Abschließender Bericht der Europäischen Kommission zum Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen

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28.04.2021

Im März 2018 initiierte die Europäische Kommission (EK) eine "Fitness-Check-Bewertung" der öffentlichen Berichterstattung von EU-Unternehmen. Die endgültigen Ergebnisse dieser Bewertung wurden nun veröffentlicht.

Die Wirksamkeit des EU-Rahmens für die öffentliche Berichterstattung von EU-Unternehmen wurde zunächst anhand der unmittelbaren Ziele bewertet, nämlich der Versorgung der Interessengruppen mit finanziellen und nichtfinanziellen Informationen, die quantitativ und qualitativ ausreichend, relevant, vergleichbar, zuverlässig und zeitnah sind. Anschließend wurde der Rahmen im Hinblick auf seinen Beitrag zu den umfassenderen EU-Zielen (i) wirksames Funktionieren des Binnenmarktes, (ii) integrierter Kapitalmarkt, (iii) finanzielle Stabilität und (iv) nachhaltiges Wachstum bewertet.

Wie im März 2018 berichtet schien das ursprüngliche Konsultationsdokument seltsam gegen die Verwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben eingenommen zu sein. Der Abschlussbericht kommt nun jedoch zu dem Schluss:

Insgesamt erreicht der EU-Rahmen für die Unternehmensberichterstattung die unmittelbaren Ziele in hohem Maße. Insbesondere die IAS-Verordnung scheint das wirksamste Instrument zur Gewährleistung qualitativ hochwertiger und vergleichbarer öffentlicher Finanzinformationen in der gesamten EU zu sein.

Im Zusammenhang mit der eingehenderen Analyse der IAS-Verordnung wird in dem Bericht festgestellt, dass die IAS-Verordnung eine begrenzte Flexibilität zur Änderung der vom IASB herausgegebenen Standards bietet, falls ein Standard die fachlichen Übernahmekriterien nicht erfüllt oder dem öffentlichen Interesse der EU nicht dienlich ist. Der Bericht stellt jedoch auch fest, dass die EU bisher in der Lage war, mit solchen Situationen umzugehen, indem sie die begrenzte Flexibilität innerhalb der Grenzen der IAS-Verordnung nutzte und dies nur sehr sparsam tun musste.

Als mögliche Folgemaßnahme zur IAS-Verordnung wird im Bericht festgestellt:

Die IAS-Verordnung scheint das wirksamste Instrument zur Gewährleistung vergleichbarer und vollständiger Finanzinformationen in ganz Europa zu sein. Auf der Grundlage weiterer Konsultationen mit allen Interessengruppen könnte eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden, um zu bewerten, ob der Anwendungsbereich der von der EU übernommenen IFRS auf alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen und - als Unternehmensoption - auf kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), die die Ausgabe von Wertpapieren planen, oder auf größere nicht börsennotierte Unternehmen ausgedehnt werden sollte.

Der Fitness-Check erstreckte sich auch auf die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die als "ein bahnbrechendes Stück Gesetzgebung bei ihrer Einführung im Jahr 2014" beschrieben wird. Allerdings wird in dem Bericht festgehalten, dass sie möglicherweise keine adäquate Antwort mehr auf neue Herausforderungen ist, insbesondere auf den wachsenden Bedarf von Anlegern und anderen Interessengruppen an Nachhaltigkeitsinformationen. Der Bericht kommt daher zu dem Schluss, dass dieser Aspekt des EU-Rahmens für die Unternehmensberichterstattung "nicht sicherstellt, dass die Berichtspraktiken angemessen sind, um den Interessengruppen zu ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Unternehmen für ihre Umweltauswirkungen zur Verantwortung zu ziehen". Eine Überarbeitung der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung ist derzeit im Gange, und ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wurde letzte Woche veröffentlicht.

Sie können den Abschlussbericht zum Fitness-Check, der auch die Rechnungslegungsrichtlinie, die Bankkontenrichtlinie, die Versicherungskontenrichtlinie und die Transparenzrichtlinie untersuchte, hier auf der Internetseite der Kommission abrufen (nur in englischer Sprache verfügbar).

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