EFRAG veröffentlicht endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Verlängerung der praktischen Erleichterung bezüglich Mietkonzessionen

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02.04.2021

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber der Europäischen Kommission eine positiven Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Änderung an IFRS 16)' ausgesprochen.

Am 31. März 2021 hat der International Accounting Standards Board (IASB) hat Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Änderung an IFRS 16) herausgegeben und damit den Anwendungszeitraum der Änderung vom Mai 2020 um ein Jahr verlängert, mit der Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt wird, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist.

EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderung die Übernahmekriterien der EU erfüllt. Zugang zur Übernahmeempfehlung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier. EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in Europa aktualisiert, um die Veröffentlichung der Übernahmeempfehlung widerzuspiegeln.

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