2021

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

31.12.2021

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes und friedvolles Jahr 2022. Bleiben Sie gesund!

Kommen Sie gut rüber und schauen Sie im neuen Jahr wieder bei uns vorbei. Wir werden Sie auch 2022 mit aktuellen, unabhängigen und kostenfreien deutschsprachigen Nachrichten und Hintergrundinformationen rund um die internationale Rechnungslegung versorgen.

2021 — Das Jahr im Rückblick

30.12.2021

2021 war wieder ein erfolgreiches Jahr für die deutsche Seite von IAS Plus mit knapp einer dreiviertel Million Seitenaufrufen. Wir danken Ihnen, dass Sie unsere umfassende Berichterstattung mit insgesamt rund 750 Nachrichten zu IFRS- und sonstige Rechnungslegungsentwicklungen zu schätzen wissen, und zeigen Ihnen noch einmal, was unsere Leser 2021 besonders interessiert hat.

Insgesamt sind unsere Standardzusammenfassungen nach wie vor die beliebtesten IAS Plus-Seiten, aber auch unsere thematisch gruppierten Ressourcenseiten (hier dieses Jahr insbesondere unsere Seite zur Nachhaltigkeitsinitiative der Treuhänder der IFRS-Stiftung) und die deutschsprachigen Publikationen von Deloitte erfreuen sich großer Beliebtheit. Die 2021 am häufigsten aufgerufenen Nachrichten spiegeln die großen Entwicklungen des Jahres wider.

Beliebteste Nachrichten 2021
    1. Europäische Kommission veröffentlicht vorgeschlagene Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (April)
    2. IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 12 (Mai)
    3. IASB verlängert praktische Erleichterung in Bezug auf Mietkonzessionen (März)
    4. IFRS-Stiftung schafft neuen Board für Nachhaltigkeitsstandards (November)
    5. IASB finalisiert Änderungen an IAS 8 in Bezug auf rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Februar)
    6. Deutschland möchte ISSB nach Frankfurt holen (September)
    7. IASB finalisiert Änderungen an IAS 1 und dem Leitliniendokument zu Wesentlichkeit (Februar)
    8. ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2021 bekannt (Oktober)
    9. IFRS-Stiftung gibt Arbeitsgruppe für Nachhaltigkeit bekannt (März)
    10. CSR-Studie des DRSC veröffentlicht (Februar)

Sie können @iasplusde auch auf Twitter folgen. Zu allen Nachrichten, die wir neu auf IAS Plus zur Verfügung stellen, versenden wir einen Tweet.

EFRAG veröffentlicht Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderung an IFRS 17 im Hinblick auf Vergleichsinformationen

29.12.2021

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung im Hinblick auf 'Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen (Änderung an IFRS 17)' herausgegeben.

EFRAG ist in Bezug auf die Änderung, mit der es Unternehmen ermöglicht werden soll, die Entscheidungsnützlichkeit der bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 dargestellten Vergleichsinformationen zu verbessern, zu dem Schluss gekommen, dass diese die Übernahmekriterien der EU erfüllt. Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 19. Januar 2022 erbeten.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Tagesordnung für die nächste Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung

29.12.2021

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC wird am 13. und 14. Januar 2022 per Videokonferenz zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen.

Während seiner 2. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
  • Einheitlicher europäischer Zugangspunkt (European Single Access Point, ESAP)
  • IASB-Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
  • IASB-Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

27.12.2021

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei VRF, VBA, ACCA, CFA Institute, WICI/VRF, EFRAG/GRI, CDP, IRC, AASB, FASF, IFAC, Börsen weltweit, Accountancy Europe, AccountAbility und CRD.

Die Value Reporting Foundation (VRF) hat die neuen Integrated Thinking Principles sowie Aktualisierungen der Standards Asset Management & Custody Activities, Metals & Mining und Coal Operations Industry veröffentlicht. Die Veröffentlichungen können über die Pressemitteilung auf der Internetseite der VRF abgerufen werden.

Die Value Balancing Alliance (VBA) hat das VBA Disclosure Concept for Material Sustainability Matters veröffentlicht, das die Angabe von rück- und vorausschauenden Informationen in Bezug auf den Unternehmenswert und die Auswirkungen auf die Gesellschaft vorsieht. Die Veröffentlichung ist auf der Internetseite der VBA abrufbar.

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat Principles for Connected Corporate Reporting Standard Setting veröffentlicht und weist darauf hin, dass Standards für die Unternehmensberichterstattung die Wechselwirkungen zwischen dem Wert, den Organisationen für sich selbst schaffen, und den Auswirkungen, die sie auf die Gesellschaft und den Planeten haben, hervorheben sollten. Die Publikation ist über die Pressemitteilung auf der Internetseite von ACCA zugänglich.

Das CFA Institute, ein globaler Non-Profit-Berufsverband für Investment Manager, Finanzanalysten und professionelle Anleger, gibt die Veröffentlichung der ersten freiwilligen globalen ESG-Angaben für Investmentprodukte bekannt, die es Investoren, Beratern und Vertreibern ermöglichen sollen, ESG-Investmentprodukte besser zu verstehen, zu vergleichen und zu bewerten. Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des CFA Institute.

Das CFA Institute hat auch die Ergebnisse einer Umfrage veröffentlicht, in der professionelle Analysten und Investoren über die Pflicht von Investmentmanagern befragt wurden, ESG-Faktoren in ihre Investmentanalysen und -entscheidungen zu integrieren, sowie über ihre Ansichten über die Notwendigkeit formeller, staatlich unterstützter Standards für die Berichterstattung öffentlicher Unternehmen über ESG-Themen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Die globale Initiative zu geistigem Eigentum (World Intellectual Capital/Asset Initiative, WICI) und die VRF haben ein gemeinsames Positionspapier mit dem Titel Unlocking and revealing the value of intangibles in delivering Sustainable Development Goals herausgegeben, um die Bedeutung von immateriellen Vermögenswerten und deren Kommunikation für die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu verdeutlichen. Das Positionspapier kann auf der Internetseite von WICI abgerufen werden.

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die Global Reporting Initiative (GRI) haben sich bei den fachlichen Arbeiten für ihre jeweiligen neuen Biodiversitätsstandards zusammengeschlossen. EFRAG wird der Kommission den Entwurf des EU-Standards Mitte Juni zur Verfügung stellen, während die GRI einen aktualisierten GRI-Biodiversitätsstandard in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 veröffentlichen will. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite von GRI.

Das CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP) hat ein neues Rahmenkonzept für Klimaangaben eingeführt, um kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) in die Lage zu versetzen, strategische und wirksame Klimaverpflichtungen einzugehen, die Fortschritte bei diesen Verpflichtungen zu verfolgen und darüber zu berichten und ihre Führungsrolle beim Klimaschutz zu demonstrieren. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des CDP.

Der südafrikanische Ausschuss für integrierte Berichterstattung (Integrated Reporting Committee, IRC) hat ein Informationspapier Aligning Internal and External Integrated Reporting veröffentlicht, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Inhaltsbereiche und die sechs Kapitalien des integrierten Berichts eine nützliche Struktur für eine ganzheitliche interne Berichterstattung bieten und integriertes Denken fördern. Das Informationspapier finden Sie auf der Internetseite des IRC.

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat einen Vorschlag für ein vorläufiges Rahmenkonzept für die Berichterstattung über den Klimawandel zwecks Stellungnahme veröffentlicht. Das freiwillige Rahmenkonzept nimmt die Empfehlungen der Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) auf. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des AASB.

Der Stab des AASB hat auch ein Papier Globally consistent reporting for sustainability-related information: Australian perspectives veröffentlicht. Das Papier kann hier auf der Internetseite des AASB eingesehen werden.

Die japanische Rechnungslegungsstandardstiftung (Financial Accounting Standards Foundation, FASF) hat offiziell die Gründung des Sustainability Standards Board of Japan (SSBJ) und die Bildung des SSBJ Preparation Committee bekannt gegeben. Weiterführende Informationen sind in dieser Pressemitteilung zu finden.

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat bekannt gegeben, dass alle seine Points of View nun zusätzlich zum Englischen auch auf Arabisch, Französisch, Russisch und Spanisch verfügbar sind. Dazu gehören die Publikationen Enhancing Corporate Reporting und Climate Action. Zugänglich sind alle Übersetzungen über die Pressemitteilung auf der Internetseite des IFAC.

Die folgenden Börsen haben Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung herausgegeben (externe Verknüpfungen):

Die folgenden Organisationen haben Leitlinien zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht:

  • IFAC — weiterführende Informationen hier
  • Accountancy Europe — weiterführende Informationen hier
  • AccountAbility — weiterführende Informationen hier

Der Dialog zu Unternehmensberichterstattung (Corporate Reporting Dialogue, CRD) hat sich angesichts der bevorstehenden Konsolidierung von vier seiner sieben Mitglieder aufgelöst und begründet dies mit dem Erfolg seiner Mission.

Frohe Weihnachten!

24.12.2021

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein besinnliches und friedvolles Weihnachtsfest. Kommen Sie sicher und vor allem gesund durch die nächste Zeit!

Wir freuen uns darauf, Sie nach den Festtagen wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Dezember 2021

23.12.2021

Der IASB hat vom 14. bis 16. Dezember 2021 virtuell getagt und sieben Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Die folgenden Themen standen auf der Tagesordnung:

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Der Stab schlägt Änderungen an IAS 32 vor. Der Board entschied, (a) klarzustellen, dass einige Finanzinstrumente mit bedingten Erfüllungsbestimmungen zusammengesetzte Instrumente sein können, und die Bewertungsvorschriften für die Schuldkomponente solcher Instrumente klarzustellen; (b) zu präzisieren, dass sich der Begriff "Liquidation" in Textziffer 25(b) von IAS 32 auf den Fall bezieht, dass ein Unternehmen den Prozess der endgültigen Einstellung der Geschäftstätigkeit eingeleitet hat; (c) klarzustellen, dass die Beurteilung, ob eine Vertragsklausel "unecht" ist, in Textziffer 25(a) von IAS 32 keine rein wahrscheinlichkeitsbasierte Beurteilung ist; und (d) IAS 32 zu ändern, um klarzustellen, wie ein Unternehmen die Auswirkungen geltender Gesetze berücksichtigen muss, wenn es Finanzinstrumente als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital einstuft.

Der Stab beabsichtigt, auf einer künftigen Sitzung Empfehlungen zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten vorzulegen, die dem Ermessen der Aktionäre unterliegen, und zu der Frage, ob zusätzliche Angaben von Vorteil wären.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-Leaseback: Der Board entschied, den Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16) weiter zu verfolgen. Er entschied außerdem, die folgenden Vorschläge beizubehalten: Klarstellung, dass es sich bei der Leaseback-Verbindlichkeit um eine Verbindlichkeit handelt, auf die IFRS 16 anwendbar ist; keine Änderung der Vorschriften für die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Vermögenswert und des Gewinns oder Verlusts aus dem Verkauf und dem Leaseback in Textziffer 100(a) von IFRS 16; Klarstellung, dass ein Verkäufer/Leasingnehmer das Nutzungsrecht am Vermögenswert aus dem Leaseback unter Anwendung der Textziffern 29-35 von IFRS 16 nachträglich bewertet; und Aufnahme eines erläuternden Beispiels für eine Sale-and-Leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen. Der Board entschied des Weiteren, die folgenden Aspekte der Vorschläge zu ändern: Es wird nicht mehr vorgeschrieben, wie ein Verkäufer/Leasingnehmer den Anteil des früheren Buchwerts des Vermögenswerts bestimmt, der sich auf das vom Verkäufer/Leasingnehmer zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht; es wird vorgeschrieben, dass der Verkäufer/Leasingnehmer in der Folge die Leaseback-Verbindlichkeit unter Anwendung der Textziffern 36-46 des IFRS 16 bewertet; und es wird präzisiert, dass der Begriff "Leasingzahlungen" nicht der Definition in Anhang A des IFRS 16 entsprechen darf. Stattdessen würde der Verkäufer/Leasingnehmer den Begriff "Leasingzahlungen" oder "geänderte Leasingzahlungen" so anwenden, dass er keinen Betrag des Gewinns oder Verlusts erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht, soweit das Nutzungsrecht zurückbehalten wird.

Wirtschaftlicher Nutzen aus der Nutzung eines Windparks — Finalisierung der Agendaentscheidung: Kein Boardmitglied hatte Einwände gegen die Finalisierung der Agendaentscheidung.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Der Board hat sein Diskussionspapier Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle im November 2020 veröffentlicht, mit einer Frist für Stellungnahmen bis zum 1. September 2021. Der Zweck dieser Sitzung war es, dem Board einen Überblick über die Rückmeldungen zum Diskussionspapier und detaillierte Zusammenfassungen der Rückmeldungen zu ausgewählten Themen des Diskussionspapiers zu geben. Der Board wurde in dieser Sitzung nicht aufgefordert, Entscheidungen zu treffen.

Fast alle Stellungnehmenden stimmten zu, dass das Projekt die Berichterstattung des übernehmenden Unternehmens für alle Übertragungen von Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle umfassen sollte. Die meisten Stellungnehmenden stimmten der vorläufigen Sichtweise zu, dass weder die Erwerbsmethode noch eine Buchwertmethode auf alle Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle angewendet werden sollte. Einige Stellungnehmende (darunter die meisten aus China) waren anderer Meinung und meinten, dass die Buchwertmethode auf alle Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle angewendet werden sollte. Einige Stellungnehmende berichteten von gemischten Ansichten innerhalb ihrer Organisation/ihres Rechtskreises oder äußerten keine klare Meinung.

Agendakonsultation

Der Board entschied, mit den in der Bitte um Informationsübermittlung vorgeschlagenen Kriterien für die Beurteilung potenzieller Projekte fortzufahren: ihre Bedeutung für die Anleger; ob es Mängel bei der Berichterstattung über die Angelegenheit gibt; die Art der Unternehmen, die wahrscheinlich davon betroffen sind, oder ob sie in einigen Rechtskreisen häufiger vorkommt als in anderen; wie weit verbreitet oder akut die Angelegenheit wahrscheinlich ist; die Wechselwirkung mit anderen Projekten; die Komplexität und Durchführbarkeit des potenziellen Projekts und seiner Lösungen; und ob der Board und seine Anwender über Kapazitäten verfügen und zeitnah Fortschritte erzielen könnten.

Primäre Abschlussbestandteile

Der Board entschied, mit einer Definition für ungewöhnliche Posten fortzufahren, den Verweis auf einen "begrenzten Vorhersagewert" zu streichen und Anwendungsleitlinien zu entwickeln, die klarstellen, dass die Definition Erträge oder Aufwendungen erfasst, die sich in Art oder Höhe von zukünftig erwarteten Erträgen oder Aufwendungen unterscheiden, und zu erläutern, dass ein Unternehmen bei der Prüfung, ob Erträge oder Aufwendungen ähnlich sind, die Merkmale der Erträge und Aufwendungen, einschließlich des zugrunde liegenden Ereignisses oder Geschäftsvorfalls, berücksichtigen würde.

Der Board entschied, den Vorschlag beizubehalten, Erträge und Aufwendungen aus Vermögenswerten, die einzeln und weitgehend unabhängig von anderen Ressourcen Erträge erwirtschaften, sowie Erträge und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in die Kategorie "Investitionen" einzuordnen und weitere Anwendungsleitlinien hinzuzufügen. Des Weiteren entschied der Board, die Bezeichnung "Investitionskategorie" beizubehalten und nicht mit dem Vorschlag fortzufahren, "Erträge und Aufwendungen aus Investitionen" zu definieren.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU

Der Board entschied, den IFRS für KMU zu ändern, um ihn enger an IFRS 3, IFRS 10 (aber nicht an Investmentgesellschaften) und IFRS 11 (aber unter Beibehaltung der IFRS für KMU-Klassifizierungen von gemeinsamen Vereinbarungen und der Rechnungslegungsvorschriften für gemeinsam geführte Unternehmen) anzugleichen. Der Board erörterte, ob und wie der IFRS für KMU an die Vorschriften zur Wertminderung in IFRS 9 angeglichen werden soll, und bat den Stab, weitere Analysen durchzuführen. Der Board entschied, die Definition einer Finanzgarantie aus IFRS 9 zu übernehmen. In den Mitschriften sind die Änderungen aufgelistet, die der Board entschied, in die IFRS für KMU zu übernehmen bzw. nicht zu übernehmen, sowie weitere, kleine Änderungen, die der Board vornehmen möchte.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der Stab hat einen Plan für die erneuten Erörterungen zum Entwurf ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden entwickelt. Der Board entshied, die zulässigen Gesamtvergütungen (Erträge aus noch nicht nutzbaren Vermögenswerten und regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden, die sich aus Unterschieden zwischen dem regulatorischen Einbringungsrhythmus von Vermögenswerten und ihrer Nutzungsdauer ergeben) und den Anwendungsbereich (einschließlich der Interaktion der Vorschläge mit IFRIC 12) zu priorisieren. Dies sind Themen, zu denen die Stellungnehmenden erhebliche Bedenken äußerten.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

IDW veröffentlicht Fragen und Antworten zur Berücksichtigung von ESG-bezogenen Aspekten in IFRS-Abschlüssen

22.12.2021

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Veröffentlichung herausgegeben, um sowohl die Bilanzierenden als auch die Prüfer bei einem angemessenen Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit im Rahmen der finanziellen Berichterstattung zu unterstützen und damit Orientierung zu geben in einem Spannungsfeld zwischen Forderungen nach immer mehr ESG-bezogenen Informationen und den Informationen, die nach dem aktuell gültigen Regelwerk in den IFRS-Abschlüssen darzustellen sind.

Das IDW hält fest, dass es zwar keinen eigenen International Financial Reporting Standard (IFRS) für Nachhaltigkeitsthemen gibt, aber dass die IFRS ein prinzipienbasiertes Regelwerk seien. Daher müssten alle wesentlichen Informationen berücksichtigt werden. Fast jedes Unternehmen werde im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit von ESG-bezogenen Aspekten betroffen sein. Das Ausmaß sei jedoch unterschiedlich und hänge unter anderem von der Geschäftstätigkeit, der Branche und dem jeweiligen Umfeld ab. Nicht bei allen Unternehmen würden sich Auswirkungen auf den IFRS-Abschluss ergeben. Allerdings müssten die Bilanzierenden im Rahmen der Abschlusserstellung die (potenziellen) Effekte aus ESG-bezogenen Aspekten auf ihr Unternehmen analysieren. 

Die Veröffentlichung Fragen und Antworten zur Berücksichtigung von ESG-bezogenen Aspekten in IFRS-Abschlüssen steht Ihnen auf der Internetseite des IDW zur Verfügung.

 

Entwurf des DRSC zwecks Konsultation veröffentlicht

21.12.2021

Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 12 (E-DRÄS 12) 'Änderungen des DRS 20' veröffentlicht.

Mit E-DRÄS 11 soll DRS 20 Konzernlagebericht geändert werden.

Durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) wurden die u.a. Berichtsinhalte der Konzernerklärung zur Unternehmensführung geändert. Mit den in E-DRÄS 12 vorgeschlagenen Änderungen des DRS 20 soll der Standard formal an die neue Gesetzeslage angepasst werden.

Außerdem schlägt das DRSC die Aufnahme eines Hinweises auf die EU-Taxonomie-VO in DRS 20 vor. Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung abzugeben haben, müssen in diese ab Januar 2022 u.a. sogenannte Taxonomie-Quoten gem. Art. 8 dieser Verordnung aufnehmen.

Stellungnahmen werden bis zum 4. Februar 2022 erbeten. Zugang zum Entwurf haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse von der jüngsten Sitzung des Erstellerforums

20.12.2021

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am 12. November 2021 mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) per Videokonferenz getagt. Ein Bericht mit den Ergebnissen von der Sitzung sowie Aufzeichnungen von den einzelnen Sitzungsteilen wurden jetzt auf der Internetseite des IASB veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen
    • Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
    • Anwendungsfragen
  • Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht
    • Überblick über die Vorschläge des Boards im Entwurf
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Aktueller Stand des Projekts und nächste Schritte
  • Sonstiger aktueller Stand der Arbeiten des IASB
  • Aktueller Stand der Arbeiten des IFRS Interpretations Committee

Der Bericht von der Sitzung ist auf der Internetseite des IASB verfügbar. Zu den Aufzeichnungen gelangen Sie über die Sitzungsseite. Die nächste GPF-Sitzung ist für den 11. März 2022 angesetzt.

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