Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im November 2021

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03.12.2021

Das IFRS Interpretations Committee hat am 30. November und 1. Dezember 2021 per Videokonferenz getagt und drei Themen erörtert (ein Thema wurde aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung verschoben).

Das Committee hat die Analysen der Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung und zwei neuen Einreichungen erörtert.

Analyse eingegangener Stellungnahmen

IFRS 16 — Wirtschaftlicher Nutzen aus der Nutzung eines Windparks: Im Juni 2021 veröffentlichte das Committee eine vorläufige Agendaentscheidung als Antwort auf eine Einreichung zur Definition eines Leasingverhältnisses. Der Einreicher stellte die Frage, ob ein Stromeinzelhändler (Kunde) in Anwendung von IFRS 16:B9(a) das Recht hat, während der gesamten Laufzeit eines Vertrags mit einem Windenergieerzeuger (Lieferant) im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung eines Windparks zu ziehen. Das Committee kam zu dem Schluss, dass die Prinzipien und Vorschriften der IFRSeine angemessene Grundlage für die Berücksichtigung dieses Sachverhalts bieten. Viele der Stellungnehmenden zu der vorläufigen Agendaentscheidung stimmten dieser Schlussfolgerung zu. Dennoch warfen einige von ihnen weitere Fragen auf, die das Committee berücksichtigen sollte. Der Stab stellte eine Analyse dieser Fragen vor, und das Committe entschied, die Agendaentscheidung mit zwei zusätzlichen Verweisen auf frühere Agendaentscheidungen zu finalisieren, um die von den Stellungnehmenden aufgeworfenen Fragen zu behandeln.

IFRS 9 und IAS 20 — Drittes gezieltes Programm für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank: In seiner Sitzung im Juni 2021 erörterte das Committee eine Einreichung, in der es um die Frage ging, wie Banken die Gezielten Längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO) der Europäischen Zentralbank verbuchen. Insbesondere wurde in der Einreichung die Frage gestellt, ob es sich bei den TLTRO-III-Tranchen um Darlehen zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz handelt, die als Zuschuss der öffentlichen Hand bilanziert werden sollten. Der Stab hat die Stellungnahmen analysiert und empfahl die Finalisierung der Agendaentscheidung mit geringfügigen redaktionellen Änderungen. Aus Zeitgründen wurde die Erörterung dieses Tagesordnungspunktes allerdings auf die nächste Sitzung verschoben.

Neue Einreichungen

IFRS 15 — Prinzipal versus Agent: Software-Wiederverkäufer:
Das Committee erhielt eine Einreichung mit der Frage, ob ein Wiederverkäufer von Softwarelizenzen in Bezug auf die dem Kunden zur Verfügung gestellten Standardsoftwarelizenzen ein Prinzipal oder ein Agent ist. Der Stab kommt zu dem Schluss, dass es sich um einen sehr spezifischen Sachverhalt handelt und dass selbst kleine oder subtile Unterschiede in den spezifischen Fakten und Umständen die Schlussfolgerung bei der Anwendung der Vorschriften zu den Erwägungen Principal versus Agent in IFRS 15 verändern könnten. Der Stab vertritt daher die Ansicht, dass es für das Committee unangemessen wäre, bei dem vorgelegten Sachverhalt zu entscheiden, ob der Wiederverkäufer ein Prinzipal oder ein Agent ist. Das Committee beschloss die Veröffentlichung einer vorläufigen Agendaentscheidung, die lediglich die anwendbaren Vorschriften in IFRS 15 darlegt und erläutert, wie ein Wiederverkäufer diese Vorschriften anwenden könnte.

IAS 37 — Negative Kredite für Fahrzeuge mit niedrigem Energieverbrauch oder mit alternativen Energie: Das Committee erhielt eine Einreichung mit der Frage, ob ein Unternehmen mit negativen Emissionsgutschriften für Fahrzeuge eine gegenwärtige Verpflichtung hat, die die Definition einer Verbindlichkeit in IAS 37 erfüllt. Falls die Antwort auf diese Frage "nein" lautet, wollte der Einreicher wissen, ob das Committee eine andere Auffassung vertritt, wenn das Unternehmen vor dem Ende des Berichtszeitraums einen verbindlichen Vertrag über den Kauf positiver Gutschriften für neue Energien abgeschlossen hat, dieser Vertrag aber erst nach dem Ende des Berichtszeitraums erfüllt wird. Das Committee entschied, eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, die darlegt, ob ein Unternehmen mit negativen Gutschriften für emissionsarme Fahrzeuge eine gegenwärtige Verpflichtung hat, die der Definition einer Verbindlichkeit in IAS 37 entspricht.

Laufende Arbeiten: Der Stab ist dabei, die folgenden neuen Sachverhalte zu analysieren:

  • Mietkonzessionen: Leasinggeber und Leasingnehmer (IFRS 16 und IFRS 9)
  • Zweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Klassifizierung von öffentlichen Anteilen als Verbindlichkeiten oder Eigenkapital (IAS 32)

Zugehörige Themen

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