Endgültige EFRAG-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung an IFRS 16

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09.04.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2020/4 'Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' veröffentlicht.

Die vorgeschlagene Änderung zielt darauf ab, klarzustellen, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften in IFRS 16 Leasingverhältnisse auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden hat, die bei der Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht.

EFRAG ist der Meinung, dass der IASB den Sachverhalt umfassend und zeitnah klären sollte, zum Beispiel im Rahmen der künftigen Überprüfung von IFRS 16 nach der Einführung. Für die Übergangszeit kann EFRAG eine Zwischenlösung akzeptieren, sie aber Vereinfachungsmöglichkeiten gegenüber den Vorschlägen im Entwurf.

Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch die endgültige Stellungnahme zugänglich.

Nachtrag: Am 12. Mai hat EFRAG eine Zusammenfassung der Rückmeldungen veröffentlicht, in der gezeigt wird, wie die Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf in der Erarbeitung der endgültigen Stellungnahme berücksichtigt wurden.

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