Europäische Kommission veröffentlicht vorgeschlagene Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

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21.04.2021

In ihrem Bestreben, die EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung zu überarbeiten, hat die Europäische Kommission heute einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) veröffentlicht.

Die Zielsetzung der vorgeschlagenen CSRD ist die Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, um das Potenzial des europäischen Binnenmarktes besser zu nutzen und zum Übergang zu einem vollständig nachhaltigen und inklusiven Wirtschafts- und Finanzsystem im Einklang mit dem europäischen Green Deal und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung beizutragen. In dem Vorschlag wird auch darauf hingewiesen, dass die Coronavirus-Pandemie den Informationsbedarf der Adressaten beschleunigt hat, insbesondere da sie die Verwundbarkeit der Arbeitnehmerschaft und der Wertschöpfungsketten der Unternehmen gezeigt hat.

Die wichtigsten Vorschläge beinhalten eine massive Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung von 11.600 auf ca. 49.000 Unternehmen in der EU, einschließlich ausländischer Tochtergesellschaften.

Nach der CSRD wären folgende Unternehmen berichtspflichtig:

  • alle Unternehmen, die auf einem regulierten EU-Markt notiert sind (mit der Ausnahme von Kleinstunternehmen), und
  • große Unternehmen, die nicht an einem regulierten EU-Markt notiert sind; große Unternehmen sind definiert als Unternehmen, die am Bilanzstichtag mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale überschreiten:
    • Bilanzsumme: 20.000.000 EUR;
    • Nettoumsatzerlöse: 40.000.000 EUR;
    • durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: 250.

Um den begrenzten Kapazitäten und Ressourcen der betroffenen KMU Rechnung zu tragen und ihnen jedoch ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf die erstmalige Anwendung der Anforderungen einzuräumen, sieht der Vorschlag vor, dass die KMU zum einen gesonderte Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für KMU nutzen können und zum anderen erst drei Jahre nach Inkrafttreten (also dem 1. Januar 2026) mit der Berichterstattung beginnen müssen.

Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD hätten über Folgendes zu berichten:

  • ihre Geschäftsstrategie,
  • die gesetzten Nachhaltigkeitsziele und die Fortschritte auf dem Weg zu deren Erreichung,
  • die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren,
  • die Richtlinien und Maßnahmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte
  • die bedeutendsten negativen Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsfaktoren,
  • die wichtigsten Risiken in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte, einschließlich ihrer wichtigsten Abhängigkeiten von solchen Aspekten, und wie sie diese Risiken steuern, und
  • die Art und Weise, wie sie die Informationen, über die sie berichten, ermittelt haben.

Die CSRD würde Unternehmen dazu verpflichten, qualitative und quantitative Informationen, zukunftsgerichtete und rückblickende Informationen sowie Informationen, die kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte abdecken, zur Verfügung zu stellen. Sofern angemessen, sollen die Berichtsinhalte auch Informationen über die Wertschöpfungskette des Unternehmens, einschließlich der eigenen Geschäftstätigkeit, Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, seiner Geschäftsbeziehungen und seiner Lieferkette, beinhalten.

Die Informationen müssten verpflichtend als Teil des Lageberichts zur Verfügung gestellt werden, und die Unternehmen müssten unter Verwendung der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung berichten (die noch entwickelt werden, wobei ein erster Satz von Standards bis Oktober 2022 erwartet wird, ein zweiter ein Jahr später). Die vorgeschlagene CSRD beinhaltet eine verpflichtende Prüfung der bereitgestellten Informationen (begrenzte Sicherheit) und eine verpflichtende digitale Berichterstattung im ESEF-Format mit entsprechender Kennzeichnung der Nachhaltigkeitsinformationen unter Verwendung einer noch zu entwickelnden Taxonomie.

Vorgesehene Inhaltsbereiche der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards sind:

  • Umweltaspekte:
    • Verlangsamung des Klimawandels;
    • Anpassung an den Klimawandel;
    • Wasser- und Meeresressourcen;
    • Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft;
    • Verschmutzung; und
    • Biodiversität und Ökosysteme.
  • Soziale Aspekte:
    • Chancengleichheit, einschließlich Ausbildung und Qualifikationsentwicklung, Gleichstellung der Geschlechter und gleiches Entgelt für gleiche Arbeit sowie Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen;
    • Arbeitsbedingungen, einschließlich sicherer und anpassungsfähiger Arbeitsplätze, Löhne, sozialer Dialog und Beteiligung der Arbeitnehmer, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie ein gesundes, sicheres und gut angepasstes Arbeitsumfeld; und
    • Menschenrechte, Grundfreiheiten, demokratische Grundsätze und Standards.
  • Unternehmensführungsaspekte:
    • Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens, auch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsfaktoren, und deren Zusammensetzung;
    • Geschäftsethik und Unternehmenskultur, einschließlich Korruptions- und Bestechungsbekämpfung;
    • politisches Engagement des Unternehmens, einschließlich seiner Lobbying-Aktivitäten;
    • die Steuerung und die Qualität der Beziehungen zu Geschäftspartnern, einschließlich der Zahlungsbedingungen; und
    • die internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme des Unternehmens, einschließlich in Bezug auf den Berichtsaufstellungsprozess.

Die Kommission schlägt eine Umsetzung der CSRD in nationales Recht durch die Mitgliedsstaaten bis zum 1. Dezember 2022 vor, so dass die Änderungen erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden wären.

Der Richtlinientext geht auch auf den Kontext des Vorschlags ein und weist in der einleitenden Begründung insbesondere auf den Vorschlag der IFRS-Stiftung hin, einen neuen internationalen Sustainability Standards Board einzurichten:

Es gibt bereits eine Reihe von wichtigen internationalen Initiativen. Sie sollen dazu beitragen, die weltweite Konvergenz und Harmonisierung von Nachhaltigkeitsberichtsstandards zu erreichen. [...] EU-Unternehmen und Investoren, die global agieren, werden von dieser Konvergenz und Harmonisierung profitieren. [...] Die Vorschläge der International Financial Reporting Standards Foundation zur Schaffung eines neuen Sustainability Standards Board sind in diesem Zusammenhang besonders relevant, ebenso wie die bereits von etablierten Initiativen geleistete Arbeit [...]. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, auf internationalen Initiativen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen und zu ihnen beizutragen.

Das Paket zu nachhaltiger Finanzierung, das die vorgeschlagene neue Richtlinie beinhaltet, und eine entsprechende Presseerklärung stehen Ihnen auf der Internetseite der Kommission zur Verfügung.

Das DRSC hat auf die Veröffentlichung des Richtlinienentwurfs, dessen vorgeschlagener Anwendungsbereich gemäß den Ergebnissen der im Februar 2021 veröffentlichten DRSC-Studie bereits in der Anfangsphase die Anzahl berichtspflichtiger Unternehmen in Deutschland um das 30-fache ansteigen lassen würde, mit einer ausführlichen Presseerklärung und einem Briefing Paper reagiert.

Eine detaillierte deutschsprachige Analyse und Erläuterung der vorgeschlagenen Änderungen bietet Ihnen unser IFRS fokussiert-Newsletter. Eine englischsprachige Analyse bietet Ihnen dieser Purpose-driven Business Reporting in Focus-Newsletter.

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