Mitglieder des neuen DRSC-Fachausschusses für Nachhaltigkeitsberichterstattung

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20.12.2021

Mit einer Satzungsänderung im Juni 2021 hat das DRSC seine Organisationsstruktur geändert, um Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung gleichberechtigt nebeneinander zu stellen. Die beiden neuen Fachausschüsse zu Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung haben am 1. Dezember 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Erste Mitglieder des Fachausschusses für Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden bereits benannt, es werden aber noch zwei weitere Mitglieder gesucht.

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung ist insbesondere zuständig für

  • die Erarbeitung und Verlautbarung von deutschen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342 HGB im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung;
  • die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von internationalen Standardisierungsinitiativen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung;
  • die Zusammenarbeit mit und die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), den Europäischen Finanzaufsichten und der Europäischen Kommission im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung;
  • die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben und zur Umsetzung von EU-Richtlinien; und
  • Stellungnahmen zu EU-Richtlinien.

Eine Auflistung der bisher benannten Mitglieder finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Außerdem sucht das DRSC noch nach zwei weiteren Mitgliedern für den neuen Fachausschuss. Weiterführende Informationen finden Sie hier. Bewerbungen werden bis zum 1. Februar 2022 erbeten.

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