August

Wir reichen zwei Stellungnahmen beim IASB ein

31.08.2021

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB Stellungnahmen zum Entwurf 'Mangel an Umtauschbarkeit (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 21)' und zum Diskussionspapier 'Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle' eingereicht.

Bezüglich des Diskussionspapiers Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle stimmen wir im Allgemeinen mit den vorläufigen Sichtweisen des Boards überein, wie sie im Diskussionspapier zum Ausdruck kommen. Insbesondere stimmen wir zu, dass je nach den Merkmalen des übernehmenden Unternehmens unterschiedliche Methoden angewendet werden sollten. Wir stimmen zu, dass die Anwendung einer Buchwertmethode aus Kosten-Nutzen-Erwägungen gerechtfertigt ist, wenn das übernehmende Unternehmen keine nicht beherrschenden Anteilseigner hat. Wir sind jedoch nicht der Meinung, dass das übernehmende Unternehmen verpflichtet sein sollte, die Buchwerte des übertragenen Unternehmens zu verwenden. Wir stimmen auch zu, dass die Erwerbsmethode wahrscheinlich relevantere Informationen für Investoren liefert, die sich auf die allgemeinen Abschlüsse des übernehmenden Unternehmens verlassen müssen, um die von ihnen benötigten Informationen zu erhalten. Dementsprechend sind wir der Meinung, dass die Anwendung der Erwerbsmethode umfassender vorgeschrieben werden sollte, als dies im Diskussionspapier vorgeschlagen wird. Unsere englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier.

Bezüglich des Entwurfs Mangel an Umtauschbarkeit (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 21) erkennen wir an, dass die Verwendung eines offiziellen Wechselkurses möglicherweise keine aussagekräftigen Ergebnisse liefert, wenn dieser Kurs dem Unternehmen nicht zur Verfügung steht. Wir glauben jedoch auch nicht, dass der Versuch, den Wechselkurs zu schätzen, der verfügbar gewesen wäre, wenn die Währung umtauschbar gewesen wäre, zu aussagekräftigen Ergebnissen führen würde. Der Board sollte daher unserer Meinung nach eine Lösung anstreben, die der Vergleichbarkeit den Vorrang einräumt. Unsere englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier.

Übernahme der verlängerten praktischen Erleichterung in Bezug auf Mietkonzessionen

31.08.2021

Die Europäische Union hat die Änderung 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Änderung an IFRS 16)', die der IASB im März 2021 herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit der Änderung wird der Anwendungszeitraum der Änderung vom Mai 2020 um ein Jahr verlängert, mit der Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt wird, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist.

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 30. August 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

Aktualisierte Übersicht zur Angleichung von IPSAS und IFRS

30.08.2021

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), der für die Entwicklung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zuständig ist, hat eine aktualisierte Übersicht zur Verfügung gestellt, die zeigt, inwieweit einzelne IPSAS im Einklang mit den entsprechenden IFRS stehen.

Zugang zur aktualisierten Übersicht, die für die Septembersitzung des IPSASB aktualisiert wurde, haben Sie auf der Internetseite des IPSASB.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Ausgabe 2021 unseres Leitfadens IPSAS in your pocket, die wir im Februar veröffentlicht haben.

EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten

27.08.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Diskussionspapier mit dem Titel 'Bessere Informationen über immaterielle Werte – was ist der beste Weg vorwärts?' veröffentlicht.

In dem Diskussionspapier wird festgestellt, dass die Wertrelevanz von Jahresabschlüssen abnimmt, was darauf zurückzuführen sein könnte, dass Jahresabschlüsse keine Informationen über die große Bandbreite von immaterielle Werte enthalten, die für mehr Unternehmen als früher an Bedeutung gewonnen hat. Unzureichende Informationen über immaterielle Werte könnten aufgrund von Informationsasymmetrien den Marktwert des Unternehmens beeinträchtigen, zu einer ineffizienten Kapitalallokation in der Gesellschaft führen und die Beurteilung der Unternehmensführung erschweren. Außerdem ist es für die Adressaten schwierig, Unternehmen, die organisch wachsen, mit solchen zu vergleichen, die durch Akquisitionen wachsen, da die derzeitigen IFRS im Allgemeinen vorschreiben, dass erworbene immaterielle Vermögenswerte angesetzt werden müssen, während selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte nur unter bestimmten Umständen angesetzt werden können.

In dem Diskussionspapier werden drei Ansätze für bessere Informationen über immaterielle Werte erwogen:

  • Ansatz und Bewertung in den primären Abschlussbestandteilen;
  • Angaben zu spezifischen immateriellen Vermögenswerten im Anhang oder im Lagebericht;
  • Informationen über zukunftsorientierte Aufwendungen und Risiko-/Chancenfaktoren, die sich auf die künftige Leistung auswirken können, im Anhang zum Abschluss oder im Lagebericht.

Der Umfang der Überlegungen der EFRAG geht über die bestehende Definition von Vermögenswerten in der Rechnungslegung hinaus und umfasst auch Quellen eines möglichen wirtschaftlichen Nutzens, die nicht von einem Unternehmen kontrolliert werden. Aus diesem Grund wird im Diskussionspapier der Begriff "immaterielle Werte" anstelle von "immateriellen Vermögenswerten" verwendet. In der Pressemitteilung wird auch darauf hingewiesen, dass die künftige Berichterstattung über immaterielle Vermögenswerte und Wertschöpfung ein Schlüsselbereich für die Verknüpfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung ist.

Stellungnahmen zum Diskussionspapier werden bis zum 30. Juni 2022 erbeten.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

Das DRSC hat in einer eigenen Presseerklärung bekanntgegeben, eine neue Arbeitsgruppe des DRSC gründen zu wollen, die sich mit der Abbildung von immateriellen Werten integrativ befasst und damit sowohl die Finanzbericht- als auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Gegenstand hat.

Hinweis: Es ist nun auch möglich, durch Teilnahme an einer Befragung auf das Diskussionspapier zu reagieren.

Papiere für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

27.08.2021

Der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC wird am 2. September 2021 per Videokonferenz tagen, der IFRS-Fachausschuss am 2. und 3. September 2021. Die Papiere für die Sitzungen steht jetzt zur Verfügung. An der Tagesordnung für die Sitzung des IFRS-Fachausschusses haben sich Änderungen ergeben.

Während seiner 23. Sitzung wird der Gemeinsame Fachausschuss den IASB-Entwurf ED/2021/6 Lageberichterstattung diskutieren.

Die entsprechenden Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 105. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • IASB-Entwurf ED 2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)
  • IASB-Bitte um Informationsübermittlung - Dritte Agendakonsultation
  • IASB-Entwurf ED 2021/8 Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen

Die ursprünglich angesetzten Tagesordnungspunkte zum EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Vermögenswerten (Veröffentlichung erfolgte zu kurz vor der Sitzung, um noch Papiere zu erarbeiten) und zum IASB-Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle (Stellungnahme wurde im Umlaufverfahren verabschiedet) entfallen.

Die entsprechenden Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Neue Ausgabe des 'Investor Update'

26.08.2021

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In der 24. Ausgabe sind die folgenden Themen enthalten:

  • Im Profil — Philip Robinson, Rechnungslegungsspezialist in der Corporate Finance Group bei Moody's
  • zur Kommentierung stehende Dokumente des IASB
  • aktuelle Nachrichten und Hinweise auf Materialien für Anleger

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. 

Sitzung der Weltstandardsetzer im September

26.08.2021

Die nächste Sitzung der Weltstandardsetzer wird am 27. und 28. September 2021 stattfinden. Sie wird vollständig virtuell abgehalten. Ein vorläufiges Programm und weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Im Vorfeld der Konferenz wird es Video-Updates zu den Aktivitäten des IASB, des IFRS Interpretations Committee und der Nachhaltigkeitsinitiative der IFRS-Stiftung geben. Auf der Konferenz selbst wird es dann Fragerunden zu diesen Themen geben, für die die Teilnehmer im Voraus Fragen einreichen können.

Die Teilnehmer sind außerdem eingeladen, im Vorfeld der Konferenz eine Umfrage zu beantworten, in der untersucht wird, wie sich die Pandemie auf die Zusammenarbeit der nationalen Standardsetzer mit der IFRS-Stiftung auswirkt. Während der Konferenz wird es eine Podiumsdiskussion zu den Ergebnissen der Umfrage geben.

Die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 27. September 2021 (09:30h - 15:30h)

  • Angebot des Austauschs zu den folgenden Themen
    • Übersetzungen, Übernahme, Urheberrecht
    • IFRS-Publikationen
    • Regionalgruppe Asien-Ozeanien
    • Regionalgruppe Afrika
  • Fragen und Antworten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Begrüßung durch den neuen IASB-Vorsitzenden
  • Wie hat die Pandemie die Zusammenarbeit mit der IFRS-Stiftung verändert?
  • Die Zukunft des Arbeitsprogramms des IASB — Agendakonsultation: Wie geht es weiter?
  • Einzelgruppensitzungen zu folgenden Themen
    • Reduzierte Angaben für Tochtergesellschaften
    • Angabenvorschriften in IFRS — Ein Pilotansatz
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung
  • Angebot des Austauschs zu den folgenden Themen
    • Übersetzungen, Übernahme, Urheberrecht
    • IFRS-Publikationen
    • Regionalgruppe Europa
    • Regionalgruppe Nord- und Südamerika

Dienstag, 28. September 2021 (10:00h - 15:30h)

  • Angebot des Austauschs zu den folgenden Themen
    • Übersetzungen, Übernahme, Urheberrecht
    • IFRS-Publikationen
    • Regionalgruppe Asien-Ozeanien
    • Regionalgruppe Afrika
  • Fragen und Antworten zu den Aktivitäten von IASB und IFRS Interpretations Committee
  • Hin zu einem überarbeiteten Leitliniendokument zur Lageberichterstattung
  • Einzelgruppensitzungen zu folgenden Themen
    • Reduzierte Angaben für Tochtergesellschaften
    • Angabenvorschriften in IFRS — Ein Pilotansatz
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung
  • Angebot des Austauschs zu den folgenden Themen
    • Übersetzungen, Übernahme, Urheberrecht
    • IFRS-Publikationen
    • Regionalgruppe Europa
    • Regionalgruppe Nord- und Südamerika
  • Abschließende Anmerkungen

Alle bis jetzt verfügbaren Informationen können hier auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Direkt an die WSS-Sitzung wird sich die Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) am 29. und 30. September 2021 anschließen.

EFRAG sucht Experten für die Überprüfung der Entwürfe der EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

25.08.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ruft externe Experten zur Teilnahme an Arbeitsgruppen auf, um die Entwürfe der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) zu überprüfen, die derzeit von einer Arbeitsgruppe entwickelt werden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Bewerbungen werden bis zum 15. September 2021 entgegengenommen.

Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Beobachtungsliste der IPTF verfügbar

23.08.2021

In IAS 29 'Rechnungslegung in Hochinflationsländern' werden allgemeine Leitlinien für die Beurteilung, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist, definiert und zur Verfügung gestellt. Allerdings nennt der IASB keine bestimmten Rechtskreise. Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) beobachtet den Status 'hochinflationärer' Länder. Obwohl die Task Force diese Beobachtung für Zwecke der Anwendung von US-GAAP durchführt, ähneln ihre Kriterien für die Identifizierung solcher Länder denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach IAS 29.

Im Agendapapier für die Sitzung am 18. Mai 2021, das jetzt verfügbar ist, wird die folgende Sichtweise der Gruppe zum Ausdruck gebracht:

Länder, in denen die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Argentinien
  • Iran
  • Libanon
  • Simbabwe
  • Sudan
  • Südsudan
  • Venezuela

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Surinam

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre über 100% betrug:

In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre nach einer Hochinflation in einer diskretionären Periode über 100% betrug:

In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation zwischen 70% und 100% liegt oder in denen in der laufenden Periode ein deutliche Steigerung (mehr als 25%) der Inflation auftrat:

  • Angola
  • Haiti
  • Jemen
  • Liberia

Die IPTF weist auch darauf hin, dass es weitere Länder geben könnte, deren kumulative Inflationsraten in den letzten drei Jahren 100% überschritten haben oder die aus anderen Gründen überwacht werden sollten, die aber nicht in die Analyse einbezogen werden, da die erforderlichen Daten nicht verfügbar sind. Als Beispiel wird Syrien angeführt.

Das Agendapapier mit exakten Zahlen, detaillierten Erläuterungen der Berechnung und Anmerkungen der IPTF finden Sie auf der Internetseite des CAQ.

 

MASB veröffentlicht Bulletins zur islamischen Rechnungslegung und zu MFRS 17 'Versicherungsverträge'

20.08.2021

In den letzten Monaten hat der malaysische Standardsetzer Malaysian Accounting Standards Board (MASB) drei Bulletins herausgegeben, in denen die Anwendung von MFRS 17 'Insurance Contracts' (äquivalent zu IFRS 17 'Versicherungsverträge') auf Takaful, eine islamische oder Scharia-konforme Alternative zu konventionellen Versicherungen, erörtert wird.

Issues Bulletin 1 MFRS 17 Insurance Contracts: Definition and Scope for Takaful kommt zu dem Schluss, dass Takaful in den Anwendungsbereich von MFRS 17 Insurance Contracts fallen würden.

Issues Bulletin 2 Columnar Presentation of Takaful Funds in Takaful Entity Financial Statements bekräftigt, dass bei der Anwendung von MFRS 17 Insurance Contracts eine spaltenweise Darstellung in den primären Abschlüssen eines Takaful-Unternehmens erfolgen kann.

Issues Bulletin 3 Reporting Qard in the Takaful Fund Column within Takaful Entity Financial Statements kommt zu dem Schluss, dass aus Sicht des Takaful-Fonds Qard Teil der Erfüllungs-Cashflows gemäß MFRS 17 Insurance Contracts ist.

Der MASB hat sich auch mit den Auswirkungen von Qard auf die Rechnungslegung befasst, falls sich ein Takaful-Unternehmen dafür entscheidet, eine separate Spalte als Takaful-Betreiber in seinem Abschluss zu erstellen. Die Erörterung und Anleitung zu Qard aus der Perspektive des Takaful-Betreibers ist in einem Anhang zum Issues Bulletin 3 verfügbar.

Hinweis: Alle vorgenannten Verknüpfungen verweisen auf die Internetseite des MASB.

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