April

Tagesordnung für die nächste Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses des DRSC

28.04.2021

Der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC wird am 7. Mai 2021 per Videokonferenz tagen. Die Tagesordnung für die Sitzungen steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 21. Sitzung wird der Gemeinsame Fachausschuss die Diskussion zum Kommissionsvorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie fortsetzen.

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Abschließender Bericht der Europäischen Kommission zum Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen

28.04.2021

Im März 2018 initiierte die Europäische Kommission (EK) eine "Fitness-Check-Bewertung" der öffentlichen Berichterstattung von EU-Unternehmen. Die endgültigen Ergebnisse dieser Bewertung wurden nun veröffentlicht.

Die Wirksamkeit des EU-Rahmens für die öffentliche Berichterstattung von EU-Unternehmen wurde zunächst anhand der unmittelbaren Ziele bewertet, nämlich der Versorgung der Interessengruppen mit finanziellen und nichtfinanziellen Informationen, die quantitativ und qualitativ ausreichend, relevant, vergleichbar, zuverlässig und zeitnah sind. Anschließend wurde der Rahmen im Hinblick auf seinen Beitrag zu den umfassenderen EU-Zielen (i) wirksames Funktionieren des Binnenmarktes, (ii) integrierter Kapitalmarkt, (iii) finanzielle Stabilität und (iv) nachhaltiges Wachstum bewertet.

Wie im März 2018 berichtet schien das ursprüngliche Konsultationsdokument seltsam gegen die Verwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben eingenommen zu sein. Der Abschlussbericht kommt nun jedoch zu dem Schluss:

Insgesamt erreicht der EU-Rahmen für die Unternehmensberichterstattung die unmittelbaren Ziele in hohem Maße. Insbesondere die IAS-Verordnung scheint das wirksamste Instrument zur Gewährleistung qualitativ hochwertiger und vergleichbarer öffentlicher Finanzinformationen in der gesamten EU zu sein.

Im Zusammenhang mit der eingehenderen Analyse der IAS-Verordnung wird in dem Bericht festgestellt, dass die IAS-Verordnung eine begrenzte Flexibilität zur Änderung der vom IASB herausgegebenen Standards bietet, falls ein Standard die fachlichen Übernahmekriterien nicht erfüllt oder dem öffentlichen Interesse der EU nicht dienlich ist. Der Bericht stellt jedoch auch fest, dass die EU bisher in der Lage war, mit solchen Situationen umzugehen, indem sie die begrenzte Flexibilität innerhalb der Grenzen der IAS-Verordnung nutzte und dies nur sehr sparsam tun musste.

Als mögliche Folgemaßnahme zur IAS-Verordnung wird im Bericht festgestellt:

Die IAS-Verordnung scheint das wirksamste Instrument zur Gewährleistung vergleichbarer und vollständiger Finanzinformationen in ganz Europa zu sein. Auf der Grundlage weiterer Konsultationen mit allen Interessengruppen könnte eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden, um zu bewerten, ob der Anwendungsbereich der von der EU übernommenen IFRS auf alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen und - als Unternehmensoption - auf kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), die die Ausgabe von Wertpapieren planen, oder auf größere nicht börsennotierte Unternehmen ausgedehnt werden sollte.

Der Fitness-Check erstreckte sich auch auf die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die als "ein bahnbrechendes Stück Gesetzgebung bei ihrer Einführung im Jahr 2014" beschrieben wird. Allerdings wird in dem Bericht festgehalten, dass sie möglicherweise keine adäquate Antwort mehr auf neue Herausforderungen ist, insbesondere auf den wachsenden Bedarf von Anlegern und anderen Interessengruppen an Nachhaltigkeitsinformationen. Der Bericht kommt daher zu dem Schluss, dass dieser Aspekt des EU-Rahmens für die Unternehmensberichterstattung "nicht sicherstellt, dass die Berichtspraktiken angemessen sind, um den Interessengruppen zu ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Unternehmen für ihre Umweltauswirkungen zur Verantwortung zu ziehen". Eine Überarbeitung der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung ist derzeit im Gange, und ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wurde letzte Woche veröffentlicht.

Sie können den Abschlussbericht zum Fitness-Check, der auch die Rechnungslegungsrichtlinie, die Bankkontenrichtlinie, die Versicherungskontenrichtlinie und die Transparenzrichtlinie untersuchte, hier auf der Internetseite der Kommission abrufen (nur in englischer Sprache verfügbar).

DRSC-Veranstaltung zur EU-Taxonomie-Verordnung

28.04.2021

Am 20. Mai 2021 bietet das DRSC eine virtuelle Konferenz zur EU-Taxonomie-Verordnung an.

Thema der zweistündigen Veranstaltung wird sein „Praktikable Wege zur effektiven grünen Berichterstattung“.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im März

27.04.2021

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 18. und 19. März 2021 veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung des IASB):

  • Primäre Abschlussbestandteile (1–27): Die ASAF-Mitglieder diskutierten die geplante erneute Erörterung der Projektvorschläge im Lichte der Rückmeldungen zum im Dezember 2019 veröffentlichten Entwurf. Zu den Vorschlägen, die der Board erneut erörtern will, gehören Zwischensummen und Kategorien, von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen sowie Disaggregierung.
  • Agendakonsultation (28–44): Die ASAF-Mitglieder diskutierten die Kernthemen der bevorstehenden Bitte um Informationsübermittlung und mögliche Einbindungsaktivitäten.
  • Lageberichterstattung (45–60): Der Stab stellte den bevorstehenden Entwurf vor, und die ASAF-Mitglieder berichteten über ihre vorläufigen Pläne für Einbindungsaktivitäten in ihren Rechtskreisen.
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 (61–64): Die ASAF-Mitglieder tauschten ihre Ansichten über die Anwendung der Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in IFRS 9 aus und über Sachverhalte, die der Board ihrer Meinung nach im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung dieser Vorschriften berücksichtigen sollte.
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 (65–80): Die ASAF-Mitglieder tauschten ihre ersten Sichtweisen und Rückmeldungen aus, die sie zu den Themen in der Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 erhalten hatten.
  • Rohstoffindustrien (81–100): Die ASAF-Mitglieder diskutierten die Pläne des Boards hinsichtlich der Festlegung des Umfangs und der Ausrichtung eines Projekts zu Rohstoffindustrien.
  • Laufende Projekte des IASB und Planung der Tagesordnung der nächsten ASAF-Sitzung (101–105): Die ASAF-Mitglieder wurden über den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms des IASB und informiert und erörterte mögliche Themen für die ASAF-Sitzung im Juni 2021. Außerdem wurde die Frage aufgeworfen, ob der IASB bei den ASAF-Sitzungen weiterhin schriftlich über das Arbeitsprogramm des Boards informieren sollte.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

EFRAG-Veranstaltung zum Entwurf des Berichts über die Berichterstattung über nichtfinanzielle Risiken und Chancen

27.04.2021

Am 25. Mai 2021 wird die Projektarbeitsgruppe der Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Risiken und Chancen und die Verknüpfung mit dem Geschäftsmodell die Ergebnisse aus ihrem Berichtsentwurf in einer Einbindungsveranstaltung vorstellen.

Der Berichtsentwurf wurde nach der Durchführung von Feldstudien entwickelt, die eine Beurteilung der folgenden Punkte beinhalteten:

  • Berichtspraktiken zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken, Chancen und der Verknüpfung mit dem Geschäftsmodell;
  • Bedürfnisse und Erwartungen der Adressaten, das Ausmaß, in dem diese durch die aktuelle Berichtspraxis adressiert werden und die Herausforderungen, denen sich Unternehmen bei der Bereitstellung solcher Informationen gegenübersehen; und
  • innovative Beispiele für die Verwendung von Berichtsdaten und Technologien.

Ziel der Veranstaltung ist es, die wichtigsten Ergebnisse mit den Interessengruppen zu diskutieren und sich mit ihnen auszutauschen, bevor der Abschlussbericht im Frühsommer veröffentlicht wird.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung für die Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG. Auch ein Programm für die Veranstaltung ist jetzt verfügbar. 

Tätigkeitsbericht 2020 der OePR

27.04.2021

Die Österreichische Prüfstelle für Rechnungswesen (OePR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2020 vorgelegt.

Die OePR hat Konzern- und Jahresabschlüsse und Bilanzen von insgesamt 27 Unternehmen geprüft. Bei fünf von ihnen stellten die Prüfer eine fehlerhafte Rechnungslegung fest, was eine überdurchschnittlich hohe Fehlerquote von 19% ergibt. Die Fehler ergaben sich in Bezug auf IAS 36 und IFRS 15 sowie in Bezug auf eine UGB-Regelung.

Den Tätigkeitsbericht 2020 der OePR finden Sie hier.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

26.04.2021

Der IASB wird am 27. und 28. April 2021 per Videokonferenz tagen und fünf Themen erörtern. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Stab hat in seiner Februar-Sitzung Papiere zu den Themen "Konditionen und Bedingungen", "Priorität bei Liquidation" und "Potenzielle Verwässerung" vorgelegt, damit der Board seine Entscheidungen über die Ziele und Prinzipien der Angabevorschriften und die zur Erfüllung dieser Ziele erforderlichen Angaben treffen kann. Der Stab legt jetzt Verfeinerungen zu den Vorschlägen vor. Der Stab stellt vorgeschlagene Angabevorschriften in Bezug auf die wesentlichen Bedingungen von Instrumenten vor (einschließlich der Angabe von schuldenähnlichen Eigenschaften von Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital klassifiziert werden, eigenkapitalähnlichen Eigenschaften von Finanzinstrumenten, die als finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert werden, und schuldenähnlichen und eigenkapitalähnlichen Eigenschaften, die die Klassifizierung von Komponenten zusammengesetzter Finanzinstrumente bestimmen) vor; Liquidation (z. B. die in Kategorien aufgegliederte Kapitalstruktur eines Unternehmens, um den Abschlussadressaten ein Verständnis der Kapitalstruktur und der Qualität der verschiedenen Kapitalkategorien zu ermöglichen, einschließlich der Priorität bei der Liquidation); und die potenzielle Verwässerung von Stammaktien, die sich aus Finanzinstrumenten ergibt, die durch die Lieferung von Stammaktien erfüllt werden könnten (z. B. Wandelanleihen und Derivate auf Eigenkapital).

Dynamisches Risikomanagement: Der Board wird in dieser Sitzung die Rückmeldungen aus den auf Banken fokussierten Einbindungsaktivitäten diskutieren. Die Hauptaussagen sind, dass fast alle Teilnehmer die Zielsetzung des Modells des dynamischen Risikomanagements unterstützten, dass aber, da die Risikomanagementstrategie üblicherweise das Zielprofil auf Basis eines Risikolimits definiert, dies in das Modell des dynamischen Risikomanagements aufgenommen werden sollte, um die Risikomanagementsicht besser widerzuspiegeln. Die meisten Teilnehmer wiesen darauf hin, dass das Problem der Bilanzierungsinkongruenz im Modell des dynamischen Risikomanagements noch nicht vollständig gelöst ist bzw. im Widerspruch zur Bilanzierungspraxis steht. Alle Teilnehmer waren besorgt über die möglichen Auswirkungen der Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten im sonstigen Gesamtergebnis auf das regulatorische Kapital und die Volatilität des Kapitals. Viele Teilnehmer äußerten sich auch zu den Implementierungskosten und der Änderung der aktuellen Praktiken, dem Informationsbedarf der Adressaten hinsichtlich des dynamischen Risikomanagements und der Angabe von sensiblen Informationen. Fast alle Teilnehmer äußerten sich positiv zur Möglichkeit der Designierung einer offenen Nettorisikoposition oder von Sichteinlagen. In Bezug auf vorzeitig fällige Vermögenswerte schlugen die meisten Teilnehmer jedoch vor, dass die Designierung der Schicht von Nominalbeträgen anstelle eines Prozentsatzes (Anteils) des Portfolios erlaubt sein sollte. Der Stab fragt den Board, ob der Stab irgendwelche Hinweise, Kommentare oder Fragen zu den Rückmeldungen hat, die dem Stab bei der Formulierung des Plans für die nächsten Schritte des Projekts helfen würden.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Board wird in dieser Sitzung Rückmeldungen von Abschlussadressaten und Rückmeldungen zur Angabe von Informationen über Geschäfts- oder Firmenwerte, zur Wirksamkeit des Wertminderungstests und zur Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten diskutieren. Es gab Unterstützung für die Erweiterung der Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen, einschließlich Informationen über die nachfolgenden Ergebnisse von Unternehmenszusammenschlüssen, aber einige Bedenken hinsichtlich der monetären und proprietären Kosten, die damit verbunden sind. Die meisten Stellungnehmenden stimmten darin überein, dass es nicht möglich ist, eine wesentlich wirksamere Werthaltigkeitsprüfung zu vertretbaren Kosten zu entwickeln, machten aber einige Vorschläge zur Verbesserung ihrer Anwendung. Die Ansichten darüber, ob die Abschreibung wieder eingeführt werden sollte, bleiben gemischt und es wurden keine neuen konzeptionellen Argumente vorgebracht. Der Board wird nicht aufgefordert, eine Entscheidung zu treffen.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der Board wird gebeten werden, die Agendaentscheidung in Bezug auf Konfigurations- oder Anpassungskosten in einer Cloud-Computing-Vereinbarung (IAS 38) zu bestätigen. Der Stab wird außerdem das neueste IFRIC Update vorstellen.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Board wird die ersten Analysen und Empfehlungen des Stabs zu den Grundsätzen der Aggregierung und der Disaggregierung sowie zu den Rollen des primären Abschlusses und des Anhangs diskutieren. Der Stab empfiehlt dem Board, das Prinzip in Bezug auf den Zweck der Disaggregierung deutlicher zu formulieren (d. h. Posten sind zu disaggregieren, wenn die daraus resultierenden disaggregierten Informationen wesentlich sind). Der Stab empfiehlt dem Board außerdem, in die Beschreibung des primären Abschlusses einen Verweis auf die Verständlichkeit aufzunehmen, wenn es um die Rolle des primären Abschlusses und des Anhangs geht.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

7. Anwenderforum des DRSC zur elektronischen Finanzberichterstattung nach ESEF

26.04.2021

Am 23. April 2021 fand das siebte Anwenderforum des DRSC zur elektronischen Finanzberichterstattung nach dem neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) als Video- und Telefonkonferenz statt.

Das Anwenderforum diente im besonderen Maße als Plattform zum Erfahrungsaustausch nach der ersten Saison der ESEF-Umsetzung. Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmer den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), der unter anderem eine verpflichtende digitale Berichterstattung in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat vorsieht.

Zum den Erörterungen hat das DRSC jetzt einen Bericht veröffentlicht, den Sie hier auf der Internetseite des DRSC einsehen können. Das nächste Anwenderforum zum Thema soll im Herbst 2021 stattfinden.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im April 2021

23.04.2021

Das IFRS Interpretations Committee hat am 20. April 2021 per Videokonferenz getagt und hat Analysen der Stellungnahmen zu drei vorläufigen Agendaentscheidungen erörtert.

IAS 19 — Zuordnung von Leistungen zu Dienstleistungsperioden: Im Dezember 2020 erörterte das Committee die Dienstleistungsperioden, denen ein Unternehmen die Leistung für einen leistungsorientierten Plan zuordnet, wenn die Höhe der Altersversorgungsleistung, auf die ein Arbeitnehmer Anspruch hat, von der Dauer der Dienstzeit vor der Pensionierung abhängt. Das Committee kam zu dem Schluss, dass das Unternehmen die Leistungsperiode nur den letzten 16 Jahren der Dienstzeit des Arbeitnehmers zuordnet. Einige Stellungnehmende merkten an, dass das Committee die Möglichkeit nicht ausschließen sollte, die Verpflichtung unter Anwendung der übergeordneten Zielsetzung in IAS 19:1 ab dem Zeitpunkt der Beschäftigung zuzuordnen.

Das Committee entschied, die Agendaentscheidung mit einigen vorgeschlagenen Änderungen zu finalisieren. Aufgrund der Komplexität von IAS 19 wird der Sachverhalt auch an den Board berichtet.

IAS 1 — Klassifizierung von Schulden mit Klauseln als kurz- oder langfristig: Im Dezember 2020 erörterte das Committee die eingegangenen informellen Rückmeldungen und Anfragen zu den unterschiedlichen Auslegungen, die sich aus der Anwendung der jüngsten Änderungen von IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Verbindlichkeiten ergeben. Das Committee stimmte in der Sitzung im Allgemeinen der Analyse zu, wie ein Unternehmen bestimmt, ob es "das Recht hat, die Erfüllung aufzuschieben", wenn eine langfristige Verbindlichkeit einer Bedingung unterliegt und die Erfüllung der Bedingung zu Zeitpunkten nach dem Abschlussstichtag unter Anwendung des geänderten IAS 1 getestet wird, in den drei beschriebenen Fällen. Fast alle Stellungnehmenden äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich des Ergebnisses der Anwendung der Änderungen von IAS 1 und schlugen vor, die Angelegenheit an den Board zu verweisen.

Das Committee beschloss, die Agendaentscheidung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu finalisieren, sondern die Angelegenheit an den Board zu verweisen, insbesondere unter Hinweis auf die von den Stellungnehmenden vorgebrachten neuen Informationen.

IFRS 9 — Absicherung von Schwankungen der Cashflows aufgrund von Realzinssätzen: Im Dezember 2020 erörterte das Committee, ob eine Absicherung der Variabilität der Zahlungsströme, die sich aus den Änderungen des Realzinssatzes ergeben, die Vermutung in IFRS 9:B6.3.13 widerlegen und als Cashflow-Hedge bilanziert werden könnte. Die Mitglieder des Committee stimmten allgemein mit der Schlussfolgerung des Stabs überein, dass die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen bei dem beschriebenen Sachverhalt nicht auf den Inflationsswap angewendet werden kann. Die Hälfte der Stellungnehmenden zur vorläufigen Agendaentscheidung war mit der Begründung, dass Cashflow Hedge Accounting nicht angewendet werden kann, nicht einverstanden. Der Stab hat die Gründe für die Uneinigkeit analysiert und unterstützt weiterhin die Schlussfolgerung in der Agendaentscheidung.

Das Committee beschloss, die Agendaentscheidung mit einem Änderungsvorschlag der Committee-Mitglieder zu finalisieren. Gleichzeitig wird der Sachverhalt aufgrund der vorgebrachten Bedenken an den Board berichtet.

Laufende Arbeiten: Der Stab analysiert Anfragen, die sich auf die Bilanzierung von Stromabnahmeverträgen in einem Brutto-Pool-Strommarkt beziehen.

IPSASB veröffentlicht vier ineinandergreifende Entwürfe zu Bewertungsaspekten

23.04.2021

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat vier Entwürfe veröffentlicht, die Änderungen bei der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden im Jahresabschluss, der Bewertung im Allgemeinen, der Bewertung von Sachanlagen sowie der Bewertung von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen vorschlagen.

Die vier Entwürfe werden zusammen veröffentlicht, um die vorgeschlagenen gemeinsamen Bewertungsprinzipien und die Art und Weise, wie diese in den Entwürfen konsistent angewendet werden, hervorzuheben. Die vier Entwürfe sind unten aufgeführt (alle Verknüpfungen auf die Internetseite des IPSASB). Stellungnahmen zu allen Entwürfen werden bis zum 25. Oktober 2021 erbeten.

  • Entwurf ED 76 Aktualisierung des Rahmenkonzepts: Kapitel 7, Bewertung von Vermögenswerten und Schulden im Abschluss strafft die Bewertungsgrundsätze des Rahmenkonzepts, indem ungenutzte Bewertungsgrundlagen gestrichen werden und der Fokus auf häufig verwendete Bewertungsgrundlagen verstärkt wird.
  • Entwurf ED 77 Bewertung schlägt neue Leitlinien in einem einzigen Standard vor, die sich damit befassen, wie häufig verwendete Bewertungsgrundlagen in der Praxis angewendet werden.
  • Entwurf ED 78 Sachanlagen aktualisiert IPSAS 17 Sachanlagen durch Hinzufügen von allgemeinen Bewertungsleitlinien und Bewertungsoptionen bei der Bilanzierung von Vermögenswerten innerhalb des Anwendungsbereichs.
  • Entwurf ED 79 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche ist an IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche angeglichen und schlägt neue Leitlinien für die Bilanzierung von langfristigen Vermögenswerten vor, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden.

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