, der Feldarbeit und einer Übersicht über die wissenschaftliche Literatur zusammengefasst. Es gibt 11 Papiere, die jeweils einen Aspekt der Rückmeldungen zusammenfassen. Als erster Eindruck aus den Stellungnahmen ist zu nennen, dass es Unterstützung für viele Aspekte der Vorschläge, wie z.B. definierte Zwischensummen und Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung und die Einführung einer Definition für ungewöhnliche Posten gab. Viele Stellungnehmende hielten jedoch zusätzliche Leitlinien für erforderlich und waren mit der vorgeschlagenen Definition für ungewöhnliche Posten nicht einverstanden. Es gab breite Unterstützung für die vorgeschlagenen Rollen für die primären Abschlussbestandteile und den Anhang. Es gab jedoch fast keine Unterstützung für die Trennung von integralen und nicht integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und die Vorschläge in Bezug auf die von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen erhielten gemischte Meinungen, die zum Teil mit großem Nachdruck vorgebracht wurden. Der Stab forderte den Board nicht auf Entscheidungen zu treffen, sondern bat um Rückmeldung und die Identifizierung von Bereichen, in denen weiterer Untersuchungsbedarf besteht. Die Diskussion im Board dauerte über vier Stunden, obwohl nicht alle Papiere behandelt wurden. Der Board war besonders daran interessiert, dass die Verbindung zwischen den verschiedenen Teilen des Projekts angemessen berücksichtigt wird. Der Stab wird die nicht besprochenen Papiere zur nächsten Sitzung mitbringen und damit beginnen, seine Pläne für das Projekt darzulegen. 

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9: Im Oktober 2020 beschloss der Board, mit der Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in IFRS 9 zu beginnen. Der Stab plant zunächst die zu untersuchenden Sachverhalte zu identifizieren und zu bewerten, die dann Gegenstand einer öffentlichen Konsultation in Form einer Bitte um Übermittlung von Informationen sein sollen. Der Stab geht davon aus, dass die Durchführung der Überprüfung nach der Einführung etwa 18-24 Monate dauern wird und die Bitte um Informationsübermittlung im dritten Quartal 2021 herausgegeben wird. Der machte Anmerkungen zu verschiedenen Aspekten des Agendapapiers.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Board entschied, das Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital vom Forschungsprogramm in das Standardsetzungsprogramm zu verschieben.

Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen: Im Januar 2020 entschied der Board, Beispiele zu entwickeln, um zu veranschaulichen, wie die bilanziellen Auswirkungen des vorgeschlagenen gedeckelten Ansatzes im Vergleich zu den bestehenden Anforderungen in IAS 19 für leistungsorientierte Pläne zu Pensionsleistungen, die von Vermögensrenditen abhängen, aussehen. Der Board gab dem Stab Rückmeldungen zu dem entwickelten erläuternden Beispiel.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

FSR-Stellungnahme zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung

22.12.2020

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat bei der IFRS-Stiftung eine Stellungnahme zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder eingereicht.

Der FSR unterstützt den von den Treuhändern der IFRS-Stiftung empfohlenen Ansatz, sich zunächst auf Standards für klimabezogene Finanzangaben zu konzentrieren, als eine wichtige Initiative zur Förderung global einheitlicher Angaben und zur Vermeidung von Fragmentierung. Der FSR ermutigt die IFRS-Stiftung nachdrücklich, auf der Arbeit der TCFD aufzubauen, indem sie die Empfehlungen der TCFD als Grundlage für Standards für klimabezogene Finanzangaben verwendet.

Der FSR hält fest, dass die TCFD-Empfehlungen ein umfassendes Rahmenkonzept darstellen, das von Adressaten und Erstellern von Finanzberichten aus einer Vielzahl von Finanz- und Nicht-Finanzsektoren auf der ganzen Welt entwickelt wurde und direkt auf deren Bedürfnisse eingeht. Sie erfahren breite Unterstützung weltweit von Adressaten und Erstellern.

In seiner Stellungnahme ermutigt der FSR auch andere nationale oder regionale Behörden, die Vorschriften oder Leitlinien für klimabezogene Angaben entwickeln, nachdrücklich, die TCFD-Empfehlungen als Grundlage zu verwenden. Eine solche einheitliche Herangehensweise würde dazu beitragen, das Risiko einer Marktfragmentierung zu vermeiden, und zwar sowohl zwischen den Rechtskreisen als auch zwischen den Vorschriften und Leitlinien, die heute entwickelt werden, und den internationalen Standards, die möglicherweise in Zukunft eingeführt werden.

Die vollständige Stelllungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des FSR.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur vorgeschlagenen Änderung an IFRS 16

22.12.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2020/4 'Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' veröffentlicht.

Die vorgeschlagene Änderung zielt darauf ab, klarzustellen, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften in IFRS 16 Leasingverhältnisse auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden hat, die bei der Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht.

EFRAG unterstützt die Vorschläge im Entwurf, da sie Praxisleitlinien für einen Bereich bieten, der derzeit nicht von IFRS 16 behandelt wird, und sich dabei auf bestehende Bewertungsgrundsätze stützen. Der IASB wird jedoch ermutigt, den Sachverhalt im Rahmen der künftigen Überprüfung von IFRS 16 nach der Einführung noch einmal in einem größeren Kontext zu überdenken.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 23. März 2021 kommentiert werden (Frist wurde verlängert). Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

Dritter fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen der Coronavirussituation auf die Rechnungslegung aktualisiert

22.12.2020

Anfang April 2020 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen dritten fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht. Dieser wurde nun erneut um weitere Fragen und Antworten ergänzt, die vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie in den Fokus rücken.

In das fortgeschrieben Dokument wurden neue Ergänzungen aufgenommen, die sich auf Fragestellungen konzentrieren, welche in der frühen Prüfungsphase von Relevanz sind (Fragen zur Risikobeurteilung und zur Festlegung der Wesentlichkeit). Außerdem sind einige vertiefende Aspekte zur "Remote-Prüfung", insbesondere zur Vorratsinventur, aufgenommen worden.

Die ergänzten Fragen sind in dem neuen Dokument (Verknüpfung auf die Internetseite des IDW) entsprechend gekennzeichnet.

Wir nehmen Stellung zum Entwurf eines überarbeiteten SASB-Rahmenkonzepts

21.12.2020

Deloitte hat zum Entwurf eines überarbeiteten Rahmenkonzepts des Rats für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) und zum Entwurf von Änderungen der Verfahrensregeln Stellung genommen.

Wir unterstützen die Initiative des Boards, diese beiden Dokumente zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass sie die Konzepte, auf denen die SASB-Standards basieren, und die Verfahren, die die Organisation bei der Entwicklung, Herausgabe und Pflege eines SASB-Standards befolgt, klar beschreiben. Wir glauben, dass es wichtig ist, dass der SASB diese Gelegenheit nutzt, um eine maximale Angleichung sowohl des SASB-Rahmenkonzepts als auch der Verfahrensregeln an die globale beste ausgeübte Praxis (insbesondere die entsprechenden Dokumente der IFRS-Stiftung) sicherzustellen, um Schritte in Richtung globaler Nachhaltigkeitsstandardsetzung zu erleichtern. Wir empfehlen deshalb, dass der SASB sich dem im jüngsten gemeinsamen Papier dargelegten Ansatz annähert.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Neubesetzung im EFRAG-Board

21.12.2020

Die EFRAG-Generalversammlung hat bekannt gegeben, dass Gerard van Santen in den Board berufen wurden.

Gerard van Santen wird den niederländischen Standardsetzer während des verbleibenden Rests der Amtszeit von Peter Sampers vertreten, der am 31. Dezember 2020 aus dem EFRAG-Board zurücktreten wird.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (Dezember 2020)

21.12.2020

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und der stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Dezember zusammengefasst werden.

In dem fünfzehnminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • Primäre Aschlussbestandteile;
  • Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU;
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung;
  • Tochtergesellschaften, die KMU sind;
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital; und
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9.

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board in deutscher Sprache finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Prototyp eines Standards für klimabezogene finanzielle Angaben

21.12.2020

Nach ihrer Absichtserklärung, in der sie erklären, sich gemeinsam für ein umfassendes System der Unternehmensberichterstattung einsetzen zu wollen, haben die fünf international bedeutenden rahmenkonzept- und standardsetzenden Institutionen (CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB) einen Prototyp eines Standards für klimabezogene finanzielle Angaben veröffentlicht.

Die Gruppe hat ein Papier veröffentlicht, das veranschaulicht, wie ihre aktuellen Rahmenkonzepte, Standards und Plattformen zusammen mit den von der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) dargelegten Elementen genutzt werden können, um einen Startpunkt für die Entwicklung globaler Standards zu bieten, die die Angabe der Art und Weise ermöglichen, wie Nachhaltigkeitsaspekte den Unternehmenswert schaffen oder erodieren.

In ihrer gemeinsamen Absichtserklärung, die im September 2020 veröffentlicht wurde, betonte die Gruppe ihren Willen und ihre Bereitschaft, mit den Trustees der IFRS-Stiftung in diesem Bereich zusammenzuarbeiten. Das Papier zeigt, dass die Standardsetzung für nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen eine natürliche Erweiterung der aktuellen Rolle der IFRS-Stiftung ist, und gibt einen Einblick, wie ein solches Ziel erreicht werden kann, indem auf bereits vorhandenen Inhalten aufgebaut wird.

In dem Papier erklärt die fünfköpfige Gruppe, dass die Berichterstattung über den Unternehmenswert "daher kein Ersatz für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist, die einem breiten Spektrum von Interessengruppen dient, einen Beitrag zur Gestaltung der öffentlichen Politik leisten kann und Themen aufzeigt, die sich im Laufe der Zeit als wesentlich für die wirtschaftliche Entscheidungsfindung erweisen könnten." Sie glauben jedoch, dass eine konsistente Kommunikation darüber, wie sich Nachhaltigkeitsaspekte auf die Treiber des Unternehmenswertes auswirken, ein "ergänzender Impulsgeber für Veränderungen sein kann, da sie einen finanziellen Anreiz für Unternehmen und ihre Investoren schafft, die Leistung in einigen Nachhaltigkeitsaspekten so stark und so schnell wie möglich zu verbessern".

Im Anschluss an die Veröffentlichung des Papiers veranstaltet die Gruppe am 12. Januar 2020 ein Internet-Seminar, bei dem die CEOs der jeweiligen Organisationen zusammenkommen werden, um die Konzepte und Motivationen hinter dem Papier näher zu erläutern. 

Eine gemeinsame Presseerklärung, in der das Papier angekündigt wird, ist auf der Internetseite von CDP verfügbar.

Tagesordnungen für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

21.12.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 11. Januar 2021 per Videokonferenz tagen. Am 15. Januar folgt eine Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses.

Während seiner 95. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 17. Sitzung wird der Gemeinsame Fachausschuss abschließend seinen Bericht zur CSR-Studie diskutieren, mit der das DRSC vom BMJV beauftragt wurde. Die Sitzung wird erneut nicht öffentlich abgehalten.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.