Entwurf des DRSC zwecks Konsultation veröffentlicht

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21.12.2021

Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 12 (E-DRÄS 12) 'Änderungen des DRS 20' veröffentlicht.

Mit E-DRÄS 11 soll DRS 20 Konzernlagebericht geändert werden.

Durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) wurden die u.a. Berichtsinhalte der Konzernerklärung zur Unternehmensführung geändert. Mit den in E-DRÄS 12 vorgeschlagenen Änderungen des DRS 20 soll der Standard formal an die neue Gesetzeslage angepasst werden.

Außerdem schlägt das DRSC die Aufnahme eines Hinweises auf die EU-Taxonomie-VO in DRS 20 vor. Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung abzugeben haben, müssen in diese ab Januar 2022 u.a. sogenannte Taxonomie-Quoten gem. Art. 8 dieser Verordnung aufnehmen.

Stellungnahmen werden bis zum 4. Februar 2022 erbeten. Zugang zum Entwurf haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

 

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