April

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung an IFRS 16

09.04.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2020/4 'Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' veröffentlicht.

Die vorgeschlagene Änderung zielt darauf ab, klarzustellen, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften in IFRS 16 Leasingverhältnisse auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden hat, die bei der Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht.

EFRAG ist der Meinung, dass der IASB den Sachverhalt umfassend und zeitnah klären sollte, zum Beispiel im Rahmen der künftigen Überprüfung von IFRS 16 nach der Einführung. Für die Übergangszeit kann EFRAG eine Zwischenlösung akzeptieren, sie aber Vereinfachungsmöglichkeiten gegenüber den Vorschlägen im Entwurf.

Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch die endgültige Stellungnahme zugänglich.

Nachtrag: Am 12. Mai hat EFRAG eine Zusammenfassung der Rückmeldungen veröffentlicht, in der gezeigt wird, wie die Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf in der Erarbeitung der endgültigen Stellungnahme berücksichtigt wurden.

DRSC-Quartalsbericht zum ersten Quartal 2021 mit Beitrag des neuen DRSC-Präsidenten

09.04.2021

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 1. Quartal 2021, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRS IC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Georg Lanfermann, dem neuen Präsidenten des DRSC, der einen Überblick über die geplanten Entwicklungen des DRSC und die nichtfinanzielle Berichterstattung gibt.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

IFRS in your pocket 2021

09.04.2021

Wir stellen Ihnen die achtzehnte Auflage unseres beliebten Leitfadens zu den IFRS zur Verfügung – 'IFRS in your pocket 2021'.

IFRS in your pocket ist eine umfassende Zusammenfassung der aktuellen Standards und Interpretationen sowie Details zu den Projekten auf der Standardsetzungsagenda des IASB. Hinzu kommen Informationen über den Board und eine Analyse der weltweiten Anwendung der IFRS. Diese Kombination hat IFRS in your pocket zu einem jährlichen und unverzichtbaren, weltweiten Favoriten gemacht. Es ist der ideale Leitfaden und Auffrischungskurs für alle Beteiligten.

Im Hinblick auf neue Vorschriften zur Rechnungslegung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, ist es ein relativ ruhiges Jahr, verglichen mit den letzten Jahren, in denen IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 erstmals angewendet wurden. Nichtsdestotrotz gibt es einige wichtige Änderungen bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit der Verabschiedung von Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16).

Mit Blick auf die Zukunft ist IFRS 17 Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden.

Der Board wird auch Rückmeldungen zu mehreren Projekten einholen. Im November 2020 veröffentlichte der Board ein Diskussionspapier zur Konsultation über Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle. Darüber hinaus bittet der Board um Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12. Im Januar 2021 wurde der Entwurf ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden zur Kommentierung gestellt, in dem ein neuer Standard zu preisregulierten Geschäftsvorfällen vorgeschlagen wird, der IFRS 14 ersetzen soll.

Im März 2021 veröffentlichte der Board einen weiteren Entwurf im Rahmen der Angabeninitiative zur gezielten Überprüfung von Angaben auf Standardebene sowie eine Bitte um Informationsübermittlung zur Agendakonsultation, um die Fünfjahresplanung mitzugestalten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wird der Board voraussichtlich auch zu Vorschlägen für einen reduzierten Angabenrahmen für Tochterunternehmen, die kleine und mittelgroße Unternehmen sind, zum Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21) und zu Lageberichten konsultieren.

Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen.

Dritter fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen der Coronavirussituation auf die Rechnungslegung aktualisiert

08.04.2021

Anfang April 2020 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen dritten fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht. Dieser wurde nun erneut um weitere Fragen und Antworten ergänzt, die vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie in den Fokus rücken.

Die neu aufgenommenen Fragen betreffen die Sofortabschreibung sog. digitaler Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz sowie die Qualifizierung stiller Einlagen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds als Fremd- oder Eigenkapital in der Handelsbilanz des empfangenden Unternehmens.

Die ergänzten Fragen sind in dem neuen Dokument (Verknüpfung auf die Internetseite des IDW) entsprechend gekennzeichnet.

Tagesordnungen für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

07.04.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 29. April 2021 per Videokonferenz tagen. Am 30. April folgen Sitzungen des HGB-Fachausschusses und des Gemeinsame Fachausschusses. Die Tagesordnungen für die Sitzungen stehen jetzt zur Verfügung (die Sitzung des HGB-Fachausschusses wird nicht öffentlich sein).

Während seiner 101. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 53. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss ausschließlich nicht öffentlich tagen.

Während seiner 20. Sitzung wird der Gemeinsame Fachausschuss den EU-Kommissionsvorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie erörtern.

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IASB verschiebt Veröffentlichung des Entwurfs zur Lageberichterstattung auf Mai 2021

07.04.2021

Während es im Arbeitsprogramm des IASB bisher hieß, dass ein Entwurf für ein überarbeitetes Leitliniendokument 1 'Lageberichterstattung' im April 2021 erwartet wird, hat der IASB nun mitgeteilt, dass der erwartete Veröffentlichungstermin auf Mai 2021 verschoben wurde.

Da die Erörterungen des IASB in dem Projekt bereits abgeschlossen sind, muss die Verschiebung des Veröffentlichungsdatums auf den Versuch zurückgeführt werden, die Stellungnahmefristen zu verschiedenen Konsultationen auszugleichen.

Der IASB hat in der Sitzung im März 2021, in der die Stellungnahmefrist für den Entwurf zur Lageberichterstattung erörtert wurde, das schwierige Gleichgewicht und die Einschränkungen bei den Kapazitäten der Stellungnehmenden zur Kenntnis genommen:

  • Der IASB hat mehrere Konsultationsdokumente veröffentlicht und plant die Veröffentlichung mehrerer weiterer.
  • Die Coronavirus-Pandemie hat die Ressourcen der Stakeholder eingeschränkt.
  • Die Stellungnehmenden zum Entwurf entwickeln möglicherweise auch Antworten auf die bevorstehenden Vorschläge der Treuhänder zur Änderung der Satzung der Stiftung, um einen internationalen Board für Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb der bestehenden Governance-Struktur der IFRS-Stiftung zu bilden, und könnten es schwierig finden, auf beide Dokumente gleichzeitig zu antworten.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie die kurze Presseerklärung, in der die Verschiebung bekanntgegeben wird.

Aufzeichung eines EAA-Workshops zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

07.04.2021

Am 26. März 2021 hat der IASB in Zusammenarbeit mit der European Accounting Association (EAA) einen virtuellen Workshop abhalten. Das Seminar gab einen Überblick über den IASB-Entwurf zu primären Abschlussbestandteilen und die einschlägige wissenschaftliche Literatur. Der Workshop gab einen Überblick über die Bitte um Informationsübermittlung bezüglich der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen'.

Zweck des Workshops war es, von Wissenschaftlern Rückmeldungen zu den in der Bitte um Informationsübermittlung vom Dezember 2020 beschriebenen Sachverhalte zu erhalten und relevante wissenschaftliche Erkenntnisse zu diskutieren.

Eine Aufzeichung des Workshops und die verwendeten Folien finden sie auf der Internetseite der EAA.

Sitzungen von EFRAG-Board und TEG diese Woche

06.04.2021

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 7. April 2021 per Videokonferenz tagen. Am 8. April folgt eine Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG.

Die Papiere für die EFRAG-Board-Sitzung finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Die Papiere für die TEG-Sitzung finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

 

 

ESMA veröffentlicht Bericht zu den Aktivitäten der EU-Rechnungslegungsenforcer und ihren Erkenntnissen für das Jahr 2020

06.04.2021

Der Bericht bietet einen Überblick über die Aktivitäten der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) und der Rechnunglegungsenforcer in der EU im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der 2020 anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften in den Abschlüssen börsennotierter Unternehmen.

Europäische Rechnungslegungsenforcer haben die Abschlüsse von rund 729 IFRS-Emittenten geprüft, was 17% aller IFRS-Emittenten entspricht, deren Aktien in regulierten Märkten gehandelt werden. Diese Überprüfungen führten zu 265 Durchsetzungsmaßnahmen, mit denen wesentliche Abweichungen von den IFRS adressiert wurden.

Die Enforcer beurteilten auch nichtfinanzielle Informationen im Zusammenhang mit umweltbezogenen, sozialen und Governance-(ESG-)Aspekten für 737 Emittenten, was etwa 37% der geschätzten Gesamtzahl der Emittenten abdeckt, die einen nichtfinanziellen Bericht erstellen müssen. Dies führte zu 39 Durchsetzungsmaßnahmen.

Darüber hinaus wurden 611 Lageberichte zwecks Beurteilung der Einhaltung der ESMA-Richtlinien für alternative Erfolgskennzahlen geprüft, was rund 14% aller nach IFRS börsennotierten Emittenten in Europa abdeckt. Es wurden 93 korrigierende Maßnahmen ergriffen.

Der vollständige Bericht steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

Tagesordnung für die Aprilsitzung des IFRS-Beirats veröffentlicht

06.04.2021

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 13. April 2021 eine Sitzung per Videokonferenz abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Wir fassen die Tagesordnung nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 13. April 2021 (12:00h-16:25h)

  • Begrüßung und Ausblick des Vorsitzenden
  • Nachhaltigkeit
    • Einführung
    • Kleingruppensitzungen (geschlossener Sitzungsteil)
  • Aktuelles von den Treuhändern und der IFRS-Stiftung
  • Aktuelles vom Board
  • Rückmeldungen aus früheren Sitzungen des IFRS-Beirats
  • Nachhaltigkeit
    • Rückmeldungen aus den Kleingruppen
    • Zusammefassung der Ergebnisse durch den Vorsitzenden
  • Zusammenfassung der Sitzung

Die Agendapapiere sind auf der Internetseite des IASB verfügbar.

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