EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum vorgeschlagenen neuen Standard für preisregulierte Geschäftsvorfälle

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14.04.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/1 'Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden' veröffentlicht.

Der vorgeschlagene neue Standard soll IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten ersetzen.

Im Stellungnahmeentwurf

  • stimmt EFRAG den Vorschlägen des IASB im Allgemeinen zu und ist der Ansicht, dass die Vorteile sowohl für die Adressaten als auch für die Ersteller die Kosten überwiegen würden;
  • bittet EFRAG die Interessengruppen um ihre Meinung zu möglichen unbeabsichtigten Folgen in Bezug auf die Auswirkungen des Anwendungsbereichs außerhalb des Versorgungssektors;
  • unterstützt EFRAG die drei vorgeschlagenen Komponenten der zulässigen Gesamtvergütung, mit Ausnahme der Behandlung von unfertigen Bauleistungen;
  • ist EFRAG nicht einverstanden mit der vorgeschlagenen Anwendung eines angemessenen Mindestzinssatzes als Abzinsungssatz für regulatorische Vermögenswerte, wenn der angegebene regulatorische Zinssatz ungenügend ist;
  • ist EFRAG der Ansicht, dass der Detaillierungsgrad, der erforderlich ist, um die spezifischen Angabeziele zu erreichen, eine erhebliche Belastung für die berichterstattenden Unternehmen bei der Erstellung der Informationen darstellen könnte; und
  • stellt EFRAG die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 und IFRS 3 in Frage.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 28. Juli 2021 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

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