Überarbeitete und vorgeschlagene neue AFRAC-Stellungnahme
16.12.2021
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 20 ''Abfertigung alt' nach IAS 19)' und die vorgeschlagene neue AFRAC-Stellungnahme 40 'Die Anwendung der Effektivzinsmethode in UGB-Abschlüssen' herausgegeben.
Die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 20 beinhaltet eine neue Textziffer 27a innerhalb der Erläuterungen; diese wurde zur Berücksichtigung der IFRS IC-Agendaentschiedung zu IAS 19 eingefügt. Sie ist hier auf der Internetseite von AFRAC zugänglich.
Die vorgeschlagene neue AFRAC-Stellungnahme 40 Die Anwendung der Effektivzinsmethode in UGB-Abschlüssen gilt der Vereinbarkeit der sogenannten Effektivzinsmethode mit den Rechnungslegungsvorschriften des UGB. Stellungnahmen werden bis zum 23. Januar 2022 erbeten. Weiterführende Informationen finden Sie hier.