EFRAG veröffentlicht endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderung an IAS 12 im Hinblick auf latente Steuern

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01.12.2021

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber der Europäischen Kommission positive Übernahmeempfehlungen in Bezug auf 'Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Änderungen an IAS 12)' ausgesprochen.

EFRAG ist in Bezug auf die Änderung, die eine zusätzliche Rückausnahme aus der Erstanwendungsausnahme, die in IAS 12.15(b) und IAS 12.24 zur Verfügung gestellt wird, ist, zu dem Schluss gekommen, dass diese die Übernahmekriterien der EU erfüllt und dem Gemeinwohl dient.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

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