Delegierte Verordnungen zur EU-Taxonomie-Verordnung
13.12.2021
Am 9. Dezember 2021 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Am 10. Dezember 2021 folgte die delegierte Verordnung (EU) 2021/2178.
In der ersten Verordnung sind Wirtschaftstätigkeiten und dazu jeweils technische Bewertungskriterien aufgelistet, anhand derer bestimmt wird, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet und ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele der EU-Taxonomie vermeidet.
Zusammen mit den Vorgaben der zweiten Verordnung bezüglich der Berichterstattung bildet die delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 die Grundlage für die erstmalige Veröffentlichung von Taxonomieangaben im Jahr 2022.