IPSASB veröffentlicht vier ineinandergreifende Entwürfe zu Bewertungsaspekten

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23.04.2021

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat vier Entwürfe veröffentlicht, die Änderungen bei der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden im Jahresabschluss, der Bewertung im Allgemeinen, der Bewertung von Sachanlagen sowie der Bewertung von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen vorschlagen.

Die vier Entwürfe werden zusammen veröffentlicht, um die vorgeschlagenen gemeinsamen Bewertungsprinzipien und die Art und Weise, wie diese in den Entwürfen konsistent angewendet werden, hervorzuheben. Die vier Entwürfe sind unten aufgeführt (alle Verknüpfungen auf die Internetseite des IPSASB). Stellungnahmen zu allen Entwürfen werden bis zum 25. Oktober 2021 erbeten.

  • Entwurf ED 76 Aktualisierung des Rahmenkonzepts: Kapitel 7, Bewertung von Vermögenswerten und Schulden im Abschluss strafft die Bewertungsgrundsätze des Rahmenkonzepts, indem ungenutzte Bewertungsgrundlagen gestrichen werden und der Fokus auf häufig verwendete Bewertungsgrundlagen verstärkt wird.
  • Entwurf ED 77 Bewertung schlägt neue Leitlinien in einem einzigen Standard vor, die sich damit befassen, wie häufig verwendete Bewertungsgrundlagen in der Praxis angewendet werden.
  • Entwurf ED 78 Sachanlagen aktualisiert IPSAS 17 Sachanlagen durch Hinzufügen von allgemeinen Bewertungsleitlinien und Bewertungsoptionen bei der Bilanzierung von Vermögenswerten innerhalb des Anwendungsbereichs.
  • Entwurf ED 79 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche ist an IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche angeglichen und schlägt neue Leitlinien für die Bilanzierung von langfristigen Vermögenswerten vor, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden.

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